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Hallo liebe Wissenden!
Meine Partnerin und ich werden in 2 Monaten heiraten. Ich besitze ein Grundstück, das ich vor 5 Jahren von meinem Großvater geerbt habe. Auf dieses Grundstück möchten wir im nächsten Jahr ein gemeinsames Häuschen bauen. Meine Eltern möchten mich beim Hausbau mit einem Betrag von ca. 100.000 Euro unterstützen.
Nun kommt vor der Hochzeit natürlich auch das Tabu-Thema Scheidung zur Sprache und die Frage, ob im Fall der Fälle der Schätzwert des Häuschens einfach zweigeteilt wird oder ob berücksichtigt wird, dass das Grundstück schon vor der Hochzeit mein Eigentum war. Das besondere Anliegen meiner Eltern ist natürlich auch eine Regelung, dass auch der nicht gerade geringe Betrag mir zugesprochen wird und nicht als unser gemeinsamer Besitz definiert wird. Zu berücksichtigen ist auch, dass meine Eltern mir das Geld erst im nächsten Jahr (also nach der Hochzeit) geben können.
Gibt es für diesen Fall eine elegante Lösung? Kann man dies nur vor der Hochzeit regeln oder geht das auch noch im nächsten Jahr, wenn wir mit dem Hausbau beginnen?
Welche Kosten kommen da auf mich/uns zu? Schließlich reden wir hier von einem noch nicht existierenden Haus mit einem Wert von (inkl. Grundstück) 350.000 Euro. Der Blick auf die Gebührenverordnungen von Anwälten/Notaren schreckt mich doch sehr ab. Wenn mir hierfür ein Anwalt etwas aufsetzt, was ein Notar anschließend beurkundet, bin ich schnell bei einem Betrag, für den wir fast schon unsere Hochzeit finanzieren können.
Im Voraus schon besten Dank für euren Rat!
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