Hallo Hörnchen,
ich bin schon immer berufstätig gewesen und fast seit 21 Jahren beim gleichen Unternehmen. Aber natürlich weiß ich nicht, was in 10 Jahren ist. Aber bevor man mir dann Sozialleistungen gibt, würde man doch sowieso zuerst an das Haus gehen.
Ich bin mir nur nicht schlüssig, ob ich dieses Risiko auf mich nehmen soll. Noch sind wir beide Eigentümer - ohne Teilungsversteigerung käme er auch nicht an seinen Anteil. Passiert irgendetwas wie Unfall, Arbeitslosigkeit etc. wäre er als gleichwertiger Darlehensnehmer in der Pflicht. Würde ich ihm seinen Anteil abkaufen, steigt mein Unterhaltsanspruch, da der Wohnvorteil durch das Darlehen gemindert wird und er keine Darlehensbelastungen und eventuell Zinseinkünfte hat. Insgesamt jedoch eine Verschiebung von Geld - er muss mehr EU zahlen, ich müsste dieses regelrecht an die Bank weiterreichen... Würde er seinen Anteil als Gegenleistung zum Unterhaltsverzicht mir überschreiben, bräuchte ich dagegen kein weiteres Darlehen aufnehmen.
Ich versuche PRO und CONTRA abzuwägen... Gleichzeitig muss man nicht mehr alles was das Haus betrifft absprechen... Ich weiß wirklich nicht was besser ist

!
LG & Danke
Sternchen