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 Ist doch nicht wahr?! von Alvin
Hallo zusammen,
ich hoffe, hier antwortet mir der ein oder andere.
Ich fang mal an: Wir haben vor knapp über 6 Jahren geheiratet, unser gemeinsames Kind ist jetzt 7. Sie ist Beamtin und unser Kind wird nach der Trennung vermutlich überwiegend bei ihr Wohnen.
1. Frage: Sollte man sich als Vater mit jedem 2. Wochenende zufrieden geben? Wie habt ihr anderen das gelöst? Wird sowas beim Gericht schriftlich festgehalten, wann das Kind beim Vater ist? :rolleyes:

Es wurde ein Haus gekauft. Zur Finanzierung bekam ICH als "Eigenkapital" mehrere tausend Euro von meinen Eltern geschenkt. Es existiert eine Schenkungsurkunde, aus der hervorgeht, dass das Geld zur Finanzierung des Hauses benötigt wird. Jetzt kommt das Haus unter den Hammer und (Noch)Frau und ich gehen beide mit 0,-€ raus.
2. Frage: Was ist mit meiner Schenkung? Zweckverfehlung? :(

Nun muss ich für unser gemeinsames Kind Unterhalt zahlen. Grundlage ist die berühmte Düsseldorfer Tabelle. Von meinen 1400€ netto werden dann mal eben 364€ abgezogen, was ich noch bekomme sind 92€ (1/2 vom Kindergeld), bleiben mir unterm Strich noch 1128€ übrig.
3. Frage: Fragt denn eigentlich keiner, was so die Frau verdient? Ist das völlig egal, weil unser Kind nicht bei mir lebt? Was, wenn Exfrau im Jahr ne Millionen nach Hause bringt? :/

Ich freu mich über Kommentare, Anregungen und Tips - merci


 Ist doch nicht wahr?! von hörnchen
Hallo,

nur kurz: Die Düsseldorfer Tabelle geht davon aus, dass der betreuende ET seinen "Unterhalt" durch Betreuung und Erziehung anteilig erbringt.

Wenn die Eltern sich bezüglich des Umgangsrechts einig sind gibt es keine gerichtliche Regelung. Wenns strittig ist, ist die 14 Tage Regelung üblich.

hörnchen


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