Hallo Leute,
ich wollte mal eine kurze Frage stellen.
Ganz kurz zur Situation. Meine Frau und ich leben seit einem Jahr getrennt und im Herbst diesen Jahres steht die Scheidung an.
Wir haben 2 Kinder - das Umgangsrecht haben wir selbst geregelt - der Unterhalt ist per amtlichem Bescheid geregelt. Es läuft alles sauber ab. Kann meine Kids so oft sehen wie ich will.
Für die Scheidung selbst überlegen wir nun, nur einen Anwalt zu nehmen um Kosten zu sparen. Was allerdings noch zu regeln wäre, sind die restlichen Verbindlichkeiten - für die wir beide noch ein paar Jahre grade stehen müssen (Hausverkauf). Im Augenblick ist es so geregelt, dass ich die kompletten Verbindlichkeiten trage und meine Frau selbst dafür keinen Unterhalt erhält. Dieser Unterhaltsanspruch meiner Frau wird aber in ca. 3 Jahren wegfallen (Auskunft Anwalt).
Jetzt wollen meine Frau und ich einen privatrechtlichen Schuldvertrag über unsere Gesamtschulden für das Innenverhältnis abschließen. Wir haben uns darüber auch schon besprochen. Meine Frage ist jetzt einfach: Weiss jemand ob dieser Vertrag an eine gewissen Formvorschrift gebunden ist (klar darf er nicht gegen gute Sitten und solche Dinge verstoßen!). Es geht auch nicht darum, dass jemand über den Tisch gezogen wird. Wäre toll wenn jemand etwas dazu sagen könnte.
Danke für die Info!
Tolles Forum hier
Gruss
Slash1972
