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 Hausteilung/Zugewinn von sophia48
Mein Mann und ich werden uns in absehbarer Zeit sicher trennen und vielleicht scheiden lassen.(das ist noch unklar).

Mein Problem ist jetzt, das gemeinsam gekaufte Haus.
Wir sind beide im Grundbuch eingetragen.

ich möchte jetzt mit den Kindern in dem gemeinsamen Haus wohnen bleiben, solange die Kinder die Schule noch nicht abgeschlossen haben, es sind noch 5 bis 6 Jahre, und mein Mann sollte ausziehen.

Am liebsten würde ich ihm seinen Anteil abkaufen, aber wie kann ich denn in etwa die Höhe seines Anteils feststellen?

Es war so:
Wert des Hauses : ca 340 000 Euro.
ich habe damals ao gut das ganze Eigenkapital eingebracht. (ca 130 000 Euro),mein Mann 20.000 Euro.
Dann kam später von mir eine Sondertilgung von 50.000 Euro durch Schenkung meiner Eltern.

Da ich aber aus verschiedenen Gründen die ganze Zeit unserer Ehe nicht beruftätig sein konnte, hat er über die Jahre die Kreditrückzahlungen bezahlt, ca 100.000 Zinsrückzahlung bis jetzt.

Wäre es richtig anzunehmen, daß ich ihm 70.000 Euro auszahlen müsste? (20.000 Euro für seinen Eigenkapital, + 50.000 Euro, die Hälfte der von ihm eingezahlten Summe, da Zugewinngemeinschaft, ich aber nicht beruftätig war?).

Müssen wir dafür geschieden sein, bzw, kann dieser Zugewinnausgleich nur nach Scheidung ausgerechnet werden, oder könnnten wir dies auch ohne Scheidung so handhaben? (dadurch entfällt ja die Grunderwerbsteuer...).

ich bin für jeden Tip und jede Aufklärung dankbar, wie so etwas läuft!

Sophia


 Hausteilung/Zugewinn von hörnchen
Hallo Sophia,

ihr solltet einen Notar nehmen, dieser hat auch einen Rechtspfleger der euch beim aufsetzen einer entsprechenden Erklärung hilft. Spart Anwaltskosten, denn, sobald diese den Streitwert hören wirds teuer.

Wenn du das Kapital VOR der Ehe hattest ist es deins und raus aus dem Zugewinn, ebenso das deines Mannes. Vereinfacht ausgedrückt wird alles was in der Ehe hinzukam an Wert geteilt.
Bei der Schenkung deiner Eltern kommts drauf an, war sie an euch oder zweckgebunden als vorzeitiges Erbe an dich?

Dein Mann mag zwar 100000 getilgt haben aaber, in der Zeit hast du Familienarbeit geleistet, die Kinder erzogen usw... das ist auch halbe halbe. Also aus der Rechnung raus.

Und Grunderwerbssteuer? Warum, habt ihr doch schon gezahlt, da kommt nur einer aus dem Grundbuch ggf..

Liebe Grüße

hörnchen

Bitte deinen Mann den Kindesunterhalt beim Jugendamt berrechnen und titulieren zu lassen, das ist kostenlos.


 Hausteilung/Zugewinn von sophia48
Hallo Hörnchen,
danke für die Antwort!

Ja es stimmt, sowohl mein Eigenkapital als seins waren vor der Ehe da (auch teilweise aus Erbschaft). In dieser Zeit haben wir zwar zusammengelebt, aber wir waren nicht verheiratet...

Es würde also bedeuten, daß meine Rechnung in etwa stimmt?! :), also daß er 20.000 Euro Eigenkapital plus 50.000 (Hälfte der eingezahlten 100.000, da der REst sonst Zugewinnausgleich wohl ist)?
100.000 Euro ist übrigens nicht die Höhe der Tilgung, sondern der Gesamtbetrag samt Zinsen!
Sollte ich zur Berechnung nur von der reinen Tilgung ausgehen???
Wenigstens eine "bessere" Nachricht, ich hatte mit Schlimmeren gerechnet.

Ich habe mir übrigens in den Jahren kein "schönes Leben" auf seine Kosten gemacht, sondern unser (gemeinsames) behindertes Kind gepflegt...


 Hausteilung/Zugewinn von hörnchen
Hallo du,

nein, ICH wollte damit nicht sagen dass du dir ein schönes Leben gemacht hast! Den Schuh darfst du dir auch niemals anziehen.

Rechne nicht mit Zins und Tilgung! Rechne mit Anfangsvermögen und Endvermögen!

Muß wieder los....

