Anzeige

Scheidung

Solar Forum | Navi Forum
  Scheidung | Anmelden |  Registrieren | AGB | Suche |  

Forum Scheidung » Scheidung Unterhalt Sorgerecht Forum » Zugewinn / Vermögen Wohnmobil




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten Gehe zu Seite 1, 2  Nächste
 Wohnung von DerFragende
Hallo,

ich hab folgendes Problem und hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.

Meine Frau und ich wollen uns jetzt leider nach 7 Jahre Ehe ( 1 Tochter 4 Jahre alt ) einvernehmlich trennen.Ich bin Alleinverdiener.

Vor 3 Jahren haben wir uns eine Eigentumswohnung gekauft für 110000.Finanziert haben wir das durch ein Bankdarlehen über 100000 Euro und einen Kredit bei meinen Eltern, mit dem wir auch komplett alle Restlichen Schulden getilgt haben, sowie neue Möbel usw. gekauft haben.

Momentan haben wir eine Restschuld von ca 95000 Euro bei der Bank und ca 30000 bei meinen Eltern.Getilgt werden jeweils 2000 Euro pro Jahr bei der Bank sowie bei meinen Eltern, wobei klar ist das meine Eltern mir irgendwann einen Teil erlassen werden, sowars zumindest geplant.



Es wird jetzt so sein das meine Frau mit der Tochter jetzt ausziehen wird, weil sie in eine grössere Stadt ziehen will.



Meine eigentliche Frage ist jetzt ob beim Trennungsunterhalt, späterer Scheidung die 340 Euro die ich jeden Monat an die Bank/Eltern bezahle als Schulden angerechnet werden, also vorab vom Gehalt abgezogen werden ?



Die zweite Frage ist ob es möglich ist, das bei der Scheidung ich komplett alles übernehme - also sowohl Schulden als auch die Eigentumswohnung ? Und ob dann auch noch die 340 Euro angerechnet werden.Also Selbstbehalt 1000 Euro + 340 Euro.Wenn ich dieses Geld behalten dürfte dann müsste es funktionieren wenn auch nur gerade so :rolleyes:



Ich hoffe man versteht was ich meine :rolleyes:


 Wohnung von hörnchen
Hallo,



DerFragende hat geschrieben:

Meine eigentliche Frage ist jetzt ob beim Trennungsunterhalt, späterer Scheidung die 340 Euro die ich jeden Monat an die Bank/Eltern bezahle als Schulden angerechnet werden, also vorab vom Gehalt abgezogen werden ?




Ich würde meinen: Nein, da es Wohnkosten sind, die beim selbstbehalt bereits berücksichtigt werden.



Zitat:

Die zweite Frage ist ob es möglich ist, das bei der Scheidung ich komplett alles übernehme - also sowohl Schulden als auch die Eigentumswohnung ?




Ja, das könnt ihr einvernehmlich beim Notar erklären, allerdings steht Deiner Frau eine Auszahlung des Zugewinnes aus der Ehezeit zu.



hörnchen


 Wohnung von DerFragende
Naja Zugewinn auszahlen ist ja nicht, weil rein theoretisch hätten wir ja bei einer Scheidung 125000 Schulden und die Wohnung nur einen Wert von 110000 wovon ich jetzt mal davon ausgehe das man das gleiche bekommt wie man bezahlt hat ;( Ich würde also die Differenz von -15000 zahlen.


 Wohnung von hörnchen
Nuja, da gibts ja noch die Möbel usw...



Wie stellst Du Dir vor dass Deine Nochfrau Euer Kind ernähren soll? Gesetzlich steht Dir ein bestimmter Betrag an Wohnkosten zur Verfügung, wenn Du das wuppst - gut. Wenn nicht kann das nicht auf Kosten des Kindes gehen.



hörnchen


 Wohnung von DerFragende
Weiss gar nicht warum du so aggressiv wirst, will doch keinem was.Das gleiche könnte auch meine Frau schreiben.Möbel bekommt sie was sie möchte.Es geht sich einfach darum das meiner Frau samt Kind ja irgendeine Summe zu steht.Das was ich nicht bezahlen kann, muss ja dann der Staat übernehmen.Im Endeffekt ist ihr ja relativ egal wers bezahlt.

