|
>was nützt eigentlich ein Zugewinn des Unterhaltsberechtigten, wenn der >Richter anschließend im Unterhaltsprozess entscheidet, dass der >Zugewinn im Rahmen der Eigenverantwortung für den Lebensunterhalt >verwendet werden muss?
Zugewinn gilt (auch wenn er nicht Barvermögen ist) als Eigenkapital.
Hättest Du das Geld auf der Bank und hättest Du Zahlungsverpflich-
tungen gegenüber Dritten, müsstest Du dieses Geld auch ausgeben.
Ergo ist es auch völlig in Ordnung, es für Kindesunterhalt ausgeben
zu sollen.
|