LG

hörnchen :runningdog:


 Hausteilung/Zugewinn von sophia48
hörnchen hat geschrieben:
Hallo du,

nein, ICH wollte damit nicht sagen dass du dir ein schönes Leben gemacht hast! Den Schuh darfst du dir auch niemals anziehen.

Rechne nicht mit Zins und Tilgung! Rechne mit Anfangsvermögen und Endvermögen!

Muß wieder los....

LG

hörnchen :runningdog:


Wir haben bis auf das .nicht fertig abgezahlze- Haus beiderseits gar kein Vermögen gebildet (und auch keine Schulden).
Es geht mir jetzt nur darum, herauszufinden, was ich ihm zahlen müsste, um seinen Anteil abzukaufen, so daß ich ohne Sorgen mit den Kindern weiter in dem Haus wohnen könnte. Die Frage war für mich : wie finde ich heraus, was ihm in dem Fall zusteht???

Inzwischen hat mir aber jemand gesagt, das wäre keine kluge Taktik, so lange wir nur getrennt aber nicht geschieden sind, weil ich damit das eigene Vermögen steigern würde (allerdings müsste ich mit Schenkungsgeld meiner Mutter zahlen!) und ihm eventuell dann noch Zugewinnausgleich zahlen müsste..:???


 Hausteilung/Zugewinn von hörnchen
Hallo,

wenn ihr bereits getrennt se4id könnt ihr das notariell als Scheidungsfolgevereinbarung verankern, dann ist es rechtssicher.

Der Rechtspfleger dort hilft beim aufsetzen einer entsprechenden Vereinbarung. Ab diesem Zeitpunkt kannst du dann auch Gütertrennung vereinbaren. Nix mit einfach mal so auszahlen - das ist richtig.

hörnchen


 Hausteilung/Zugewinn von sophia48
Hallo,

Danke für die Antwort!

es wäre sicher viel billiger als ein Anwalt (ich suche gerade Arbeit und es ist nicht einfach, nach vielen Jahren wieder in den Beruf zu kommen, zudem mein behindertes Kind kaum eine Vollbeschäftigung zuläßt), nur wer hilft mir dann auszurechnen, was er dann dafür angemessenerweise bekäme?
Wie gesagt, es ist so, daß wir beide keinerlei Zugewinn gemacht haben -unsere Bankkonten sind viel eher "geschrumpft"-(das Geld hat immer gerade gereicht, um den Alltag bescheiden zu leben und keine Schulden zu machen), bis auf das Haus. Mein Mann hat aber bis auf die 20000 Euro, die er eingebracht hat, keinerlei Eigenkapital gehabt, aber dafür 10 Jahre lang den Hauskredit getilgt.


 Hausteilung/Zugewinn von sophia48
ich habe noch eine ergänzende Frage und noch ein Problem... : durch den Eigenkapital, den ich am Anfang eingezahlt hatte (alles aus der Zeit vor der Ehe, teilweise Erbschaft) und durch eine spätere Sondertilgung von 50000 Euro, habe ich schon ca 20000 Euro über den halben Wert des Hauses eingezahlt.
Im Grundbuch wurden wir damals beide 1/2 eingetragen.

Angenommen, ich bekäme jetzt eine Stelle (habe mich mehrfach beworben) und würde, da ich im Haus mit den Kinndern alleine wohnen möchte, z.b. meinen Mann von der Rückzahlung der Hauskreditraten befreien (ich könnte die Einliegerwohnung im Haus vermieten, dann wäre die restliche Belastung durchaus tragbar, da gleich wie Duchschnittmitte), könnte ich dann damit rechnen, beim Hauskauf das Eingezahlte wieder zurückzubekommen, oder wäre es verloren, weil nur 1/2 1/2 geteilt wird, egal wieviel ich einzahle, oder müsste ich irgendwie vorsorgen?
Für das Darlehen haften wir beide...(auch wenn ich gerade nicht beruftätig bin).

Ich möchte ja dadurch vermeiden, daß das Haus verkauft werden muss, und auch, daß der gezahlte Trennungsunterhalt für die Kinder- möglicherweise auch Ehegattenunterhalt gekürzt wird! und später würde ich es eventuell dann ganz abkaufen (ist aber noch nicht Thema!).

Danke im voraus,

Sophia


 Hausteilung/Zugewinn von hörnchen
Hallo,

so ganz verstehe ich deine Frage nicht. Wenn deine Einlage vor der Ehe schon mehr wie die Hälfte des Kaufpreises war so könntest du über den Daumen gepeilt anbieten:

Das Haus wird auf dich alleine überschrieben. Es wird der aktuelle Zeitwert ermittelt. Davon dein Kapital abgezogen (ist dein) dann werden die offenen Schulden abgezogen und dann bekommt von dem Rest dein Mann die Hälfte. Zeitgleich ab diesem Zeitpunkt Gütertrennung!

