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 Hilfe-Trennungsunterhalt und Wohnungssuche von dice01
Also kurz zu mir, bin mit Ehevertrag verheiratet (mit Verzicht auf Unterhalt usw.), ihm gehört das Haus in dem wir wohnen.



Jetzt will er das ich ausziehe und sich scheiden lassen.



Meine Frage: Wie lange kann ich noch zu Hause wohnen bleiben bis er mir den Stuhl vor die Tür stellen kann (bin gerade auf Wohnungssuche, ist aber nicht so einfach eine schöne Wohnung als alleinstehende mit Hund zu bekommen)? Kann ich jetzt schon meine Steuerkarte ändern lassen auf 1, obwohl wir noch in einem Haushalt leben (habe zur zeit STKL 5)? Muß er mir Trennungsunterhalt zahlen und wenn ja wie viel? Müssen wir die Steuererklärung zusammen abgeben oder kann man eine Getrennte Veranlagung machen?



Gehört sämtlicher Hausrat also ihm und ich gehe nur mit meinen Anziehsachen und Hund?



Bin fix und fertig!!!


 Hilfe-Trennungsunterhalt und Wohnungssuche von starship
Hallo,



>Also kurz zu mir, bin mit Ehevertrag verheiratet (mit Verzicht auf >Unterhalt usw.), ihm gehört das Haus in dem wir wohnen.



Wer steht im Schuldenvertrag für das Immobiliendarlehen? Falls

es derartige Schulden gibt und Du mit drin stehst, hast Du ggf.

ein kleineres Problemchen.



>Meine Frage: Wie lange kann ich noch zu Hause wohnen bleiben bis er >mir den Stuhl vor die Tür stellen kann (bin gerade auf Wohnungssuche, >ist aber nicht so einfach eine schöne Wohnung als alleinstehende mit >Hund zu bekommen)?



frage Deinen RA. Sofern keine Gewalt im Spiel ist, sind ggf. 4 Wochen

üblich. In der Zeit kann man schon etwas finden. Notfalls schaffe den

Hund ab....



>Kann ich jetzt schon meine Steuerkarte ändern lassen auf 1, obwohl wir >noch in einem Haushalt leben (habe zur zeit STKL 5)?



wieso das denn? Zum einen würde ich an Deiner Stelle erstmal

IV/IV eintragen lassen, weil Dir das deutlich mehr Netto bringt.

Zum anderen wirst Du erst nach der Scheidung in Klasse I einge-

stuft bzw. (um es genau auszudrücken), in dem Jahr neu eingrup-

piert, dass nach dem Trennungsjahr beginnt. Steuerlich würden auch

Getrenntlebende Verheiratete, die mehr als 1 Jahr getrennt leben,

nicht mehr IV/IV oder V/III haben, sondern I/I, weil Voraussetzung

für IV/IV der gemeinsame Lebensmittelschwerpunkt ist. Dieser ist

bei Trennung aufgehoben. Beginnt das 1. Trennungsjahr z.B. im

Januar eines Jahres, dann wirst Du für dieses Jahr noch in der

alten Steuerklasse eingruppiert. Trennt Ihr Euch im Dezember eines

Jahres, dann wirst Du im Folgejahr neu eingruppiert.

Den Eintrag IV/IV kannst Du übrigens alleine bei der Steuer bean-

tragen. Er muss das akzeptieren. Tut er es nicht, muss er Dir den

Fehlbetrag, der Dir wegen Klasse 5 entsteht, soweit abdecken, bis

Du den Betrag erreichst, der Dir in Steuerklasse IV angerechnet

worden wäre. Beispiel: in 5 zahlst Du 500 Euro Steuer, in 4 aber

nur 200 Euro. Er muss an Dich 300 Euro abdrücken.





>Muß er mir Trennungsunterhalt zahlen und wenn ja wie viel?



Er muss 3/7tel des Unterschied des Nettoeinkommens an Dich

transferieren. Allerdings ist nach dem neuen Scheidungsrecht

die Sachlage bitte mit einem RA zu klären, denn solange nur

Hunde und keine Kinder im Spiel sind, muss ggf. auch gar kein

Unterhalt bezahlt werden. Das hängt von Deiner Ertragskraft

ab.



>Müssen wir die Steuererklärung zusammen abgeben oder kann man >eine Getrennte Veranlagung machen?



Achtung, eine getrennte Veranlagung ist von unterschiedlichen

Steuerklassen zu unterscheiden. Man kann auch in IV/IV

gemeinsam oder getrennt versteuern. Rede mit Deinem Steuer-

berater. Am optimalsten ist immer IV/IV mit gemeinsamer Veran-

lagung. Bis zum oben angedeuteten Termin für das Finanzamt

(also das Jahr der Scheidung bzw. Ende des Trennungsjahres)

kann von beiden Ehegatten gemeinsam veranlagt werden. Sperrt

sich einer dagegen, muss er die Differenz der Steuern, die zulasten

des blockierten Ehegatten gehen, voll erstatten. Er zahlt also hübsch

drauf.



>Gehört sämtlicher Hausrat also ihm und ich gehe nur mit meinen >Anziehsachen und Hund?



Was bei euch wem gehört, kann man doch im groben mit Quittungen

nachweisen, oder? Wenn nicht, wird vom Gericht festgestellt, was

wer wann gehabt hat (ob es also vorehelicher Besitz war oder während

der Ehe angeschafft wurde). Dann wird der Krempel einschließlich

Köter geschätzt und hälftig der Wert geteilt. Entweder seid ihr beide

dann so vernünftig, und teilt Möbel entlang der geschätzten Werte

(Wertermittlung kostet euch extra Geld während der Scheidung),

oder der eine behält alles und zahlt dem anderen die Hälfte der

Schätzsumme in Cash.



Viel Spass beim Zoffen.



Gruß, Starship


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