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 Was erwartet mich ? von iceman008
Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir etwas Angst nehmen.

Zuerst mal zu den Fakten.



Ich bin jetzt 15 Jahre verheiratet. Meine Frau sowie unsere 11jährige Tochter leben derzeit noch mit mir in unserem gemeinsamen Haus. Wir haben unser Haus vor 9 Jahren gebaut. Im Grundbuch stehen wir beide und die Finanzierung läuft ebenfalls auf uns gemeinsam. Während der Bauzeit haben meine Eltern eine Hypothek auf ihre ETW aufgenommen um uns zu unterstützen. Diese Hypothek wird von meinen Eltern getilgt. Ich verdiene ca. 3000 Euro netto. Meine Frau hat nur eine geringfügige Beschäftigung und verdient hierbei 330 Euro.

Es stellt sich also folgende Finanzsituation dar.



1. Darlehen Haus (gemeinsam) 1065.- Euro monatlich

2. Darlehen PKW (läuft auf meinen Namen) 371.- Euro monatlich

3. Darlehen PKW Frau (läuft auf meinen Namen) 167.- Euro monatlich

4. Privatdarlehen (läuft auf meinen Namen) 504.- Euro monatlich

5. laufende Kosten Haus (Strom, Wasser...) 300.- Euro monatlich



Das sind zusammen also 2407.- Euro kosten die ich alleine bezahle.

Was glaubt ihr wie das bei der anstehenden Scheidung aussieht.

Mir ist klar das ich Unterhalt für meine Tochter zahlen muss und auch will. Ich liebe sie sehr, das ist auch kein Thema.

Die beiden PKW´s laufen noch 3 Jahre. Aus diesen Verträgen komme ich nicht heraus. Das Privatdarlehen welches ich für diverse Anschaffungen aufgenommen habe läuft auch noch 6 Jahre.

Vermögen haben wir beide keines. Darum habe ich auch diese Angstgefühle.

Trotz meines eigentlich guten Einkommens kann ich die Scheidung (was die auch immer kostet) nicht bezahlen. Unser gemeinsames Konto steht im Minus. Was sollte ich meiner Frau anbieten, was sollte ich mit ihr einvernehmlich klären ?

Besten Dank im vorraus für eure Hilfe



iceman008


 Was erwartet mich ? von starship
> Im Grundbuch stehen wir beide und die Finanzierung läuft ebenfalls auf >uns gemeinsam. Während der Bauzeit haben meine Eltern eine >Hypothek auf ihre ETW aufgenommen um uns zu unterstützen. Diese >Hypothek wird von meinen Eltern getilgt. Ich verdiene ca. 3000 Euro >netto. Meine Frau hat nur eine geringfügige Beschäftigung und verdient >hierbei 330 Euro.



Wie hoch ist der mutmaßliche Hauswert aktuell?

Wie hoch war die Hypothek, die von den Deinen Eltern bezahlt wurde

und (das ist die KERNFRAGE) ist diese Hypothek als Schenkung notariell

bewertet worden oder nur ein normales Darlehen gewesen? Falls

es keine Schenkung ist, spielt es zunächst beim Zugewinnausgleich

keine Rolle. Ist es nachweislich eine solche gewesen, kannst Du

diese Summe ggf. vorab aus dem Zugewinnausgleich abziehen.





>Es stellt sich also folgende Finanzsituation dar.

>1. Darlehen Haus (gemeinsam) 1065.- Euro monatlich



Nicht die Raten sind entscheidend, sondern der aktuelle Schätzwert

des Hauses und die etwaige Schenkungssumme Deiner Eltern.



>2. Darlehen PKW (läuft auf meinen Namen) 371.- Euro monatlich

>3. Darlehen PKW Frau (läuft auf meinen Namen) 167.- Euro monatlich



Beide Wägen gehören Dir. Im Scheidungsfall musst Du auf deren

Restwert einen Zugewinnausgleich abdrücken (abzüglich der noch

bestehenden Restschuld)



>4. Privatdarlehen (läuft auf meinen Namen) 504.- Euro monatlich

Für was dient das Darlehen? Wer hat die Verträge unterschrieben?

Zu trennen ist zwischen Schulden für das Haus, sonstige gemein-

same Schulden und Schulden, die jedem Ehegatten einzelnen zuzu-

rechnen sind. Nicht alle Privatschulden werden automatisch 50:50

geteilt, da gibt es Ausnahmen.



