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 Völlig lächerlich... von Sternchen67
Hallo zusammen,

hier eine nette unterhaltsame Geschichte, die sich letztendlich als ziemlich ärgerlich herausstellt:

Im Januar 2009 war ich 3 Wochen in Kur. Meine Kurfreundin wollte unbedingt Lotto mit mir spielen. Da das Trennungsjahr noch nicht herum war, wollte ich absolut nicht! Ich hätte mich über den damaligen Jackpot nicht freuen können, wenn mein Noch sich dann mit seiner Affäre ein tolles Leben gemacht hätte.

Im Februar wollte mich meine Freundin dann besuchen. Als vorgezogenen Aprilscherz verfasste ich einen Brief an die Lottozentrale in dem ich um Überweisung eines hohen Gewinnes auf das Konto meiner Eltern bat "aus bereits benannten Gründen". Der Sohn meiner Freundin wurde krank und der Besuch fand nicht statt - erst im Dezember 2009. Im März 2009 (Stichtag 1.4.) lag dann der Scheidungsantrag vor mir - verfrüht, ging sogar bis zum OLG, Kosten muss Noch tragen. Im Dezember wurde vor dem OLG der Trennungszeitpunkt auf August bestimmt, das Amtsgericht bestätigte dann den Stichtag 1.4.2009 - die paar Monate würden nichts ausmachen.

Eine Zugewinnliste wurde von mir im Mai 2009 erstellt und im September noch korrigiert, da ich doch einen Anhänger mit Wert von 750 Euro vergessen habe (er hat dann noch sein Sparbuch nachgetragen). Im Februar 2010 (Klage Mai 2009) wurde ich dann verurteilt eine eidesstattliche Versicherung zu der Liste Mai 2009 abzugeben: Ich hätte meinen Lottogewinn nicht angegeben. Mein Noch hat also meine Abwesenheit im Januar benutzt um meinen Computer zu manipulieren (alle neuen Mails, Schreiben, Tagebuch etc. wurden automatisch an ihn gesendet / Keine Sorge, Rechner ist wieder sauber!). Dieses Schreiben habe ich nie jemandem gezeigt, war eigentlich - bis zu den ersten Gerüchten - von mir vergessen. Ich hatte zwar schon bald vermutet, dass es darum ging. Ich wurde diesbezüglich auch schon von der Nachbarschaft angesprochen. Ich denke, er hat selbst dieses Gerücht in die Welt gesetzt, damit sein Datendiebstahl nicht auffliegt.

Da jetzt ein Urteil vorlag, mich selbst strafbar zu machen - Liste wurde ja im September korrigiert, musste ich in Berufung gehen. Heute liegt ein Schreiben vor mir:

"1. Der Antragssteller wird darauf hingewiesen, dass die verlangte eidesstattliche Versicherung der Antragsgegnerin sich nur auf die erteilte Auskunft vom 5.5.2009 bezieht, die unstreitig durch ihre Auskunft vom 15.09.2009 berichtigt und ergänzt worden ist, so dass insoweit eine Antragsumstellung angezeigt sein dürfte. - okay, genau meine Meinung

2. In der Sache geht es unabhängig von einer Antragsanpassung gem. vorstehendem Hinweis darum, ob die eidesstattliche Versicherung vom Antragsteller verlangt werden kann, da (gleichviel um welche Auskunft es geht) diese wegen eines etwa fehlenden Lottogewinns unvollständig sei und somit die zweite Stufe einer eidesstattlichen Versicherung gerechtfertigt sein könnte.

Nach gegenwärtiger Sachlage ist dies zu bejahen. Selbst wenn es sich nach eigener Behauptung der Antragsgegnerin insoweit um eine Scherzerklärung gehandelt haben sollte, muss sie in Anwendung des Rechtsgedankens des §118 BGB den Antragssteller darüber aufklären, der ja die Erklärung im Computer zum Lottogewinn als ernstlich gemeint ansieht. Da sie das durch Vorlage maßgeblicher Unterlagen, die den Scherz offenbaren, nicht tut, kann sie sich nicht auf die bloße Erklärung zurückziehen, es handele sich um einen Scherz. Dementsprechend wird sie sich nach Aktenlage der eidesstattlichen Versicherung zu stellen haben."

