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 privatrechtlicher Schuldvertrag von Slash1972
Hallo Leute,

ich wollte mal eine kurze Frage stellen.
Ganz kurz zur Situation. Meine Frau und ich leben seit einem Jahr getrennt und im Herbst diesen Jahres steht die Scheidung an.
Wir haben 2 Kinder - das Umgangsrecht haben wir selbst geregelt - der Unterhalt ist per amtlichem Bescheid geregelt. Es läuft alles sauber ab. Kann meine Kids so oft sehen wie ich will.

Für die Scheidung selbst überlegen wir nun, nur einen Anwalt zu nehmen um Kosten zu sparen. Was allerdings noch zu regeln wäre, sind die restlichen Verbindlichkeiten - für die wir beide noch ein paar Jahre grade stehen müssen (Hausverkauf). Im Augenblick ist es so geregelt, dass ich die kompletten Verbindlichkeiten trage und meine Frau selbst dafür keinen Unterhalt erhält. Dieser Unterhaltsanspruch meiner Frau wird aber in ca. 3 Jahren wegfallen (Auskunft Anwalt).

Jetzt wollen meine Frau und ich einen privatrechtlichen Schuldvertrag über unsere Gesamtschulden für das Innenverhältnis abschließen. Wir haben uns darüber auch schon besprochen. Meine Frage ist jetzt einfach: Weiss jemand ob dieser Vertrag an eine gewissen Formvorschrift gebunden ist (klar darf er nicht gegen gute Sitten und solche Dinge verstoßen!). Es geht auch nicht darum, dass jemand über den Tisch gezogen wird. Wäre toll wenn jemand etwas dazu sagen könnte.

Danke für die Info!
Tolles Forum hier
Gruss
Slash1972 :)


 privatrechtlicher Schuldvertrag von hörnchen
Hallo,

Slash1972 hat geschrieben:
Dieser Unterhaltsanspruch meiner Frau wird aber in ca. 3 Jahren wegfallen (Auskunft Anwalt).


Warum?

Zitat:
Jetzt wollen meine Frau und ich einen privatrechtlichen Schuldvertrag über unsere Gesamtschulden für das Innenverhältnis abschließen.


Ich finde das unsauber. Der Zugewinn sollte geteilt werden, auch die Verbindlichkeiten bzw. das Haus verkauft oder überschrieben.... und das alles bitte beim Notar.
Warum übernimmt nicht z.B. deine Frau das Haus und du zahlst den korrekten Unterhalt? Das wäre z.B. sauber und so kann man dann auch Lastenzuschuss und dergleichen ggf. beantragen.

Nur meine Meinung....

hörnchen


 privatrechtlicher Schuldvertrag von Slash1972
Hallo hörnchen,

erst mal danke für die Antwort. Also unterhaltrechtlich sind wir uns längst einig und ich möchte darüber auch keine Diskussion lostreten. Über moralische Vorstellungen wie man sich in einer Ehe benehmen sollte habe ich hier deshalb auch nichts erwähnt. Ich wollte lediglich wissen, ob jemand weiss, ob dieser privatrechtliche Schuldvertrag irgendeiner bestimmten Form (Schriftform oder notarieller Vertrag) bedarf. Ich zahle meinen Kindern übrigens auch eine Stufe mehr Unterhalt als ich eigentlich müsste - das mache ich auch gerne.

Unsere Eigentumswohnung ist inzwischen verkauft. Diese war weder von meiner Frau noch von mir alleine aufgrund der Belastung zu halten.

Der Unterhaltsanspruch wird deshalb nach ca. 3 Jahren erlöschen, weil sie seit bereits einem Jahr in einer eheänlichen Beziehung lebt und und der Gesetzgeber glaube ich inzwischen auch die Rechte des Mannes gestärkt hat und die Frau auch zu mehr Eigenverantwortung auffordert. Wie gesagt, ich möchte das aber nicht ausdiskutieren, weil unsere Standpunkte abweichen werden. Mich interessiert nur die Sache mit dem schuldrechtlichen Vertrag - der Vorschlag kam übrigens vom Anwalt meiner Frau.

Gruss
Slash1972


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