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 Wer trägt laufende Kosten bei Auszug aus gemeinsamen Haus ? von benz356
Hallo,

meine Eltern sind Rentner, haben eine abbezahlte DHH und div. Notarverträge. Nach einem schweren Sturz mit Krankenhausaufenthalt kehrte meine Mutter nicht mehr in das Haus zurück (Trennung wegen häuslicher Gewalt) und wohnte zunächst bei uns. Hausrat und Bekleidungen wurden durch ihren Mann nicht herausgegeben. Ein geringer Trennungsunterhalt wurde meiner Mutter zugesprochen. Zu dem Haus ist sie als Eigentümerin, er mit einem lebenslangen Wohnrecht eingetragen. Per Notarvertrag liess er aber vorher festlegen, dass der im Haus lebende alle Kosten zu tragen hat und er bei Verkauf des Hauses die Hälfte bekommt - quasi wie ein Eigentümer. Nun hat er aber den Verkauf des Hauses angeregt, dem wir laut Notarvertrag folgen müssen und auch wollen. Er will bald ausziehen, jedoch ist ein Käufer noch nicht in Sicht. Wir alle haben Betretungsverbot und auch keinen Schlüssel. Nun zu meinen Fragen:

Wer muss für die laufenden Kosten nach seinem Auszug aufkommen (Beide hälftig/meine Mutter ?)

Was ist mit dem Hausrat ? Kann er das alles einfach mitnehmen ?


 Wer trägt laufende Kosten bei Auszug aus gemeinsamen Haus ? von hörnchen
Hallo,

ich denke da braucht ihr einen kompetenten Fachanwalt für Familienrecht der insbesondere sämtliche Notarverträge eingesehen hat.

hörnchen


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