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Hallo Mäusilein,
bin männlich, lebe selbst in Trennung und bin kein Rechtsanwalt. Detail-
fragen klärst Du bitte mit RA.
>In der Ehe bekam ich von meinen Eltern ein Haus geschenkt, weil >unsere Familie von 4 auf 5 stiegt und wir dann am Haus anbauen >wollten. Im Grundbuch bin ich alleine eingetragen.
>Der Anbau mußte finanziert werden, wir bekamen aber vom Staat noch >eine Förderung , acht Jahre lang 3.500€, Laufzeit bis 2009. Aber nun zur >Frage.
>Die schulden die bis zum Tag des Auszuges entstanden sind, sind wohl >gemeinsame Schulden.
Das Haus besteht technisch IMHO aus 2 Blöcken. Unterstellen wir mal,
das das 1. Haus Dir mit einem Buchungswert von 100.000 Euro von
Deinen Eltern geschenkt wurde. Diese Summe zählt nicht zum Schei-
dungsvermögen, sondern ist Dir direkt aus dem Scheidungsvermögen
abschlagsfrei zuzurechnen.
Unterstellen wir, dass die Schenkung bei Schenkung schuldenfrei
war. Hast also unterstellterweise einen Wert von 100.000 Euro erhalten.
Dazu kommt jetzt ein Anbau, der das Haus sagen wir mal insgesamt
auf 150.000 Euro aufgewertet hat. Dabei sind Schulden übrig geblieben,
die zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung noch sagen wir mal 20.000 Euro betragen. Unterstellen wir, dass der aktuelle Immobilien-
markt wirklicfh 150.000 Euro erbrächte, wenn das Haus frei verkauft
würde.
Dann läuft es IMHO folgendermaßen
Hauswert 150.000
Schulden 20.000
Ich gehe davon aus, dass Du das Haus übernehmen willst. Wenn
nicht (weil es verkauft werden soll) läuft die Sache etwas anders.
Ich unterstelle, dass kein weiteres Vermögen in der Ehe erworben
wurde bzw. zu teilen ist. Falls doch, teilt sich selbiges 50:50 und
kann dann am Ende zur jeweiligen Auszahlungssumme zuge-
schlagen werden.
Die Rechnung läuft wie folgt:
Hauswert 150.000
Dein Anspruch (da Schenkung nicht zur teilungspflichtigen Zuge-
winnsumme zu zählen ist) ist vorab 100.000 Euro (Hauswert bei
Schenkung).
Der Restwert des Hauses (50.000) wird 50:50 geteilt. Ergo
hast Du bisher 125.000 Euro, Dein Ex nur 25.000 Euro. Es ist
dabei absolut egal, wer wieviel von diesen Schulden bis zur
Scheidungseinreichung bezahlt hat. Das ist privates Pech, wenn
Du oder Dein Ex den Löwenanteil zahlten.
Da Du das Haus behalten willst (ich unterstelle das mal), dann
werden allerdings alle Restschulden auf Dich übertragen, Dein
Mann wird schuldenfrei sein. Grund: Dir ist das Vermögen aus
diesem Kredit zuzurechnen, nicht Deinem Ex-Mann. Er wird
also von Dir 25.000 Euro erhalten, Du wirst 125.000 Euro
erhalten und musst die 20.000 Euro Restschuld alleine finanzie-
ren.
Die Schulden werden nur dann 50:50 geteilt, wenn das Haus
verkauft wird und der dann entstehende Reinerlös abzüglich
Gesamtschulden durch zwei geteilt wird.
>Diese somit vorhandenen o.g. 3.500€ muß ich diese ausschließlich jetzt >zur Tilgung verwenden?
Ob diese Förderung überhaupt noch gewährt wird, wenn geschieden
ist, solltest Du mal sicherheitshalber klären. Ich weiß nicht, um was
für eine Art Förderung es sich handelt.
>Wenn ich tilge reduzieren sich dann auch die gemeinsamen Schulden, >wie praktisch vor seinem Auszug?
Wenn Du das Haus alleine behälst, ist die Art und Weise der Tilgung
absolut Dein Privatproblem. Das hängt von der Förderung ab, ob Du
diese erhälst, weiß ich nicht. Kann also dazu nichts sagen.
Gruß, Starship
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