Hier weiß das OLG also ganz genau, dass der Noch widerrechtlich Zugang zu meinem Rechner genommen hat! Ich soll durch geeignete Unterlagen "beweisen" - dies wären Kontoauszüge meiner Eltern - dass ich keinen Gewinn hatte. Die einzige Möglichkeit, die ich hätte, wäre meinen Noch anzuzeigen. Da er aber IT-Leiter eines großen Betriebes ist, könnte ich ihm dann auch direkt die Kündigung geben!

Keiner behelligt ihn - doch ich muss damit rechnen, dass ich auch noch die Prozesskosten anteilig zu tragen habe, da ich ihn ja "provoziert" hätte. Also Achtung: egal wo ihr irgendetwas schreibt - ob in eurem Tagebuch, Rechner (sogar privat, ohne Öffentlichkeit). Mit diesem Beschluss werden strafbare Handlungen noch belohnt!!!!

Die eidesstattliche Versicherung kann ich natürlich ohne Probleme abgeben - Lottogewinn ist ja nicht! Entsetzt bin ich allerdings, dass mein Noch seine Scheidung genau in dem Moment einreicht, wo er an eine finanzierte Zukunft mit der Affäre glaubt. Auf meine + Kinder Kosten, wollte er sich mit dem "jungen Mädel" ein schönes Leben machen (Nach meiner Kur sagte er mir noch, dass die Affäre hätte nie passieren dürfen und er lieber wieder in der Familie wäre! Tja, rein finanzielles Interesse - sagt man doch sonst Frauen nach :eek:).

Andererseits hat die ganze Geschichte inzwischen einen humorvollen Beigeschmack.:D :D

LG
Sternchen


 Völlig lächerlich... von hörnchen
Hachja....

Sternchen67 hat geschrieben:
Die einzige Möglichkeit, die ich hätte, wäre meinen Noch anzuzeigen. Da er aber IT-Leiter eines großen Betriebes ist, könnte ich ihm dann auch direkt die Kündigung geben!


Frag mal das Gericht ob du das darfst ohne deine nachehelichen Pflichten zu verletzen gggg
belohnt!!!!

Zitat:
Die eidesstattliche Versicherung kann ich natürlich ohne Probleme abgeben - Lottogewinn ist ja nicht!


Eben, das tust du und zeitgleich fragst wu wie das oben denn gehandhabt wird.

Zitat:
Tja, rein finanzielles Interesse - sagt man doch sonst Frauen nach :eek:).


Les doch mal das oberste Posting in Unterhalt...... noch Fragen?

Zitat:
Andererseits hat die ganze Geschichte inzwischen einen humorvollen Beigeschmack.:D :D


Schau da hast dus wie mies das alles ist....

Sei froh dass du den von der Backe hast ;D

hörnchen[/quote]


 Völlig lächerlich... von Sternchen67
Hallo Hörnchen,

du hast völlig recht! Aber irgendwie habe ich einen Tick von Helfersymdrom. Er tut mir fast leid ;) .

Findet endlich eine, die ihn von dieser selbstständigen (angeblich herrischen) Ehefrau wegholt. Gleichzeitig geht er von der Finanzierung seines Lebens aus und dann....

- nimmt die Affäre 20kg zu
- kontrolliert und fordert
- hat nichts mehr zu sagen
.... und der Lottogewinn ist auch wech :cool:

Wie du weißt, bin ich inzwischen schon lange getrennt. Die Scheidung dauert an (er ist nicht mehr an einer schnellen Scheidung interessiert, da er dann sofort heiraten muss :lach: - sonst Next weg). Ich fühle mich tierisch wohl - meinen Jungs geht es auch besser. Aber wirklich, dieser Mensch tut mir wirklich leid - aber das Gleiche fühle ich auch für fremde Menschen, die wirklich Pech im Leben hatten ;) .