Es ist ja nicht das ich 5000 Euro verdiene und sie 2500 Euro bekommen würde , aber ich nicht bezahl und deswegen der Staat ihr nur 1000 gibt.



Es ist ja bei einer Scheidung so das ich 1000 Euro behalten darf und das was darüber hinaus geht meine Frau samt Kind bekommen.Nettogehalt dann circa 1900 Euro.Macht also 900 Euro.Wenn wir jetzt Schulden von monatlich 300 Euro hätten würde sie ja nur 600 Euro bekommen aber halt das was darüber hinaus an Bedarf da ist bekommt sie ja vom Amt.

Und meine Frage lautet jetzt einfach ob die Schulden an die Bank und an meine Eltern angerechnet werden.

Ich will hier überhaupt keinen über den Tisch ziehen nur wenn wir verkaufen mit Vorfälligkeitsentschädigung usw dann haben wir wesentlich mehr Schulden, die ich monatlich tilgen muss.


 Wohnung von starship
Hallo,



>Meine Frau und ich wollen uns jetzt leider nach 7 Jahre Ehe ( 1 Tochter 4 >Jahre alt ) einvernehmlich trennen.Ich bin Alleinverdiener.



was hier an Info fehlt ist das sog. Anfangsvermögen. Mit wieviel Geld

seid ihr jeweils nachweislich (Bankauszüge, etc.) in die Ehe gegangen?

Ich unterstelle, dass das Anfangsvermögen Null ist.



Schenkung von den Eltern an Dich wäre in diesem Fall besser gewesen. Das zählt dann zu Deinem Anfangsvermögen. Aber das hat nicht stattgefunden, ergo fällt dieses Modell derzeit flach.



Kalkulation ist wie folgt:

110.000 Euro Hauswert

Derzeit 95.000 Euro bei der Bank Schulden

Derzeit 30.000 Euro bei den Eltern Schulden

(private Anmerkung: wie kann man bitte eine solch gefährliche

Kaufentscheidung treffen und eine 100%-Finanzierung offenbar ohne

Eigenkapital mit einer völlig überschuldeten Wohnung finanzieren?)



Ich unterstelle, dass der ETW-Verkauf nicht mehr als den ursprüng-

lichen Hauswert erbringt. Zieht man die üblichen Verkaufskosten ab

(sagen wir mal 10%), dann bleiben 100.000 Euro vor EkSt. übrig.

Das deckt die Schulden in keiner Weise. Die Schulden, die übrig

bleiben, gehen durch zwei (jeder die Hälfte). Ich unterstelle, dass

das derzeit ca. 40.000 insgesamt wären, davon Du 20 und deine

Ex 20. Wenn Du Glück hast, bekommst Du es so geregelt, dass

nur Deine Elterlichen Schulden übrig bleiben und nicht zusätzlich

Bankschulden. Bei den Bankschulden kannst Du nämlich nicht

davon ausgehen, jene im Rahmen des vorzeitigen Erbausgleichs

erlassen zu erhalten ;).



>Es wird jetzt so sein das meine Frau mit der Tochter jetzt ausziehen >wird, weil sie in eine grössere Stadt ziehen will.



schön für Sie. Wenn sie allerdings bei der Bank im Hypothekenver-

trag steht, haftet sie voll für die derzeitigen Verpflichtungen mit.

Die Schuldenfalle läuft also munter weiter. Das gilt ggf. auch für

die Schulden bei Deinen Eltern (je nach Vertragsgestaltung).



>Meine eigentliche Frage ist jetzt ob beim Trennungsunterhalt, späterer >Scheidung die 340 Euro die ich jeden Monat an die Bank/Eltern bezahle >als Schulden angerechnet werden, also vorab vom Gehalt abgezogen >werden ?



