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 Unterhalt Zugewinn ? von poppel
Hallo, ich bin der neue leidende Ehemann hier -).

zu meinem Problem:
seit dem 12.07.2010 sind wir verheiratet. Meine Frau will sich neu orientieren und die Scheidung.
Wir haben keine Kinden und meine Frau Arbeitet ganztägig mit einem Verdienst von 1800 Euro netto.
Bisher haben wir uns die monatlichen Lebenshaltungskosten geteilt zu je 400 Euro Sie und 600 Euro ich (alles enthalten Nahrung, Vers. Strom, Heizkosten usw.).
Was mir nicht klar ist was passiert in finanzieller Hinsicht. Meine Frau kündigt mir an Ansprüche an mich zu stellen.
Sie ist in 2010 in mein Haus eingezogen. Ich besitze noch diverse andere Immobilien die ich alle vor unserer Heirat gebaut bzw. angeschafft habe. Das letzte Haus habe ich fertiggestellt und vermietet zum 01.07.2010. Alles läuft auf meinem Namen und ist über mich finanziert gebaut und angeschafft. Aus allen meinen Unternehmungen und Einkommen (Selbständigkeit, Mieteinnahmen) habe ich ein monatliches Einkommen vor Steuern von 1600 Euro, über einen Zeitraum von drei Jahren ermittelt.
Es wäre toll wenn jemand den Überblick hat und mir sagen könnte was mich das kostet bzw. was da auf mich zukommt. Was muß ich meiner Frau zahlen monatlich, kann man sich vergleichen mit einer "Einmalzahlung" oder gilt das nicht vor Gericht.
Kann ich meine Haus behalten und vor allem darf ich weiter darin Wohnen? Ich wüsste sonst nicht wohin mit meinen geliebten Pferden.

Sicher nehme ich mir einen Anwalt, aber der ist bis nächste Woche im Urlaub und bis dahin bin ich bestimmt halb Tod wegen der Ungewissheit. Zumal meine Frau schon einen Anwalt gesprochen hat. :flop:
Danke Poppel


 Unterhalt Zugewinn ? von Sternchen67
Hallo Poppel,

...ich gehe davon aus, dass deine Frau nur im Trennungsjahr Unterhalt zusteht. Nach 3/4 Jahr Ehe gibt es keine ehebedingten Nachteile und sie arbeitet noch in ihrem Beruf.

Zugewinn wird sie wohl nicht erhalten - eher sollte sie freiwillig darauf verzichten. Gebrauchte Häuser bringen einen geringeren Marktwert als vor ca. 2 Jahren - es könnte ihr also genauso gut passieren, dass sie dir den Verlust zu erstatten hätte.

Jeder Prozess in diese Richtung wäre erfolglos und sie müsste bei diesen hohen Beträgen mehr an Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bezahlen als sie jemals erwarten kann.

Biete ihr an TU (Trennungsunterhalt) für ein Jahr zu zahlen, wenn sie im Vorfeld auf jegliche Ansprüche verzichtet. Ansonsten müsstest du den Verlust der Immobilien während der Ehe ihr in Rechnung stellen.

LG
Sternchen67


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