|
Wenn ich das richtig sehe (bin kein Jurist!), hat Deine Ex mir Dir
einen Unterhaltsvertrag vereinbart, der nun abgelaufen ist. Zusätzlich
hat Sie einen finanziellen Ausgleich im Rahmen des Zugewinnaus-
gleichs für die ehemals von beiden besessene Haushälft erhalten.
Sofern der Ehegattenunterhalt rechtsgültig ausgelaufen ist, hat sie
meiner Meinung nach keinerlei Anrecht auf weitere Zahlungen, da
sie bereits einen Ausgleich erhalten hat.
Ich bin nicht der Meinung von Hörnchen, dass das Bundesgerichtshof-
urteil hier im konkreten Fall eine Rolle spielt. Das Urteil geht von
Unterhaltsansprüchen auf der Basis eines überhöhten Mietvorteils aus.
Ich glaube nicht, dass der hier konstruierbar ist, denn beide Seiten
zogen aus dem Güterausgleich einen Mietvorteil: er, weil er im
eigenen Haus "kostenlos" wohnt. Sie, weil sie in der eigenen
ETW "kostenlos" wohnt. Erst, wenn sie in dem Fall erheblich schlechter
stünde, müsste er an sie ausgleichen. Das gilt aber IMHO nur für
den Zeitraum des Ehegattenunterhalts und der scheint hier abgelaufen.
Insgesamt sollte sich die Angelegenheit ein RA ansehen, um endgültige
Aussagen zu treffen.
Grüße, Starship
|