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Hallo,
ich habe ein Problem nach der Scheidung. In der gemeinsamen Wohnung wurden wir von einen Kabelbetreiber für Fernsehen beliefert. Bei Auszug (Trennungsjahr) meiner Exfrau wurden übersehen das der Kabelvertrag überschrieben wurde.
Im Trennungsjahr(6 Monate nach Auszug meiner Ex) wurde das Signal abgestellt, da keine Rechnung bezahlt wurde. Über offene Rechnungen wusste ich nichts, da ich am Briefkasten vermerkt hatte das meine Exfrau unbekannt verzogen sei. Nach Abschaltung des Signals meldete ich mich beim Kabelanbieter und meinte ich bekomme kein Signal mehr.Auskunft vom Betreiber war :ok. Sie sind nicht der Vertragsinhaber sondern ihre Exfrau, die Kosten muss sie tragen und wir nehmen sie jetzt als Neukunde auf. Jetzt nach der Scheidung( 1 1/2 Jahre später) meldete sich der Anwalt meiner Exfrau mit einer schönen Rechnung mit der Aussage: Sie müssen die entstanden Kosten tragen weil sie den Dienst alleine genutzt haben. Und sie wären ja verpflichtet gewesen die Mahnungen weiterzuleiten bzw. zurückzusenden.
Muss ich die Kosten tragen?
Ich bin der Meinung Vertragsinhaber muss zahlen. Ich kann doch nichts dafür wenn sie den Vertrag nicht kündigt. Und für mich ist es ein einseitiges Rechtsgeschäft da ich um diesen Kabeldienst nicht gebeten habe.
Was meint Ihr. Hat vielleicht jemand eine Info für mich?
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