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 Schenkung der Eltern für mein Haus = Zugewinn? von inselhopper
Hallo,



ich habe vor der Eheschließung von meiner Mutter ein Haus übertragen bekommen. Nach der Heirat haben wir beide in das Haus investiert und hierfür ein Darlehen aufgenommen, das zum Teil abgezahlt ist.



Auch meine Mutter hat uns beim Umbau des Hauses nochmals finanziell unterstützt.



Jetzt steht die Scheidung an.



Mein Mann möchte:

1. Zugewinnausgleich für sämtliche Investitionen, dh. sowohl die Schenkung meiner Mutter als auch unsere gemeinsamen Investitionen:

2. Den Rest des Darlehens soll ich alleine übernehmen, da ich damit nichts mehr zu tun habe.



Fragen:

1. Muß ich wirklich Zugewinn ausgleichen für Zahlungen, die mir meine Mutter geschenkt hat?

2. Muß ich Zugewinn ausgleichen für unsere gemeinsamen Investitionen? Wir haben immerhin 10 Jahre mietfrei dafür in meinem Haus gewohnt

3. Was ist mit dem Darlehen? Bleibe ich alleine darauf sitzen, obwohl wir das gemeinsam aufgenommen haben?



Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte, bin im Moment ziemlich verzweifelt. Ich ging irgendwie davon aus, daß er fair ist und ich nur die Schulden weiter abzahle. Daß er jetzt sogar von der Schenkung meiner Mutter profitieren will, finde ich besonders fies, da wir von seinen Eltern nie etwas bekommen werde und ich von zukünftigen Zuwendungen oderf seinem Erbe natürlich nicht mehr partizipieren werde.



VG

Anja


 Schenkung der Eltern für mein Haus = Zugewinn? von starship
Hallo Anja,



>ich habe vor der Eheschließung von meiner Mutter ein Haus übertragen >bekommen. Nach der Heirat haben wir beide in das Haus investiert und >hierfür ein Darlehen aufgenommen, das zum Teil abgezahlt ist.



Das Haus gilt als Anfangsvermögen, auch wenn es in der Ehe von Deiner

Mutter auf Dich übertragen worden wäre. Der Wert, den dieses Vermögen

darstellt, müsste normalerweise bei der Übertragung notariell dokumen-tiert worden sein (allein schon aus steuerlichen Gründen). Ist das Haus

nun heute mehr Wert (und liegt sonst kein weiteres Vermögen vor), dann

wird folgendermaßen berechnet.

a) Endvermögen wird ermittelt (Haus wird geschätzt oder verkauft, ein

Preis wird erzielt)

b) hoffentlich ist dieser Preis höher als das Anfangsvermögen und die

Investionsmenge.

c) Vom erzielten Endvermögen (Verkaufspreis) wird Dir zunächst Dein

Anfangsvermögen zugeschlagen (Hauswert bei Übertragung lt. Notar).

Die Restsumme (sofern etwas übrig ist) wird zunächst um etwaige

gemeinsame Bankschulden gemindert (Immobilienkredit) und der

Überstand durch zwei geteilt und jeweils ausbezahlt.





>Auch meine Mutter hat uns beim Umbau des Hauses nochmals finanziell >unterstützt.



Das ist ein kniffeliger Punkt. Ist diese Unterstützung z.B. in Form einer

notariell beurkundeten Schenkung erfolgt, ist dieses Geld Deinem Anfangsvermögen zuzurechnen. Ist das Geld z.B. ohne Vereinbarung

geflossen, wird es im Einzelfall schwierig, zu beweisen, dass sie es nicht

euch beiden hat zukommen lassen. Ggf. wird dann beiden das Geld

hälftig als Anfangsvermögen zugerechnet. Ich hoffe übrigens, dass Deine

Mutter explizit das Haus DIR und nicht euch BEIDEN geschenkt hat. In

letzterem Falle würde nämlich beiden die jeweilige Hälfte des Anfangs-

vermögen zugerechnet.



