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Seit April 2009 läuft schon das Scheidungsverfahren. Vermögensaufteilung soll außergerichtlich geregelt werden. Da meine Frau sich in Ausland lebt, hat sie in diesem Jahr das Gericht gebeten den Scheidungstermin auf unbestimmten Zeitpunkt hinaus zu verschieben. In Okt. 2011 hat meine Frau die Forderung durch Ihre Anwältin gestellt was sie alles haben will. Daraufhin hat meine Anwältin so geantwortet: [b][i] S[b]ehr geehrte Frau Kollegin ***
es wird Sie sicher nicht überraschen, dass auf Grundlage der absurd überzogenen Forderungen Ihrer Mandantin weiteres Zuwarten nicht mehr erfolgt.
Ich habe das Gericht gebeten baldmöglichst Termin zu bestimmen.[/b][/i][/b]
Jetzt hat das Gericht einen Gerichtstermin auf Mai 2012 bestimmt.
Ich kann mich nicht vorstellen dass meine Anwältin die Sache dem Gericht überlassen würde.
meine Frage wäre: was passiert wenn wir uns bis Scheidungstermin nicht einigen können?
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