Hallo,
wolfg1 hat geschrieben:
Es ist eigentlich schon der finanzielle Aspekt der mich beschäftigt denn schließlich ist mein zukünftiges Leben entscheidend geprägt von meinem finanziellen background.
genauso ist es bei Deiner bald Exfrau.
Zitat:
Um es nochmal zu spezifizieren:
Mein Anwalt hat also nicht die Scheidung eingereicht sondern ihr ein Schreiben zukommen lassen in dem er ihr mitteilt das ich mich scheiden lassen werde und das es günstiger für beide wäre nach Einigung von einem Trennungsjahr und den finanziellen Gegebenheiten nur einen Anwalt zu bemühen da der Versorgungsausgleich ohnehin in der Regie des Gerichtes durchgeführt wird.
Nun, so wie Du schreibst würde ich Deiner Frau dringend davon abraten nicht einen eigenen Anwalt zu nehmen.
Zitat:
Ihr Anwalt teilt nun mit das Sie der Scheidung zum jetztigen Zeitpunkt nicht zustimmt da die Scheidungsvorraussetzungen ( Trennungsjahr)
zur Zeit nicht vorliegen.
Auch rechtens und o.k..
Zitat:
Nun wird also ein Jahr nach Zustellung vergehen bevor die Sache ausgestanden ist.
Offensichtlich ist es doch der finanzielle Aspekt der sie an einer kurzfristigen Einigung hindert denn die Trennung ist auch ihrerseits endgültig.
Sie wäre schön blöd.
Zitat:
Als Konsequenz bliebe die Möglichkeit verheiratet zu bleiben und einfach nur getrennter Wege zu gehen mit zeitweiligen Kontakten. (Ihr Vorschlag)
Dies wäre der für sie finanziell beste Weg, kommt für mich aber aus ethischen Gründen nicht in Frage.
Davon halte ich persönlich auch nix - aber jeder wie er will, wenns für beide ok ist.
Zitat:
So habe ich schon noch genug Probleme - die aber nicht meine ehemalige Beziehung betreffen sondern die möglichst schnelle, kostengünstige und für mich finanziell vorteilhafte Trennung.
Ich würde mich eher auf eine faire Trennung berufen, nach der langen Ehezeit.
Zitat:
Man mag mich hier für diese Äußerungen als Egoisten ansehen- doch sein wir mal ehrlich, wer hier vorgibt seine Felle großherzig davonschwimmen zu lassen den möchte ich gern mal kennenlernen.
Moment mal. Es ist gesetzlich relativ klar geregelt wie bei einer Zugewinngemeinschaft vorzugehen ist.
Zitat:
Zumal mein Vertrauen in die holde Weiblichkeit durch das erlebte Brimborium vorerst grundsätzlich erschüttert ist.
o.K., dann sind alle Männer prügelnde saufende Kerle die sich ihrer Verantwortung entziehen
Zitat:
Es gibt ein MFH das wir beide von meinem verstorbenen Vater geerbt haben. Ich würde gern auszahlen.
Kann sie darauf bestehen auch nach der Scheidung Mitbesitzerin zu bleiben?
Mach ihr doch ein gutes Angebot? Oder hängt sie so an dem Haus? Was sagt denn Sohnemann so?
hörnchen