>Mein Mann möchte:

>1. Zugewinnausgleich für sämtliche Investitionen, dh. sowohl die >Schenkung meiner Mutter als auch unsere gemeinsamen Investitionen:



leg ihm dieses Posting vor und lass ihn folgenden Satz lesen:

Junge, träum weiter und lerne erstmal rechnen, denn

a) es zählt Anfangs- und Endvermögen und nicht

b) etwaige Investitionen

c) alles Geld, was in das Haus floss und was nicht als Schätz- oder

Verkaufswert festgestellt werden kann, ist weg. Deshalb mietet man

als weiser Mann auch und kauft nicht..... im übrigen, ich habe einen

Kreditvertrag ohne Grundbuchbesitz unterschrieben gehabt. So weit

zur Weisheit.... ähem.



>2. Den Rest des Darlehens soll ich alleine übernehmen, da ich damit >nichts mehr zu tun habe.



nochmal die gleiche Antwort an ihn: Bub, träum weiter.....

Ich unterstelle, Du und Dein Ex sind beide bei der Bank in den Schuld-

kreditvertrag eingebunden. Falls ja, haftet ihr beide unabhängig davon,

ob ihr euch scheiden lasst oder nicht. Denn gemeinsame Schulden lösen sich nicht per Scheidung in Rauch auf.

Wenn er (oder Du) jetzt herumzickt, kündigt Euch beiden die Bank

kurzerhand den lfd. Kredit und dann fallt ihr beiden ruck-zuck in die

Privatinsolvenz. Ergo handelt entweder vernünftig oder geht beide

gemeinsam pleite. Es liegt an Euch.



>Fragen:

>1. Muß ich wirklich Zugewinn ausgleichen für Zahlungen, die mir meine >Mutter geschenkt hat?



nein. Was Du zahlen musst (sofern sich das tatsächlich ergibt) ist die

Hälfte des Zugewinns des Hauswertes oberhalb Deines Anfangsvermögens

an ihn. Machen wir's am Beispiel fest.



heutiger Hauswert: 200.000 Euro

Schätzwert bei Schenkung an Dich: 100.000 Euro

Gemeinsamer Restkredit auf dem Haus bei der Bank: 150.000 Euro

Zugewinnausgleich: 200.000 - 150.000 = 50.000 / 2 = 25.000 Euro.

Wenn er das Haus behalten will, zahlt er 25.000 Euronen an Dich.

Ihr beide haftet munter weiter für den Kredit. Zu zahlen ist der Kredit

allerdings vollständig von ihm (oder demjenigen, der im Haus bleibt

und es besitzen will). Diese Regelung ist übrigens, solange der Kredit

läuft, eine privatrechtliche. Die Bank kann niemand zwingen, einen

von Euch aus dem Schuldvertrag freiwillig zu entlassen. Das gilt auch

für die Zeit nach der Scheidung. Was das Gericht auf Antrag entschei-

den wird, ist, dass der das Haus behaltende Partner die Restschulden

komplett zu übernehmen hat. Derjenige zahlt also an die Bank beide

Raten gemeinsam und alleine und zwar solange, wie die aktuelle

Kreditlaufzeit ist. Danach wird's hakelig, denn dann ist ein Neuvertrag

fällig und ihr beide haftet trotz Scheidung voll weiter für die dann noch

zu finanzierende Restsumme. Also nicht verdrängen, ihr zwei Hübschen,

ihr hängt in dem Punkt noch jahrelang zusammen. Die Bank entlässt

den Mithaftenden erst dann, wenn sie sich sicher sein kann, ihre Kohle

durch den Hauptschuldner zu erhalten bzw. durch den Verkauf der

Immobilie.





>2. Muß ich Zugewinn ausgleichen für unsere gemeinsamen >Investitionen?



meines Erachtens nach ist die Antwort ein klares Nein. Aber ich bin

kein RA.



>Wir haben immerhin 10 Jahre mietfrei dafür in meinem Haus gewohnt



das ist ja gerade Sinn und Zweck eines Hauses. Mietfrei wohnt man

übrigens insofern nie, als man immer in ein Haus investieren muss. Mal

abgesehen von der Kreditrate.



>3. Was ist mit dem Darlehen? Bleibe ich alleine darauf sitzen, obwohl wir >das gemeinsam aufgenommen haben?



nein, sondern ihr haftet beide solange, bis der Kredit zurückbezahlt wurde.