Wenn Euch die ETW beiden gehört (wovon ich ausgehe) und sie

auszieht, ist das nicht der Fall. Dann ist diese Rate Dein Privatver-

nügen. Was Du an Sie ggf. sogar noch unterhaltssteigernd zu kalku-

lieren hast, ist der Mietvorteil in der eigenen ETW. Sie kann ggf. gegen

Dich die Hälfte der ortsüblichen Miete geltend machen (sofern sie

hälftiger Besitzer ist) oder Dich sogar bei Nichtzahlung hinauswerfen

lassen. Sie muss (je nach Bankvertrag, den ich nicht sehe und nicht

bewerten kann) selbst die Hälfte der aktuellen Rate bezahlen, egal,

ob sie auszieht oder nicht. Solange sie im Grundbuch steht und im

Bankvertrag, zahlt sie hübsch weiter. Daran ändert die Scheidung

und der Auszug keinen Millimeter.





>Die zweite Frage ist ob es möglich ist, das bei der Scheidung ich >komplett alles übernehme - also sowohl Schulden als auch die >Eigentumswohnung ? Und ob dann auch noch die 340 Euro angerechnet >werden.Also Selbstbehalt 1000 Euro + 340 Euro.Wenn ich dieses Geld >behalten dürfte dann müsste es funktionieren wenn auch nur gerade so



nein, das glaube ich nicht. Im Scheidungsfall wird der normale Ehe-

gatten- und Kindesunterhalt berechnet, dann ggf. der Mietvorteil der

Eigentumswohnung oder (wenn Du die Wohnung übernimmst und Sie

aus dem Vertrag entlässt, was ich wirtschaftlich für offen gesagt abso-

lut idiotisch halte, weil die Wohnung keinesfalls das wert ist, was sie

kostet) Du kannst die Abzahlung aus Deinem Selbstbehalt bezahlen.

Das sind maximal im Monat 950 Euro oder so.



Ich gebe Dir einen guten Rat: Einige Dich mit ihr über einen freihän-

digen (ggf. maklergestützten) Verkauf der ETW in aller Ruhe und

vermeide eine Versteigerung (da droht für beide die Privatinsolvenz

bei der obigen Summe). Erzielt einen möglichst hohen Verkaufspreis,

zahlt die EkSt. davon (das kann ggf. bei einem Gewinn auch noch

mal eine Menge Geld sein) und hofft, dass mehr Gewinn als Schulden

beim Verkauf herauskommen. Bleibt Verlust, wird dieser 50:50 geteilt.



Nur so kommst Du vernünftigerweise aus der Schuldenfalle heraus.



Gruß, Starship


 Wohnung von DerFragende
Irgendwie kapier ich das nicht richtig.Wenn ich jetzt die Wohnung für zum Beispiel 110000 verkaufe und 100000 übrig bleiben würden 35000 Euro Schulden übrig bleiben, 17500 ich und 17500 meine Frau.

Wenn wir jetzt alles bis zur Scheidung weiter laufen lassen und man dann sagen würde ich bekomm die Wohnung und übernehme die Schulden dann hätte ich eine Wohnung im Wert von 110000 und Rest Schulden von 125000 also quasi -15000.Das Problem was ich sehe ist ob es möglich ist die Wohnung zu finanzieren.Ich hätte ja nur einen Selbstbehalt von 1000 Euro und die Kosten der Wohnung inklusive Tilgung kosten mich ca 750 Euro. Fast 100 Euro würde ich ja noch bekommen als Eigenheimzulage so das sich die monatlichen Kosten auf 650 Euro belaufen würden.Das heisst ich müsste von 350 Euro im Monat leben.Verdammt schwierig aber das wäre ja nicht für immer (ich rechne mal so mit einem Zeitraum von 2-3 Jahren) - ich könnte ja einen Nebenjob beginnen oder meine Frau arbeitet mal irgendwann wieder.Im Endeffekt würde ich ja mit ca 1200 Euro hinkommen falls die 170 Euro Schulden an meine Eltern nicht davon abgezogen werden.

Die monatliche Abzahlung von 170 Euro an meine Eltern müssten doch eigentlich ausserhalb des Selbstbehalt laufen weil es ja Schulden sind die getilgt werden.

