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Hallo Anja,
>ich habe vor der Eheschließung von meiner Mutter ein Haus übertragen >bekommen. Nach der Heirat haben wir beide in das Haus investiert und >hierfür ein Darlehen aufgenommen, das zum Teil abgezahlt ist.
Das Haus gilt als Anfangsvermögen, auch wenn es in der Ehe von Deiner
Mutter auf Dich übertragen worden wäre. Der Wert, den dieses Vermögen
darstellt, müsste normalerweise bei der Übertragung notariell dokumen-tiert worden sein (allein schon aus steuerlichen Gründen). Ist das Haus
nun heute mehr Wert (und liegt sonst kein weiteres Vermögen vor), dann
wird folgendermaßen berechnet.
a) Endvermögen wird ermittelt (Haus wird geschätzt oder verkauft, ein
Preis wird erzielt)
b) hoffentlich ist dieser Preis höher als das Anfangsvermögen und die
Investionsmenge.
c) Vom erzielten Endvermögen (Verkaufspreis) wird Dir zunächst Dein
Anfangsvermögen zugeschlagen (Hauswert bei Übertragung lt. Notar).
Die Restsumme (sofern etwas übrig ist) wird zunächst um etwaige
gemeinsame Bankschulden gemindert (Immobilienkredit) und der
Überstand durch zwei geteilt und jeweils ausbezahlt.
>Auch meine Mutter hat uns beim Umbau des Hauses nochmals finanziell >unterstützt.
Das ist ein kniffeliger Punkt. Ist diese Unterstützung z.B. in Form einer
notariell beurkundeten Schenkung erfolgt, ist dieses Geld Deinem Anfangsvermögen zuzurechnen. Ist das Geld z.B. ohne Vereinbarung
geflossen, wird es im Einzelfall schwierig, zu beweisen, dass sie es nicht
euch beiden hat zukommen lassen. Ggf. wird dann beiden das Geld
hälftig als Anfangsvermögen zugerechnet. Ich hoffe übrigens, dass Deine
Mutter explizit das Haus DIR und nicht euch BEIDEN geschenkt hat. In
letzterem Falle würde nämlich beiden die jeweilige Hälfte des Anfangs-
vermögen zugerechnet.
>Mein Mann möchte:
>1. Zugewinnausgleich für sämtliche Investitionen, dh. sowohl die >Schenkung meiner Mutter als auch unsere gemeinsamen Investitionen:
leg ihm dieses Posting vor und lass ihn folgenden Satz lesen:
Junge, träum weiter und lerne erstmal rechnen, denn
a) es zählt Anfangs- und Endvermögen und nicht
b) etwaige Investitionen
c) alles Geld, was in das Haus floss und was nicht als Schätz- oder
Verkaufswert festgestellt werden kann, ist weg. Deshalb mietet man
als weiser Mann auch und kauft nicht..... im übrigen, ich habe einen
Kreditvertrag ohne Grundbuchbesitz unterschrieben gehabt. So weit
zur Weisheit.... ähem.
>2. Den Rest des Darlehens soll ich alleine übernehmen, da ich damit >nichts mehr zu tun habe.
nochmal die gleiche Antwort an ihn: Bub, träum weiter.....
Ich unterstelle, Du und Dein Ex sind beide bei der Bank in den Schuld-
kreditvertrag eingebunden. Falls ja, haftet ihr beide unabhängig davon,
ob ihr euch scheiden lasst oder nicht. Denn gemeinsame Schulden lösen sich nicht per Scheidung in Rauch auf.
Wenn er (oder Du) jetzt herumzickt, kündigt Euch beiden die Bank
kurzerhand den lfd. Kredit und dann fallt ihr beiden ruck-zuck in die
Privatinsolvenz. Ergo handelt entweder vernünftig oder geht beide
gemeinsam pleite. Es liegt an Euch.
>Fragen:
>1. Muß ich wirklich Zugewinn ausgleichen für Zahlungen, die mir meine >Mutter geschenkt hat?
nein. Was Du zahlen musst (sofern sich das tatsächlich ergibt) ist die
Hälfte des Zugewinns des Hauswertes oberhalb Deines Anfangsvermögens
an ihn. Machen wir's am Beispiel fest.
heutiger Hauswert: 200.000 Euro
Schätzwert bei Schenkung an Dich: 100.000 Euro
Gemeinsamer Restkredit auf dem Haus bei der Bank: 150.000 Euro
Zugewinnausgleich: 200.000 - 150.000 = 50.000 / 2 = 25.000 Euro.