Das ist absolut unabhängig von der Scheidung. Derjenige, der jetzt von

euch beiden zu erst zickt, kann beide in Hartz IV/Privatinsolvenz werfen.

Ihr könnt Euch also beide wunderbar in die Hölle katapultieren.



>Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte, bin im Moment ziemlich >verzweifelt. Ich ging irgendwie davon aus, daß er fair ist und ich nur die >Schulden weiter abzahle. Daß er jetzt sogar von der Schenkung meiner >Mutter profitieren will, finde ich besonders fies, da wir von seinen Eltern >nie etwas bekommen werde und ich von zukünftigen Zuwendungen >oderf seinem Erbe natürlich nicht mehr partizipieren werde.



tja, zickt mal ruhig weiter. Wenn Du mir einen konkreteren Anhaltspunkt

mit konkreteren Daten geben könntest, dann kann ich Dir weiter raten.

Ich habe als Mann die exakt gleiche Lage mit dem Unterschied, dass ich

nicht im Grundbuch gesichert war, dafür aber die Restschulden mittragen

durfte. Erst mit der Drohnung, meine Ex komplett auflaufen zu lassen

(Haus geht in die Versteigerung, weil ich die Bankrate nicht mehr bezahle und ich knallhart die Insolvenz riskiere), habe ich eine Einigung dahingehend erzielt, dass sie die Schulden ihres Hauses, in dem sie auch als Alleinbesitzerin alleine wohnt, auch hübsch brav selbst bezahlt.



So, und jetzt hör auf zu weinen und rede mit Deinem Ex mal Tacheles.

Wahrscheinlich ist er nicht ganz so blöde, wie er durch Dich hier dar-

gestellt wurde. Man kriegt im Netz ruck-zuck die tatsächliche Rechts-

lage heraus, ergo unterstelle ich, dass er nur geblöfft hat und sehr

genau weiß, was ihm blüht, wenn er hier herumstänkert.



Du wirst das Haus übrigens nicht halten können, wenn Du nicht die

entsprechenden Einkommensverhältnisse hast. Ergo denke genau darüber

nach, was Du jetzt machst und wenn Du jetzt wie unter Druck setzt.



Grüße, Starship


 Schenkung der Eltern für mein Haus = Zugewinn? von inselhopper
Es ist so, daß das Haus zu meinem Anfangsvermögen zählt.



Dem Anfangsvermögen ist hinzuzurechnen die Erhöhung des Lebenshaltungsindex, denn Kaufkraftschwund bewirkt keine echte Werterhöhung, die ausgleichspflichtig wäre.



Von den geschätzten 200.000,00 bei Übertragung sind es nach 10 Jahren also schon mal ca. 230.000,00.



Weiterhin ist hinzuzurechnen das Geld, das meine Mutter uns geschenkt hat, rund 90.000,00 EUR. Da sie das Geld in mein Haus gesteckt hat, in der Form, daß sie Rechnungen für den Umbau bezahlt hat, steht außer Frage, daß sie das Geld mir als Schenkung zukommen lassen wollte und uns nicht beide allgemein in unserer Lebenshaltung unterstützen wollte. Dieses Geld ist ebenfalls an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen, rund 100.000,00 EUR also heute. Wären wir bei einem Wert von 330.000,00.



Geschätzter Wert heute ca. 400.000,00 EUR. Davon gehen ab die Verbindlichkeiten, rund 50.000,00 EUR. Wären also für das Haus max. 20.000,00 EUR Wertzuwachs.



Daß Hauswert und Wert der Schenkungen indiziert, dh. an die allgemeine Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepaßt werden, war mir neu, kommt mir aber natürlich gelegen, da es mein Anfangsvermögen doch deutlich erhöht.



Weiterhin hat sich bei dem Gespräch mit dem Fachanwalt für Familienrecht herausgestellt, daß auch auszugleichen ist der Wert seines Anwaltsbüros (hat er ebenfalls während der Ehe erworben) und angesparte Lebensversicherungen. Unterm Strich wird es wohl so sein, daß im Zweifel eher er etwas zahlen muß. :lach: :lach:



Leute, ich kann Euch nur raten: Laßt Euch richtig beraten von jemandem, der etwas davon versteht. Das erspart Zeit und Nerven! :)



VG

inselhopper


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