Man kann davon ausgehen das keiner versucht den anderen über den Tisch zu ziehen es geht einfach nur darum möglich billig aus der Sache herauszukommen.


 Wohnung von hörnchen
Hmmmm,



DerFragende hat geschrieben:

Man kann davon ausgehen das keiner versucht den anderen über den Tisch zu ziehen es geht einfach nur darum möglich billig aus der Sache herauszukommen.




Und wovon leben Kind und Mutter in Deiner Rechnung?



hörnchen


 Wohnung von DerFragende
Hm wovon leben sie denn wir die Wohnung verkaufen und jeder 17500 Schulden hat ? Du bist echt witzig, irgendwie redest du am Thema vorbei.Es geht sich nicht darum wie ich am meisten Geld an meiner Frau vorbei ins Ausland schaffe sondern wie ich unsere gemeinsamen Schulden klein halte.Wobei ich die ja auch noch übernehmen würde.

Du musst ja mal ganz schlimme Erfahrungen gemacht haben.


 Wohnung von hörnchen
*gähn*



steck die Kloppkeule ein ;) Über mich weißt Du? Nix.



Allerdings frage ich mich worums Dir geht. MEINE Intention wäre dass es dem Kind an nix fehlt und Du rechnest theoretisch runter . das wird kein Richter und auch keine öffentlichen Kassen so hinnehmen.



hörnchen



Achja, deals mit Eltern sind ja altbekannt....


 Wohnung von DerFragende
Über mich weißt du genau so wenig :D Der Punkt ist aber das ich wirklich keine böse Absicht habe.Es geht sich darum das wir möglichst gut aus der Sache raus kommen.Ich weiss auch nicht was in irgendeiner Weise irgendwie negativ für meine Familie ist.

Wenn es nach mir gehen würde würde meine Frau mit der Kleinen in der Wohnung bleiben und ich würde mir irgendwo eine 40 qm Wohnung suchen aber sie möchte ja weg.


 Wohnung von hörnchen
Hallo,



DerFragende hat geschrieben:
aber sie möchte ja weg.




Und auch das wird einen Grund haben, oder?



Mal tacheles: Deine Eltern werden Dich eh unterstüzen - so wat. Was willst Du jetzt mit Deiner aufrechnerei erreichen?



Laut Gesetz steht Dir ggf. ein Selbstbehalt der Wohnkosten beinhaltet zu. Punkt. Wuppst Du das, o.k.. Allerdings kann Euer Kind nicht davon abschneiden wenn Du Dir Wohneigentum zulegst und das Kind nichtmal Esistenzsichernd oder gar geborgen groß wird, darum versteh ich Deine Prioritäten als "liebender" Elternteil nicht - sorry.



hörnchen


 Wohnung von starship
Hallo Hörnchen,



ich glaube, wir beide argumentieren immer diametral unterschiedlich.

Ich versuche, die rein finanziellen Aspekte zu lösen, Du versuchst

immer, die emotionale Seite zu lösen. Das sind zwei Seiten einer

unterschiedlichen Medaille. Insofern nichts für ungut ;-).



Ansonsten wurde von anderen geschrieben:

>Irgendwie kapier ich das nicht richtig.Wenn ich jetzt die Wohnung für >zum Beispiel 110000 verkaufe und 100000 übrig bleiben würden 35000 >Euro Schulden übrig bleiben, 17500 ich und 17500 meine Frau.



richtig. Das wäre die korrekte Abfolge, sofern kein Anfangsvermögen

für die Ehe vorhanden wäre. Wenn Du mich fragst, ob so ein Vorgehen

wirtschaftlich sinnvoll ist, dann ist meine Antwort: das ist wirtschaftlicher

Selbstmord. Man kauft keine ETW mit einer 100%-Finanzierung und

überschuldet sich noch zusätzlich - außer: die Wohnung ist z.B. in

München oder New York oder Hamburg oder sonst einem Ballungs-

gebiet mit einer Wertsteigerung von 5-10% pro Jahr.



