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 Trennung was passiert mit dem Haus von pitschepa
Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand eine Auskunft geben.

Also meine Lage sieht zurzeit so aus: mein Mann ist im Januar letztes Jahr ausgezogen hat sich seit dieser Zeit nicht mehr wegen unserer finaziellen Situation gemeldet. Wir haben ein Einfamilienhaus dort wohne ich noch mit den Kindern 16 u. 18 Jahre alt. Zudem haben wir noch eine Eigentumswohnung auf der sind noch ziemliche viele Schulden drauf. Vor zwei Wochen hat sich nun mein Mann wieder gemeldet und meinte wir müßten die finanzielle Situation nun klären(wir haben bis jetzt noch ein gemeinsames Konto) er will von mir das Haus ausbezahlt bekommen.

Ich habe zwar mit meinen Geschwistern zusammen im lezten Jahr ein Haus geerbt aber das wollen meine Geschwister nicht verkaufen.

Ich möchte solange die Kinder noch zuhause sind auf jedenfall in dem Haus wohnen bleiben. Was wäre für mich eine anstrebsame Lösung hat jemand Erfahrung in diese Richtung.

Würde mich Antworten freuen.

Schönen Abend noch

pitschepa


 Trennung was passiert mit dem Haus von Martina
Hallo pitschepa, willkommen im Forum ;)

Zunächst einmal finde ich es ganz wichtig, dass du dir erst mal ein eigenes Konto zulegst. Denn bei Getrenntlebenden kommt es mit einem gemeinsamen Konto immer zum Streit. Das ist Vorprogrammiert.



Was das Haus angeht, so bestand wahrscheinlich während eurer Ehe eine Zugewinngemeinschaft. Somit heißt es bei einer Scheidung natürlich alles was zusammen während der Ehe gekauft oder angeschafft wurde für jeden die Hälfte. Aber auch die Hälfte der Schulden.

Wenn du das Haus behalten willst, musst du deinen Nochmann ausbezahlen. Oder das Haus verkaufen. So ist nun mal das Gesetz.

Solltest du dich allerdings mit ihm vor der Scheidung über einen Notar wegen des Hauses einigen können, würde dieser Wert und der Wert der Eigentumswohnung schon mal als Streitwert im Scheidungsverfahren wegfallen. Damit erreichst du zumindest, dass die Scheidung billiger wird.



Vielleicht kannst du ja die Eigentumswohnung verkaufen um ihm die Hälfte des Hauses ausbezahlen zu können. Oder er vielleicht ist er ja auch damit einverstanden, dass er Alleineigentümer der Eigentumswohnung wird. und darüber hinaus auf die Hälfte des Hauses verzichtet.

Versuchs einfach mal.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Trennung was passiert mit dem Haus von starship
Hallo,



ich entnehme Deinem Posting, dass es um mehrere Immobilien geht.

Mir ist nicht klar, um wieviele es geht, denn einerseits wohnst Du mit

2 Kindern in einem Haus, dann hast Du ein (weiteres?) Haus mitgeerbt

und dann ist noch eine Eigentumswohnung im Spiel.



Ich tue jetzt so, als handele es sich um 2 Häuser und 1 ETW.

Ich unterstelle, dass beide Häuser nicht belastet sind, die ETW

aber schon. Ich unterstelle ebenso, dass das 1. Haus, in dem Du

mit den Kindern wohnst, zur Hälfte Dir und dem Ex gehört. Analoges

unterstelle ich für die ETW. Das geerbte Haus gehört Dir offenbar maximal

zu einem Drittel (da Du von Geschwistern, also mindestens 2 Stück)

sprachst.

Das geerbte Haus muss zum Erbtag geschätzt werden, davon ist ein

Drittel (oder weniger, je nach Geschwisterzahl) Anfangsvermögen von

Dir, dass nicht in den Zugewinnausgleich fließt.

Dann muss die ETW und das nicht geerbte Haus geschätzt werden.

Davon werden die aktuellen Schulden (sofern von Euch beiden für

die Immobilie gemacht) abgezogen. Vom Rest steht Dir vor der

Teilung vorab der Erbteil des geerbten Hauses zu. Dann wird der

Rest 50:50 geteilt. Darauf hat Dein Ex einen Anspruch.

