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 Grundstück wieder mitrausnehmen?? von wolfg1
Hallo Leute,

schön das es Euch gibt.

Hätte vor einiger Zeit nie geglaubt das ich jemals im forum für Scheidungswillige/Geschädigte herumstöbern würde.



Bevor ich meine Frage stelle möchte ich kurz mein "Erlebnis" schildern damit Ihr wißt warum ich hier gelandet bin.



Nach achtzehnjähriger Ehe ist meine Frau vor zwei Monaten klammheimlich mit all ihren Sachen aus unserer gemeinsamen Wohnung

( Sohn 17, Dackel 5) ausgezogen. :ja:

Sie wohnt nun bei ihrem lover den sie bereits seit einem halben Jahr kennt und beschränkt unsere Konversation auf handy-sms. :rolleyes:



Das Getippe - und speziell die Konversation an sich war mir zu "blöd" sodas ich den Kontakt abgebrochen habe.



Ich habe die Scheidung beim Anwalt eingereicht, diese wurde jedoch von ihrem erstmal abgelehnt.

Nun zu meiner Frage.:



Ich habe in die Ehe ein Drei-Familienhaus mit ca 1000 qm. Grundstück eingebracht.

Obwohl kein Ehevertrag besteht würde dieses ja nach der Scheidung wieder mir allein gehören.

Nun wurde vor Jahren 500 qm als Baugrundstück verkauft.

Der jetztige Wert des Anwesens ist also um den Betrag des verkauften Grundstückes geringer.



Wird dieser Wert nach der Scheidung aus dem gemeinschaftlichen Kapital zum jetztigen Wert des Hauses zugerechnet -oder ist er - futsch - :juggle:



Grüße

Wolfg.


 Grundstück wieder mitrausnehmen?? von hörnchen
Hallo



und gut dass du keine anderen Probleme hast ;)





wolfg1 hat geschrieben:

Zitat:
Ich habe die Scheidung beim Anwalt eingereicht, diese wurde jedoch von ihrem erstmal abgelehnt.




klar, weil meines wissens nach 1 Jahr Trennungszeit.



Zitat:

Nun zu meiner Frage.:



Ich habe in die Ehe ein Drei-Familienhaus mit ca 1000 qm. Grundstück eingebracht.

Obwohl kein Ehevertrag besteht würde dieses ja nach der Scheidung wieder mir allein gehören.




die Wertsteigerung dürfte geteilt werden.



Wolfgang, achte mal vielleicht ein bissl auf was anderes wie Geld? Du kannst dich anwaltlich, gerichtlich und wie auch immer zoffen ohne Ende. Eins kann ich Dir aber sagen: Verdienen werden dran Anwälte und Gerichte. Überleg gut wen Du finfanzieren willst.



hörnchen


 Grundstück wieder mitrausnehmen?? von wolfg1
hallo hörnchen,

vielen Dank für deine Antwort.



die Probleme die ich habe betreffen eigentlich weniger meine ehemalige Beziehung denn damit habe ich abgeschlossen ( muß den Klos der mir im Hals steckt aber erst noch runterschlucken.)

Bevor ich mich jetzt auf weitere Dispute mit meiner Verflossenen einlasse handele ich nach dem Motto:



Lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende.

Ich weiss nicht wie es anderen ergeht aber ich für mein Teil könnte nie verzeihen das sie mir ein halbes Jahr Hörner aufgesetzt hat.

In der offenen Ehe ist ja alles möglich aber ich bin da doch reichlich konservativ.



Zitat Hörnchen:

"Wolfgang, achte mal vielleicht ein bissl auf was anderes wie Geld?"




Es ist eigentlich schon der finanzielle Aspekt der mich beschäftigt denn schließlich ist mein zukünftiges Leben entscheidend geprägt von meinem finanziellen background.



Als jemand der sie nie ernsthaft mit dem Scheidungs/Trennungswesen beschäftigt hat poste ich hier zu euch sozusagen als " blutiger Anfänger".



Um es nochmal zu spezifizieren:

Mein Anwalt hat also nicht die Scheidung eingereicht sondern ihr ein Schreiben zukommen lassen in dem er ihr mitteilt das ich mich scheiden lassen werde und das es günstiger für beide wäre nach Einigung von einem Trennungsjahr und den finanziellen Gegebenheiten nur einen Anwalt zu bemühen da der Versorgungsausgleich ohnehin in der Regie des Gerichtes durchgeführt wird.



Ihr Anwalt teilt nun mit das Sie der Scheidung zum jetztigen Zeitpunkt nicht zustimmt da die Scheidungsvorraussetzungen ( Trennungsjahr)

zur Zeit nicht vorliegen.



Nun wird also ein Jahr nach Zustellung vergehen bevor die Sache ausgestanden ist.

Offensichtlich ist es doch der finanzielle Aspekt der sie an einer kurzfristigen Einigung hindert denn die Trennung ist auch ihrerseits endgültig.