>Wenn wir jetzt alles bis zur Scheidung weiter laufen lassen und man

>dann sagen würde ich bekomm die Wohnung und übernehme die

>Schulden dann hätte ich eine Wohnung im Wert von 110000 und Rest >Schulden von 125000 also quasi -15000.



Du ignorierst bei Deiner Milchmädchenrechnung diverse Posten.

Z.B. Notarkosten, Wertverluste (wenn Wohnung nicht im Wert

steigt, sondern sinkt, wie das in vielen v.a. ländlichen Gebieten

der Fall ist), Einkommenssteuer (da darfst Du dann nach Klasse I

einen etwaigen Gewinn versteuren, während Verlust nicht ohne

weiteres absetzbar sind) usw....



Dir hilft nur eine rein wirtschaftlich orientierte Betrachtung. Derzeit

vermengst Du Emotionen (offenbar hängst Du sehr an der ETW)

mit Pseudo-Wirtschaftsargumenten. Die ETW ist massivst über-

schuldet und überliehen (im Sinne von Hypotheken). Das würgt Dich

schlicht ab. Mein Rat: raus aus diesem irrealen Deal und zwar so

schnell wie möglich, denn sonst bist Du ruck-zuck in der Privat-

insolvenz und Deine Ex samt Kind gleich mit, denn wenn ihr beide

die Hypothek verantwortet, haftet jeweils jeder zu 100% gegenüber

der Bank, wenn der andere ausfällt.



>Das Problem was ich sehe ist ob es möglich ist die Wohnung zu

>finanzieren.



Mal ehrlich: hast Du schon jemals in Deinem Leben einen jemals

einen Taschenrechner verwendet? Ich bin seit 20 Jahren selbständig

und tue das täglich. Eine 130%-Finanzierung hast Du angerichtet.

Das bringt's nur, wenn Deine ETW pro Jahr 10-20% Wertsteigerung

schafft. Hat sie das? Nein..... offensichtlich nicht. Also verlierst Du

massivst Geld und die Bank lacht und das Finanzamt auch. DU ZAHLST

DIE ZECHE, ergo denk nach, was Du da gerade tust. Du bist als Mann

i.d.R. der Einzige, der so was in der Familie tut. Mein Rat: stosse das

Teil ab, sofern es sich halbwegs lohnt. Sprich das vorher mit Deinen

Eltern ab, damit die Schulden nicht eskalieren. In meinen Augen

kommst Du normal aus der Sache schon lange nicht mehr raus.

Da bleibt nur noch der Weg "weg mit Schaden" im Sinne von "Schaden

so klein wie möglich halten".



>Ich hätte ja nur einen Selbstbehalt von 1000 Euro und die Kosten der >Wohnung inklusive Tilgung kosten mich ca 750 Euro. Fast 100 Euro

>würde ich ja noch bekommen als Eigenheimzulage so das sich die >monatlichen Kosten auf 650 Euro belaufen würden.Das heisst ich müsste >von 350 Euro im Monat leben.



tja, dass hatte ich mir auch schon gedacht. Und jeder Mensch mit einem

IQ von mehr als 20 Einheiten weiß, dass diese Rechnung mit der Realität

schon lange nichts mehr zu tun hat. Das Haus muss sofort weg und je

eher, desto besser. Die Restschulden würden schon einen erheblichen

Teil deines Selbstbehaltes schlucken. Nach der Privatinsolvenz bleibt

Dir wenigstens die Pfändungsfreigrenze und die dürfte in etwa deinem

Selbstbehalt entsprechen. Deswegen meine ich auch, rede mit den

Eltern. Je nach Vertragsgestaltung haften diese ja ggf. noch für Deinen

Investitionswahnsinn. Wenn sie es nicht tun, würde ich in Deinem

Fall mir endlich mal eingestehen, dass diese Investition Wahnsinn

war und sie beenden. Dann tauchst Du 7 Jahre in die Insolvenz ab,

zahlst Deinen Ehegatten/Kindesunterhalt und danach kannst Du neu

anfangen.





>Man kann davon ausgehen das keiner versucht den anderen über den >Tisch zu ziehen es geht einfach nur darum möglich billig aus der Sache >herauszukommen.