LG
Sternchen

...ihr habt mir hier alle sehr geholfen und freue mich den "Neuankömmlingen" selbst inzwischen helfen zu können.


 Völlig lächerlich... von Sternchen67
noch ergänzend:

Ich könnte ihn anzeigen, da er widerrechtlich gehandelt hat - lt. meinem RA. Aber was hätte ich davon: mehr Gerichtsverhandlungen und keinen Cent mehr in der Tasche.

Eidesstattliche Versicherung wird von mir nach dem OLG Termin am 09.07. erteilt. Dieses Schreiben ist lediglich ein Beschluss, der den gegnerischen RA darauf aufmerksam macht, dass seine Klage falsch gestellt ist. Korrigiert er diese nicht, wird der Antrag auf eidesstattliche Versicherung direkt abgelehnt. Ich muss diesen Termin selbst nicht wahrnehmen (nur mein RA) - gehe lieber arbeiten, einen Urlaubstag möchte ich hierfür nicht vergeuden.

Ich habe einfach keine Lust mich mit diesem I...n weiter zu beschäftigen. Abgesehen davon, trete ich nicht auf Menschen, die sowieso schon auf dem Boden liegen.

LG
Sternchen


 Völlig lächerlich... von Sternchen67
Hallo,

...also ich verstehe das angewandte Recht nicht!

Mein RA war heute beim OLG. Bevor überhaupt die Berufungsverhandlung anfing wurde der Beschluss erteilt, dass die eidesstattliche Versicherung zur Liste 5.5. mit Änderungen vom 15.9. abzugeben sei. Mein RA erklärte, dass er bereits beim Amtsgericht sofort dies mitgeteilt habe (mündlich wie schriftlich), aber das Urteil ausdrücklich auf 5.5.2010 bezogen war. ICH hätte trotzdem diese Versicherung abgeben müssen, da es offenbar war, dass hier ein Fehler vorliegt.

Dann wollte man die Berufungsverhandlung durchziehen. Mein RA sagte nur, dass mit diesem Beschluss die Verhandlung nicht notwendig sei und auch ein Berufungsantrag so nicht gestellt worden wäre. Er bzw. ich mussten so die Berufung zurück nehmen. Kosten sind jetzt allein durch mich zu tragen. Die Herren Richter wollen jetzt den Streitwert herabsetzen, gegnerischer RA will dies absolut nicht (er will ja verdienen)!

Lottogewinn tut absolut nichts zur Sache, lt. Empfehlung OLG sollte ich aber Strafanzeige stellen. Allein durch die einmalige Änderung der Liste hatte automatisch mein Ex das Recht die eidesstattliche Versicherung zu verlangen. Naja, er hat ja auch seine Liste geändert (Sparbuch). Aber dies ist wohl eher sein Niveau.

Achso, mein RA warnte mich vor, dass der Noch & sein kriegstreibener RA jetzt wohl Strafanzeige gegen mich stellen, da ich ja den Lottogewinn nicht in der Liste habe. Vielleicht kommt so endlich mal die ganze Wahrheit heraus. Schade, dass er nicht unterhaltsberechtigt ist. Dann würde er damit seinen Anspruch verwirken ;) . Gerecht wäre, dass er mit solchen Anschuldigungen doppelten Unterhalt zahlen müsste :lach: .

LG & schönes WE
Sternchen


 Völlig lächerlich... von hörnchen
Huhuuu,

Das:

Sternchen67 hat geschrieben:
...ihr habt mir hier alle sehr geholfen und freue mich den "Neuankömmlingen" selbst inzwischen helfen zu können.


machst du gut :ja: weitermachen.

glg

hörnchen


 Völlig lächerlich... von Sternchen67
:blume: Danke für die Blumen!

Das war ein langer, teils schmerzhafter Weg. Aber es hat sich gelohnt!!! :ja:

Wie heißt es so schön:

Aus jeder Krise kommt man gestärkt heraus!

Dank Euch allen!


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