Als Konsequenz bliebe die Möglichkeit verheiratet zu bleiben und einfach nur getrennter Wege zu gehen mit zeitweiligen Kontakten. (Ihr Vorschlag)

Dies wäre der für sie finanziell beste Weg, kommt für mich aber aus ethischen Gründen nicht in Frage.



Zumal eine zukünftige Bekanntschaft meinerseits wohl reichlich verwundert wäre warum ich noch verheiratet bin und auch bleiben möchte.



So habe ich schon noch genug Probleme - die aber nicht meine ehemalige Beziehung betreffen sondern die möglichst schnelle, kostengünstige und für mich finanziell vorteilhafte Trennung.



Man mag mich hier für diese Äußerungen als Egoisten ansehen- doch sein wir mal ehrlich, wer hier vorgibt seine Felle großherzig davonschwimmen zu lassen den möchte ich gern mal kennenlernen.

Zumal mein Vertrauen in die holde Weiblichkeit durch das erlebte Brimborium vorerst grundsätzlich erschüttert ist.



Zu meiner Frage:



Die Grundstückssache ist geklärt, der Wert wird vom Gesamtvermögen abgezogen. Da kann ich mit leben.



Nun würde mich noch interessieren ob ich ein Vorkaufsrecht habe.:



Es gibt ein MFH das wir beide von meinem verstorbenen Vater geerbt haben. Ich würde gern auszahlen.

Kann sie darauf bestehen auch nach der Scheidung Mitbesitzerin zu bleiben?



Bitte vielmals um Verständniß falls ich euch hier zugemüllt habe.



Grüße

Wolfg.


 Grundstück wieder mitrausnehmen?? von hörnchen
Hallo,



wolfg1 hat geschrieben:

Es ist eigentlich schon der finanzielle Aspekt der mich beschäftigt denn schließlich ist mein zukünftiges Leben entscheidend geprägt von meinem finanziellen background.




genauso ist es bei Deiner bald Exfrau.



Zitat:
Um es nochmal zu spezifizieren:

Mein Anwalt hat also nicht die Scheidung eingereicht sondern ihr ein Schreiben zukommen lassen in dem er ihr mitteilt das ich mich scheiden lassen werde und das es günstiger für beide wäre nach Einigung von einem Trennungsjahr und den finanziellen Gegebenheiten nur einen Anwalt zu bemühen da der Versorgungsausgleich ohnehin in der Regie des Gerichtes durchgeführt wird.




Nun, so wie Du schreibst würde ich Deiner Frau dringend davon abraten nicht einen eigenen Anwalt zu nehmen.



Zitat:

Ihr Anwalt teilt nun mit das Sie der Scheidung zum jetztigen Zeitpunkt nicht zustimmt da die Scheidungsvorraussetzungen ( Trennungsjahr)

zur Zeit nicht vorliegen.




Auch rechtens und o.k..



Zitat:
Nun wird also ein Jahr nach Zustellung vergehen bevor die Sache ausgestanden ist.

Offensichtlich ist es doch der finanzielle Aspekt der sie an einer kurzfristigen Einigung hindert denn die Trennung ist auch ihrerseits endgültig.




Sie wäre schön blöd.



Zitat:

Als Konsequenz bliebe die Möglichkeit verheiratet zu bleiben und einfach nur getrennter Wege zu gehen mit zeitweiligen Kontakten. (Ihr Vorschlag)

Dies wäre der für sie finanziell beste Weg, kommt für mich aber aus ethischen Gründen nicht in Frage.




Davon halte ich persönlich auch nix - aber jeder wie er will, wenns für beide ok ist.



Zitat:
So habe ich schon noch genug Probleme - die aber nicht meine ehemalige Beziehung betreffen sondern die möglichst schnelle, kostengünstige und für mich finanziell vorteilhafte Trennung.




Ich würde mich eher auf eine faire Trennung berufen, nach der langen Ehezeit.



Zitat:
Man mag mich hier für diese Äußerungen als Egoisten ansehen- doch sein wir mal ehrlich, wer hier vorgibt seine Felle großherzig davonschwimmen zu lassen den möchte ich gern mal kennenlernen.




Moment mal. Es ist gesetzlich relativ klar geregelt wie bei einer Zugewinngemeinschaft vorzugehen ist.



Zitat:

Zumal mein Vertrauen in die holde Weiblichkeit durch das erlebte Brimborium vorerst grundsätzlich erschüttert ist.




o.K., dann sind alle Männer prügelnde saufende Kerle die sich ihrer Verantwortung entziehen ;D



Zitat:
Es gibt ein MFH das wir beide von meinem verstorbenen Vater geerbt haben. Ich würde gern auszahlen.

Kann sie darauf bestehen auch nach der Scheidung Mitbesitzerin zu bleiben?




Mach ihr doch ein gutes Angebot? Oder hängt sie so an dem Haus? Was sagt denn Sohnemann so?



hörnchen


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