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 Verteilung Hausrat/Möbel von Lenax
Meine Frau hat die Scheidung eingereicht. Wir leben in Zugewinngemeinschaft. Gesetz den Fall ich muss aus der gemeinsamen Eigentumswohnung ausziehen u. sie bleibt mit den Kindern in dieser Wohnung u.ich muss mir eine eigene Wohnung suchen. Wie sieht es mit dem Hausrat und den Möbeln aus. Sie hat nichts von alledem gekauft u. bezahlen müssen. Wird der nicht geteilt? Ich kann mir sicherlich keine neue Wohnung komplett eingrichten wenn ich Unterhalt zahlen muss.
Seit Juli99 leben wir getreent in der gemeinsamen Eigentumswohnung und vor kurzem habe ich noch einen Kühlschrank kaufen müssen weil der alte defekt war den ich auf Raten abzahle. Was ist mit Dingen die während der Trennung von mir gekauft wurden aber von beiden genutzt werden aber die Raten von meinem Konto abgebucht werden.


 Verteilung Hausrat/Möbel von Sternchen67
Hallo Lenax,

ich habe dir gerade eine Antwort auf deine Frage bzgl. des ABR gegeben. Falls die Kinder also bei dir bleiben, hat sich diese Frage für dich vereinfacht.

Getrennt leben heißt getrennt wirtschaften. Der Kühlschrank + alle Sachen, die während der Trennung angeschafft wurden, gehören also dir oder ihr wart nicht getrennt. So einfach ist das!

Alle Sachen, die doppelt sind, werden geteilt z.B. zwei Fernseher. Alles was zu den Kindern gehört, bleibt bei demjenigen, der die Kinder betreut - Küche, Waschmaschine z.B. auch. Alles andere wird geteilt - es ist dabei egal, wer IN der Ehe dafür bezahlt hat. Es ist der Besitz von Euch beiden. Ihr solltet euch da auch einigen, eine Hausratsklage ist meist nicht wirtschaftlich. Dies gilt eigentlich für alle Dinge - eure Eigentumswohnung wird die ganze Angelegenheit nämlich ziemlich verteuern...

LG
Sternchen67


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