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 Was passiert mit Laden nach Trennung? von marlin44
Hallo, Ihr Lieben! Nach mehr als zwanzig Jahren hat es nun vor einigen Monaten auch unsere Ehe erwischt und wir leben seitdem getrennt. Meine Frau und ich haben drei Kinder, zwei davon knapp unter zehn Jahren. Die Kinder leben bei meiner Frau im gemeinsamen Haus, der Große lebt in seiner eigenen Wohnung; ich bin in eine angemietete Wohnung gezogen. Das Haus ist bis auf einige tausend Euro abbezahlt. Bisher zahle ich monatlich 750 Euro Unterhalt (komplett, also auch für die Kinder) plus unregelmäßiger Ausgaben wie Nachhilfeunterricht, Urlaube, Stromnachzahlungen, Autosteuer. Damit kommt sie nach eigener Aussage einigermaßen gut klar.
Ich bin seit 4 Jahren selbsständiger Handwerker und habe einen Laden mit Werkstatt. Das Gewerbe ist auf meinem Namen angemeldet.
Hier meine Fragen: 1.) Was passiert mit der Ladeneinrichtung, dem Werkzeug und der Ware, wenn wir anfangen unsere Dinge aufzuteilen? Muss ich die Hälfte herausgeben? Ich hätte damit im Prinzig kein Problem, aber ich brauche diese Dinge um weiter Geld zu verdienen.
2.) Ich weiß, dass bei Selbsständigen der Durchschnitt der letzten drei Jahre bei der Unterhaltszahlung zu Grunde gelegt wird. Für das erste Jahr meiner Selbstständigkeit (2006) weist der Einkommensteuerbescheid jedoch Verlust aus. Für das zweite Jahr, also 2007, gibt es noch keinen Einkommensteuerbescheid, für 2008 demnach auch noch nicht. Es wird aber wohl Gewinn ausgewiesen werden, der Laden läuft ganz gut. Vor meiner Selbstständigkeit hat unsere Familie etwa drei Jahre ohne Einkommen vom Ersparten gelebt, d.h. es gibt keinerlei Einkommensnachweise, bzw. Einkommen. Wonach wird denn jetzt der Unterhalt, den ich zahlen muss, berechnet?
3.) Es muss ja irgendein Einkommen zu Grunde gelegt werden. Angenommen es stellt sich im Jahre 2012 heraus, dass ich 2009 mehr Gewinn erzielt habe als jetzt zu Grunde gelegt wurde - muss ich dann Unterhalt nachzahlen?

Gerade über diese Ladeninventar- und Nachzahlungsgeschichte habe ich bisher nirgendwo etwas zum Nachlesen entdeckt. Das was ich zur Zeit verdiene und nach der Unterhaltszahlung "übrig" bleibt, verbleibt auf dem Geschäftskonto als Rücklagen für evtl. Nachzahlungen.

Fragen über Fragen, wäre schön, wenn jemand helfen könnte

Viele Grüße

marlin44


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