Hallo,
wenn ihr eine Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft führt sieht das so aus:
Endvermögen Ehe abzgl. Anfangsvermögen Ehe = halbe halbe.
Wie lange seid ihr verheiratet? Stehst du in den Darlehensverträgen? Wer verdient wieviel?
Jeder halbwegs vernünftige Notar wird dir deine Fragen beantworten und ein überschreiben des Hausses geht ggf. nur per Notar.
Ich würde auf eine komplette Teilung des Zugewinns und eine Scheidungsfolgenvereinbarung bestehen und keinesfalls nur einer Überschreibung des Hauses zustimmen.
Er könnte ja auch dir das Haus überschreiben

und du bleibst drin

Die Idee ist schon "nett" du finanzierst per Miete das Haus mit und das in einer Ehe
hörnchen