Du merkst, ich bin ein Mann der offenen Worte. Nimm's mir als

Geschlechtsgenosse nicht allzu über, aber Du träumst massiv. Deine

Vorstellungen in Finanzdingen haben mit der Realität absolut nichts

mehr zu tun. Kein Wunder, dass Du in diese Lage hineingerutscht

bist. Du hast Dich selbst und vor allem Deinen Taschenrechner

belogen. Das rächt sich jetzt. Wenn Deine Ex genauso denkt, dann

werdet ihr beide in Hartz IV enden plus Privatinsolvenz. Ihr braucht

dringend einen Insolvenzberater, sonst geht ihr beide baden, während

die jeweiligen Anwälte sich noch schnell die Kohle aus dem Fall heraus-

schneiden.



Ächz..... Starship


 Wohnung von DerFragende
DerFragende hat geschrieben:
Hallo,

ich hab folgendes Problem und hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.

Meine Frau und ich wollen uns jetzt leider nach 7 Jahre Ehe ( 1 Tochter 4 Jahre alt ) einvernehmlich trennen.Ich bin Alleinverdiener.

Vor 3 Jahren haben wir uns eine Eigentumswohnung gekauft für 110000.Finanziert haben wir das durch ein Bankdarlehen über 100000 Euro und einen Kredit bei meinen Eltern, mit dem wir auch komplett alle Restlichen Schulden getilgt haben, sowie neue Möbel usw. gekauft haben.

Momentan haben wir eine Restschuld von ca 95000 Euro bei der Bank und ca 35000 bei meinen Eltern.Getilgt werden jeweils 2000 Euro pro Jahr bei der Bank sowie bei meinen Eltern, wobei klar ist das meine Eltern mir irgendwann einen Teil erlassen werden, sowars zumindest geplant.



Es wird jetzt so sein das meine Frau mit der Tochter jetzt ausziehen wird, weil sie in eine grössere Stadt ziehen will.



Meine eigentliche Frage ist jetzt ob beim Trennungsunterhalt, späterer Scheidung die 340 Euro die ich jeden Monat an die Bank/Eltern bezahle als Schulden angerechnet werden, also vorab vom Gehalt abgezogen werden ?



Die zweite Frage ist ob es möglich ist, das bei der Scheidung ich komplett alles übernehme - also sowohl Schulden als auch die Eigentumswohnung ? Und ob dann auch noch die 340 Euro angerechnet werden.Also Selbstbehalt 1000 Euro + 340 Euro.Wenn ich dieses Geld behalten dürfte dann müsste es funktionieren wenn auch nur gerade so :rolleyes:



Ich hoffe man versteht was ich meine :rolleyes:


 Wohnung von DerFragende
Ähm irgendwas falsch gemacht ;)


 Wohnung von DerFragende
Hörnchen ich weiss nicht genau worauf du hinaus willst, ich habe meine Frau nicht geschlagen, bin auch nicht fremd gegangen usw.Wir haben uns einfach auseinandergelebt und sie hat jetzt halt den Schlusstrich gezogen und zieht aus,was in Hinblick auf meine Tochter Mist ist, finanziell eben so aber beziehungtechnisch leider richtig ist, wir lebten zuletzt wie in einer WG wobei wir noch nicht mal mehr besonders gut miteinander auskammen zu letzt.Das sie in eine andere Stadt will,hat nichts mit meiner Person zu tuen sondern einfach damit, das sie halt lieber in der Grosstadt wohnt, statt hier auf dem Dorf, wobei sie hier hinwollte :nein:



@Starship



Ich weiss nicht genau wo mein Denkfehler ist es ist doch so das solange ich hier wohne wir jedes Jahr 4000 Euro weniger Schulden haben.



Sollte ich mir jetzt eine Mietwohnung nehmen die ca 400 Euro Miete kostet muss ich im Endeffekt 250 Euro weniger im Monat bezahlen.Macht im Jahr 3000 Euro gespart.



Wo ist jetzt der Haken in dieser Rechnung ?



