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Ich bin auf der Suche nach einem Anwalt. Mein Mann und ich wollen uns einvernehmlich scheiden lassen, d. h. zuerst wollen wir eine Gütertrennung durchführen, weil es insgesamt um drei Immobilien geht, dann einen Ehevertrag bzw. eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorm Notar abschliessen und dann nur noch mit einem Anwalt die Scheidung vorm Amtsgericht durchführen.
Meine Frage: Bezüglich der Immobilien wollen wir einen Wertausgleich durchführen. Dazu möchte ich gerne einen Anwalt in einer qualifizierten Beratung fragen. Wie hoch muss ich das Honorar des Anwalts ansetzen. Wird da der Wert der Immobilien angesetzt, oder kann ich vorher eine Honorarvereinbarung mit dem Anwalt treffen?
Ich kenne mich mit Anwälten überhaupt nicht aus, und stelle deshalb diese Frage.
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