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 Unterhaltzahlung aus Mieteunkünften trotz Auszahlung? von peterxxx
Bin seid mehreren Jahren geschieden. Nach einer Scheidungsvereinbarung haben wir den Unterhalt für eine bestimmte Zeit festgelegt.Nachdem diese Zeit um ist will sie das aus meinen Mieteinkünften des noch nicht ganz bezahlen MFH in dem ich auch selber mit wohne Unterhaltszahlungen haben, obwohl ich Sie mit dem halben Haus ausgezahlt habe und mir dafür einen größeren Kredit aufnehmen mußte. Sie hat sich von dem Geld eine Eigentumswohnung gekauft, die Mieteinnahmen von meiner Seite gehen wie während der Ehezeit auch, komlpett in die Tilgung und ich werde noch vom Finanzamt bestraft das ich hohe Einkommensteuer daraus bezahlen muß. Das alles interssiert sie nicht und ist der Meinung das ich auf Ihre Kosten keine Vermögensbildung treiben darf, obwohl das auch schon so während der Ehe war. Ich kann die Tilgung auch nicht runter setzen, da ich sonst eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muß.Durch diese Geschichte bleiben jetzt schon weniger als 500€ zum Leben. Hat jemand einen Rat für mich?


 Unterhaltzahlung aus Mieteunkünften trotz Auszahlung? von hörnchen
Hallo,



schau mal bei Bundesgerichtshof.de nach diesem Urteil: vom 05.03.2008

XII ZR 22/06



Im Tenor sagt es aus: Keine Vermögensbildung auf Kosten Unterhaltsberechtigter.



hörnchen


 Unterhaltzahlung aus Mieteunkünften trotz Auszahlung? von starship
Wenn ich das richtig sehe (bin kein Jurist!), hat Deine Ex mir Dir

einen Unterhaltsvertrag vereinbart, der nun abgelaufen ist. Zusätzlich

hat Sie einen finanziellen Ausgleich im Rahmen des Zugewinnaus-

gleichs für die ehemals von beiden besessene Haushälft erhalten.



Sofern der Ehegattenunterhalt rechtsgültig ausgelaufen ist, hat sie

meiner Meinung nach keinerlei Anrecht auf weitere Zahlungen, da

sie bereits einen Ausgleich erhalten hat.



Ich bin nicht der Meinung von Hörnchen, dass das Bundesgerichtshof-

urteil hier im konkreten Fall eine Rolle spielt. Das Urteil geht von

Unterhaltsansprüchen auf der Basis eines überhöhten Mietvorteils aus.

Ich glaube nicht, dass der hier konstruierbar ist, denn beide Seiten

zogen aus dem Güterausgleich einen Mietvorteil: er, weil er im

eigenen Haus "kostenlos" wohnt. Sie, weil sie in der eigenen

ETW "kostenlos" wohnt. Erst, wenn sie in dem Fall erheblich schlechter

stünde, müsste er an sie ausgleichen. Das gilt aber IMHO nur für

den Zeitraum des Ehegattenunterhalts und der scheint hier abgelaufen.



Insgesamt sollte sich die Angelegenheit ein RA ansehen, um endgültige

Aussagen zu treffen.



Grüße, Starship


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