Hallo hoppelmann,
Zitat:
Ich muss ja auch von irgendwas meinen Umzug bzw. erstmal die Kosten für die Wohnhnungssuche aufbringen
Da Du ohne eigenes Einkommen bist, hast Du Anspruch auf Ehengattenunterhalt gegenüber Deiner Frau.
Zitat:
Mein Umzug soll auch ca. 250km weit weg sein
Da Du nicht berufstätig bist, gehe ich davon aus, daß Du die Kinder bisher vorwiegend betreut hast. Nimmst Du Eure Kinder mit oder bleiben diese bei der Mutter? Die Betreuung der Kinder hat auch Auswirkungen auf den Unterhalt.
Sofern Du und deine Frau noch soweit miteinander reden könnt, geht gemeinsam zu einem Anwalt für Familienrecht und laßt die Unterhaltsansprüche berechnen. Wenn nicht, geh alleine hin. Da gibt es auch Anträge für Prozeßkostenbeihilfe.
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php
Gruß
summer_69