Wenn er das Haus behalten will, zahlt er 25.000 Euronen an Dich.
Ihr beide haftet munter weiter für den Kredit. Zu zahlen ist der Kredit
allerdings vollständig von ihm (oder demjenigen, der im Haus bleibt
und es besitzen will). Diese Regelung ist übrigens, solange der Kredit
läuft, eine privatrechtliche. Die Bank kann niemand zwingen, einen
von Euch aus dem Schuldvertrag freiwillig zu entlassen. Das gilt auch
für die Zeit nach der Scheidung. Was das Gericht auf Antrag entschei-
den wird, ist, dass der das Haus behaltende Partner die Restschulden
komplett zu übernehmen hat. Derjenige zahlt also an die Bank beide
Raten gemeinsam und alleine und zwar solange, wie die aktuelle
Kreditlaufzeit ist. Danach wird's hakelig, denn dann ist ein Neuvertrag
fällig und ihr beide haftet trotz Scheidung voll weiter für die dann noch
zu finanzierende Restsumme. Also nicht verdrängen, ihr zwei Hübschen,
ihr hängt in dem Punkt noch jahrelang zusammen. Die Bank entlässt
den Mithaftenden erst dann, wenn sie sich sicher sein kann, ihre Kohle
durch den Hauptschuldner zu erhalten bzw. durch den Verkauf der
Immobilie.
>2. Muß ich Zugewinn ausgleichen für unsere gemeinsamen >Investitionen?
meines Erachtens nach ist die Antwort ein klares Nein. Aber ich bin
kein RA.
>Wir haben immerhin 10 Jahre mietfrei dafür in meinem Haus gewohnt
das ist ja gerade Sinn und Zweck eines Hauses. Mietfrei wohnt man
übrigens insofern nie, als man immer in ein Haus investieren muss. Mal
abgesehen von der Kreditrate.
>3. Was ist mit dem Darlehen? Bleibe ich alleine darauf sitzen, obwohl wir >das gemeinsam aufgenommen haben?
nein, sondern ihr haftet beide solange, bis der Kredit zurückbezahlt wurde.
Das ist absolut unabhängig von der Scheidung. Derjenige, der jetzt von
euch beiden zu erst zickt, kann beide in Hartz IV/Privatinsolvenz werfen.
Ihr könnt Euch also beide wunderbar in die Hölle katapultieren.
>Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte, bin im Moment ziemlich >verzweifelt. Ich ging irgendwie davon aus, daß er fair ist und ich nur die >Schulden weiter abzahle. Daß er jetzt sogar von der Schenkung meiner >Mutter profitieren will, finde ich besonders fies, da wir von seinen Eltern >nie etwas bekommen werde und ich von zukünftigen Zuwendungen >oderf seinem Erbe natürlich nicht mehr partizipieren werde.
tja, zickt mal ruhig weiter. Wenn Du mir einen konkreteren Anhaltspunkt
mit konkreteren Daten geben könntest, dann kann ich Dir weiter raten.
Ich habe als Mann die exakt gleiche Lage mit dem Unterschied, dass ich
nicht im Grundbuch gesichert war, dafür aber die Restschulden mittragen
durfte. Erst mit der Drohnung, meine Ex komplett auflaufen zu lassen
(Haus geht in die Versteigerung, weil ich die Bankrate nicht mehr bezahle und ich knallhart die Insolvenz riskiere), habe ich eine Einigung dahingehend erzielt, dass sie die Schulden ihres Hauses, in dem sie auch als Alleinbesitzerin alleine wohnt, auch hübsch brav selbst bezahlt.
So, und jetzt hör auf zu weinen und rede mit Deinem Ex mal Tacheles.
Wahrscheinlich ist er nicht ganz so blöde, wie er durch Dich hier dar-
gestellt wurde. Man kriegt im Netz ruck-zuck die tatsächliche Rechts-
lage heraus, ergo unterstelle ich, dass er nur geblöfft hat und sehr
genau weiß, was ihm blüht, wenn er hier herumstänkert.
Du wirst das Haus übrigens nicht halten können, wenn Du nicht die
entsprechenden Einkommensverhältnisse hast. Ergo denke genau darüber
nach, was Du jetzt machst und wenn Du jetzt wie unter Druck setzt.
Grüße, Starship
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