>5. laufende Kosten Haus (Strom, Wasser...) 300.- Euro monatlich

die spielen hier keine Rolle beim Zugewinnausgleich.



>Was glaubt ihr wie das bei der anstehenden Scheidung aussieht.



a) Kläre den aktuellen Verkaufswert des Hauses (Du kannst es

jederzeit versteigern lassen, ein freihändiger Verkauf geht aber

erst mal nur mit Zustimmung des Partners, sonst kannst Du nur

Deine eigene Haushälfte verkaufen und das dürfte finanziell

uninteressant sein).

b) kläre, ob die Hypothek der Eltern Schenkung waren oder nicht

c) Kläre die Verteilung der Privatschulden



Ansonsten gilt nach der neuen Scheidungsregelung, dass der

Kindesunterhalt im Vordergrund steht. Die Höhe kannst Du ganz

grob pi mal Daumen als 3/7tel Deines Nettoeinkommens kalku-

lieren, bei Ehegattinnenunterhalt gehen maximal 4/7tel drauf

bis runter zum Selbstbehalt von 890-900 Euro. Das hängt aber

sehr von Deinem Monatsnettoeinkommen ab. Bei Deinem aktuell

angegebenen Netto (davon kann man noch den Krankenkassen-

anteil abziehen sowie die EkSt.) kann ich Dir keinen klaren Tipp

geben, weil die Kinderanzahl unbekannt ist. Surfe nach Düssel-

dorfer Tabelle, die gibt's im Netz problemlos für die Version 2007.



>Die beiden PKW´s laufen noch 3 Jahre. Aus diesen Verträgen komme >ich nicht heraus. Das Privatdarlehen welches ich für diverse >Anschaffungen aufgenommen habe läuft auch noch 6 Jahre.



Aus PKW-Verträgen kommt man immer raus, wenn man es nur

versucht. Am geschicktesten wäre es, wenn Du einen PKW auf

Deine Ex überträgst. Dann hat Sie das Problem der Finanzierung.



>Was sollte ich meiner Frau anbieten, was sollte ich mit ihr >einvernehmlich klären ?



Sofern Du mir ihr reden kannst (Frauen und Geld bzw. finanzielle

Voraussicht sind IMHO nach 20jähriger Ehe ein unvereinbarer

Gegensatz), würde ich folgendes vorschlagen:

a) beide Autos aufteilen

b) Klären, ob Wohnung verkauft oder gehalten wird. Wenn gehalten,

dann zahlt der, der in ihr wohnt, die volle Hypothek.

c) Ausgleichszahlungen für Immobilie anwaltlich abklären, dann ggf.

in Raten abzahlen.

d) mit der Bank über eine Zusammenfassung der Kredite verhandeln.

Eventuell ein Auto verkaufen, ein billigeres gebrauchtes Auto

suchen.

e) kläre mit RA eine Unterhaltspflicht in der Trennungszeit ab sowie

den mutmaßlichen Unterhalt nach Scheidung.



Kopf hoch, Starship


 Was erwartet mich ? von hörnchen
Hallo,



starship hat geschrieben:

Ansonsten gilt nach der neuen Scheidungsregelung, dass der

Kindesunterhalt im Vordergrund steht. Die Höhe kannst Du ganz

grob pi mal Daumen als 3/7tel Deines Nettoeinkommens kalku-

lieren, bei Ehegattinnenunterhalt gehen maximal 4/7tel drauf

bis runter zum Selbstbehalt von 890-900 Euro. Das hängt aber

sehr von Deinem Monatsnettoeinkommen ab. Bei Deinem aktuell

angegebenen Netto (davon kann man noch den Krankenkassen-

anteil abziehen sowie die EkSt.) kann ich Dir keinen klaren Tipp

geben, weil die Kinderanzahl unbekannt ist. Surfe nach Düssel-

dorfer Tabelle, die gibt's im Netz problemlos für die Version 2007.




Bitte sehr wenn schon die Düsseldorfer Tabelle 2008 nehmen und die Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG-Bezirks dazu lesen. Ausserdem ist der Selbstbehalt bei Berufstätigkeit erhöht. Dass KU mit 3/7 berechnet wird ist mir persönlich völlig neu.



Gruß



hörnchen


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