Am sinnigsten wäre es wahrscheinlich meine Frau zieht um allerdings machen wir das erst mal nicht offiziell so dass ich meine Steuerklasse behalte und mir dann noch einen 400 Euro Nebenjob suche, dann hätten wir knapp 3000 und man könnte erst mal alles weiterlaufen lasse.Ich zahl meiner Frau 1200 behalte selber 1000 und mit dem Rest tilgen wir Schulden.Dann wären wir nach 2-3 Jahren raus und wer weiss vielleicht findet meine Frau bis dahin einen Job oder sie oder ich einen neuen

Partner.


 Wohnung von DerFragende
Ok Fehler erkannt.Wenn ich für die Wohnung 750 bezahle dann gehen nur 270 Euro ab - 170 Tilgung und 100 die ich ja noch pro Moant als Eigenheimzulage bekomme, macht 480 - Normale Wohnung 400.Bedeutet also das ich Mehrausgaben von 80 Euro pro Monat habe.Würden dann aber Vorfälligkeitsentschädigung usw sparen.


 Wohnung von starship
Hallöchen,



>Ich weiss nicht genau wo mein Denkfehler ist es ist doch so das solange >ich hier wohne wir jedes Jahr 4000 Euro weniger Schulden haben.



Dein Denkfehler liegt IMHO in der falschen Annahme, dass Dein Modell

konsensfähig wäre. Ist es aber nicht, weil im Scheidungsverfahren

Zugewinnausgleich fällig wäre. Dazu wird der Hauswert geschätzt,

was wiederum Geld kostet. Die Bank bekommt das ggf. mit und kann

eventuell den Kredit von sich aus kündigen. Die Bank bekommt das

Problem auf jeden Fall mit, sobald Du Deine Ex auszahlst bzw. sie aus

dem Vertrag aussteigt (denn die Bank muss sie entlassen, sofern sie

im Vertrag steht, wovon ich ausgehe). Ergo ist dann ggf. der Kredit

voll und kurzfristig fällig. Dann werden Deine verzweifelten Kapriolen,

die Liquiditätsprobleme zu lösen, schlicht hinfällig.



>Am sinnigsten wäre es wahrscheinlich meine Frau zieht um allerdings >machen wir das erst mal nicht offiziell so dass ich meine Steuerklasse >behalte und mir dann noch einen 400 Euro Nebenjob suche, dann hätten >wir knapp 3000 und man könnte erst mal alles weiterlaufen lasse.



wer zahlt wem den Umzug? Meinst Du, Du bist nicht verpflichtet, massive

Veränderungen im Besitzstand bzw. Kreditvertrag gegenüber der Bank

zu melden? Meinst Du, Deine Frau täte das nicht? Was die Steuerklasse

angeht, passiert derzeit folgendes, wenn es legal abläuft. Ihr trennt euch

z.B. zum nächsten Monatsanfang. Dann habt ihr beide noch dieses

Jahr eine gemeinsame Veranlagung mit IV/IV zu machen. Ab nächstem

1. Januar 2009 seid ihr beide in Klasse I bzw. Deine Ex ggf. in Klasse 2

mit jeweils hälftigen Kinderfreibeträgen. Versucht ihr beide das zu ver-

schleiern und kriegt die Steuer das mit, ist das ein Steuerdelikt bzw.

ein Straftatbestand. Will ich nur mal so dahin sagen, denn die Steuer

kriegt locker mit, wenn deine Ex auszieht und selbst versteuert unter

neuer Anschrift. Es gibt ja immer noch Meldepflicht in Deutschland.

Begründe mal gegenüber Deinem Finanzamt, wieso sie euch als

gemeinsam lebende Personen in IV/IV auf Dauer eingruppieren soll,

wenn sonnenklar ist, dass schon im Telefonbuch 2 Adressen auf-

scheinen und die Zweitwohnung nicht deshalb angemietet worden ist,

weil in der Ferne gearbeitet wurde (Pendler, Büro, etc.).



>Ich zahl meiner Frau 1200 behalte selber 1000 und mit dem Rest tilgen >wir Schulden.



tja, wie schon mal vorher krass formuliert: träum weiter.....