Das ist sauber. Damit ist der Zugewinn geklärt, darauf würde ich bestehen.

hörnchen


 Hausteilung/Zugewinn von sophia48
Hallo,

habe ich vielleicht nicht richtig ausgedrückt:

als wir damals das Haus gekauft haben, war das von mir eigesetzte Eigenkapital weniger als die Hälfte des Hauswertes. (so etwas mehr als ein Drittel).
Durch einer Sondertilgung von 50000 Euro vor 5 Jahren durch eine -dokumentierte- Schenkung meiner Mutter (nach dem Ableben meines Vaters) ist es nun aber etwas über die Hälfte.

Das Problem ist aber, daß wir das Haus nicht gleich verkaufen wollen (nur über diesen Punkt sind wir uns einig...) sondern ich will mit den Kindern noch 5 Jahre drin leben (bis sie mit der Schule fertig sind).

Ich würde gerne ein Teil des Hauses vermieten und die Kreditraten übernehmen, damit mein Mann noch genug Unterhalt zahlt (sonst bleibt fast nichts mehr übrig).

Habe ich richtig verstanden, daß mit der von Dir vorgeschlagenen Lösung, mein Mann dann eben kein Zugewinn mehr bekäme, wenn ich die Raten weiter zahle?

(er wird von der Lösung sicher nicht begeistert, denn dann bekommt er nur die Hälfte zurück, von dem , was er eingezahlt hat (so ungefähr...).
Aber interessanter Vorschlag!

Sophia


 Hausteilung/Zugewinn von hörnchen
Morgen,

wenn dokumentiert ist dass die Schenkung nur an dich gerichtet war als Erbteil ist sie auch dein - meine ich!

Zitat:
Das Problem ist aber, daß wir das Haus nicht gleich verkaufen wollen (nur über diesen Punkt sind wir uns einig...) sondern ich will mit den Kindern noch 5 Jahre drin leben (bis sie mit der Schule fertig sind).


Ein wir gibts in 5 Jahren nicht mehr.... Deshalb ja jetzt trennen oder willst du in 5 Jahren wieder/ummer noch wg. dem Haus/Zugewinn rummachen?

Zitat:
Ich würde gerne ein Teil des Hauses vermieten und die Kreditraten übernehmen, damit mein Mann noch genug Unterhalt zahlt (sonst bleibt fast nichts mehr übrig).


Wenn es deins ist könntest du das ja.

Zitat:
Habe ich richtig verstanden, daß mit der von Dir vorgeschlagenen Lösung, mein Mann dann eben kein Zugewinn mehr bekäme, wenn ich die Raten weiter zahle?


Ja, wenn ihr notariell den Zugwinn teil, das Haus dein ist, mit entsprechenden Schulden und ab sofort Gütertrennung vereinbart wird. Alles bei Notar zu machen.

Zitat:
(er wird von der Lösung sicher nicht begeistert, denn dann bekommt er nur die Hälfte zurück, von dem , was er eingezahlt hat (so ungefähr...).
Aber interessanter Vorschlag!


Eine Ehe mit Zugewinn ist keine Sparbüchse für einen. Du hast weniger "erwirtschaftet" dafür aber halt die Kinder versorgt usw.. damit hast du deinen Ateil beigetragen.

Mach dich unabhängig und deinem Mann kalr dass es nur irre teuer wird wenn er unnötig zofft.

hörnchen


 Hausteilung/Zugewinn von sophia48
Danke, jetzt habe ich verstanden.

Ich habe noch eine Nebenfrage : wird durch die Vereinbarung von Gütertrennung dann aber auch ein späterer Versorgungsausgleich ausgeschlossen und wenn ja gilt dieser Ausschluß eines Versorgungsausgleichs erst ab Tag der Gütertrennung und nicht für die Zeit vorher (dann wäre es auch meinerseits in Ordnung!) oder wird durch Gütertrennung ein Versorgungsausgleich für die ganze Zeit der Ehe unmöglich (dann hätte ich ein Problem...).

(oder hat beides gar nichts miteinander zu tun und läuft unabhängig voneinander? ich komme ursprünglich aus einem anderen EU Land wo die Rechtslage eine ganz andere ist...und kenne mich deshalb auch gar nicht aus damit).

Danke,


 Hausteilung/Zugewinn von hörnchen
Hallo,

so:

sophia48 hat geschrieben:
(oder hat beides gar nichts miteinander zu tun und läuft unabhängig voneinander?


ist es. Lass dich nicht über den Tisch ziehen. Schau dass erst die Gütertrennung durch ist, dann packst du den Rest an.

hörnchen


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