Er kann (sofern er im Haus und der ETW als Miteigentümer steht)

die Zwangsversteigerung erwirken. Das bringt aber erheblich weniger

Geld als bei einem Schätzverfahren mit gütlicher Einigung oder (sofern

das beiderseitig gewünscht wird) bei einem gemeinsamen Haus- plus

ETW-Verkauf. Er sollte sich klar machen (gilt auch für Dich), dass bei

einer heißen Auseinandersetzung beide sehr schnell in die Insolvenz

geraten können, denn der Bank ist es trotz Zugewinnausgleich absolut

egal, ob er ausbezahlt wird oder nicht. Er hat auf jeden Fall weiterhin

die Mithaftung für den Immo-Kredit an der Backe (wie Du auch) und

zwar so lange, bis die Häuser/ETW bezahlt sind. Im übrigen kann die

Bank bei Scheidung ggf. den Kreditvertrag kündigen, wenn Zahlungs-

verzug eintritt. Ich würde also in beiderseitigem Interesse keine

Probleme erzeugen oder fortführen.



Wenn Du unbedingt im Haus wohnen bleiben möchtest, aber ggf. kein

Geld zum Ausbezahlen hast, kannst Du ggf. mit ihm einen Mietvertrag

vereinbaren. Da keinerlei Klarheit über die tatsächlichen Verhältnisse

bei Euch herrscht, kann ich keinen Vorschlag machen. Ich würde

primär auf den Eigentumserhalt beider abzielen mit ggf. Mietvertrag,

wobei dann (sofern Hälftiges Eigentum weiter besteht) dann der in

der Wohnung Bleibende dem anderen die Hälfte der ortsüblichen Miete

der Wohnung/Hauses bezahlt. Dann zahlen weiter beide brav den

Kredit ab und fertig isses.



Wenn Du mal genauere Zahlen posten könntest und die eindeutigen

Besitzverhältnisse, kann ich es genauer bewerten.



Grüße, Starship


 Trennung was passiert mit dem Haus von pitschepa
Danke schön für Eure Antworten!



@ Starship

die Besitzverhältnisse hast du richtig verstanden.

Mittlerweile hat sich mein Nochmann dazu geäußert er möchte wohl in die Eigentumswohnung ziehen, wir werden jetzt das Haus und die Wohnung schätzen lassen und die Schulden dagegen rechnen.



Nun zu einer weiteren Frage haben die Kinder auch noch irgendeinen Anspruch? Können die Vermögenswerte evtl. durch 4 geteilt werden?



Würde mich freuen nochmal eure Meinung dazu zu hören.


 Trennung was passiert mit dem Haus von starship
>die Besitzverhältnisse hast du richtig verstanden.

>Mittlerweile hat sich mein Nochmann dazu geäußert er möchte wohl in >die Eigentumswohnung ziehen, wir werden jetzt das Haus und die >Wohnung schätzen lassen und die Schulden dagegen rechnen.



Bei Schätzungen der Vermögenswerte sollte, sofern nicht von Beginn

an klar vereinbart wird, dass ein Schätzer zur Bewertung ausreicht,

bedacht werden, dass vom Gericht im Streitfall nur gerichtlich bestellte

Gutachter akzeptiert werden. Welche das sind, erfährt man beim zu-

ständigen Gericht.

Es kann gut sein, dass der Schätzwert höher als der Marktwert liegt.

Den wahren Wert erkennt man erst nach dem Verkauf der Immobilie.



Man kann im übrigen die Scheidung splitten in einen Part ohne Zuge-

winnausgleich und jenen mit Ausgleich. Letzteren kann man bis zu

drei Jahren nach Scheidung/Trennung gerichtlich klären lassen.



>Nun zu einer weiteren Frage haben die Kinder auch noch irgendeinen >Anspruch? Können die Vermögenswerte evtl. durch 4 geteilt werden?



wenn die Kinder keine Vermögensanteile an den Häusern besessen

haben (Miteigentümer) oder Mitschuldner sind (würde mich sehr

wundern, da Kinder ja nicht in solchen Fragen rechtsfähig sind), dann

spielen die Kinder hier überhaupt keine Rolle.





Grüße, Starship


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