>Dann wären wir nach 2-3 Jahren raus und wer weiss vielleicht findet >meine Frau bis dahin einen Job oder sie oder ich einen neuen

>Partner.



Wie möchtest Du denn bitte mit läppischen 800 Euro einen Kredit mit

einer derzeitigen Gesamtsumme von 130.000 Euronen binnen drei

Jahren auch nur ansatzweise unter 100.000 Euro zurückführen?

Warum sollte Deine Ex indirekt Dein Haus mitfinanzieren, wenn

sie durch eine Privatinsolvenz locker aus diesem Unsinn heraus

kommen würde? Immerhin dürfte es noch lässige 15 Jahre dauern,

bis Du schuldenmäßig in einem Bereich bist, der einen Verkauf dieser

Immobilie zu einem Preis erlaubt, der die Schulden deckt.



Du solltest, bevor Du Traumschlösschen baust, lieber zügig einen

Rechtsanwalt kontaktieren. Der wird Dir reinen Wein einschenken.



Gruß, Starship


 Wohnung von DerFragende
Aber man kann die Sache doch umgehen mit den Steuerklassen.Man trennt sich zum Beispiel zum 01.07.2008 versöhnt sich im Dezember wieder und trennt sich im Januar wieder.Dann bleibt die Steuerklasse 3 und 5 ja bis zumindest Ende 2009 erhalten.6000 Euro weniger Schulden.



Naja merke selber das ich mich im Kreis drehe aber ich sträub mich einfach dagegen jetzt zu verkaufen und danach immer noch 20000 Euro Schulden zu haben, sogar wenn wir die 110000 bekommen die wir bezahlt haben.Schlimmer kanns doch gar nicht werden egal wie ichs mache.



Wie schauts denn aus mit einer Vermietung ?


 Wohnung von starship
Hallo,



>Aber man kann die Sache doch umgehen mit den Steuerklassen.Man >trennt sich zum Beispiel zum 01.07.2008 versöhnt sich im Dezember >wieder und trennt sich im Januar wieder.Dann bleibt die Steuerklasse 3 >und 5 ja bis zumindest Ende 2009 erhalten.6000 Euro weniger Schulden.



Deine Ex wäre mit dem Eispickel gepudert, wenn sie auf Klasse 5 bleiben

würde. Ihr steht aktuell eindeutig IV mit gemeinsamer Veranlagung zu.

Ansonsten prüft das Finanzamt von selbst, wenn getrennte Wohnungen

vorliegen, ob Eure angebliche Versöhnung glaubhaft erscheint. Tut sie es

nicht (und ein bischen flunkern reicht da nicht, da muss schon u.a. ein

Rückzug erfolgt sein), dann wird Steuerklasse I angelegt plus Einkom-

menssteuerprüfung und Strafantrag wg. Verdachts auf Steuerhinter-

ziehung. Du scheinst ein sehr verdrängender Zeitgenosse zu sein,

mein Lieber.



>Naja merke selber das ich mich im Kreis drehe aber ich sträub mich >einfach dagegen jetzt zu verkaufen und danach immer noch 20000 Euro >Schulden zu haben, sogar wenn wir die 110000 bekommen die wir >bezahlt haben.Schlimmer kanns doch gar nicht werden egal wie ichs >mache.



na, jetzt merkst Du es ja langsam selber, hm? Google bitte nach

"Steuerklasse Trennung Scheidung" und dann kannst Du meine

Behauptungen nachprüfen.



>Wie schauts denn aus mit einer Vermietung ?



Ich bin nicht Dein Steuerberater. Aber unter der Prämisse, dass

ihr beide das Haus haltet 50:50 besitzt und haltet, dann wird sowohl

die Miete hälftig geteilt (und zum Einkommen des jeweiligen Partners

hinzuaddiert) und versteuert, aber auch die entsprechenden Belas-

tungen berücksichtigt (Renovierung, Schuldzinsen, etc.). Im Detail

kann das nur ein Steuerberater steuerlich und ein RA rechtlich

bewerten.



Und zu den Restschulden ist zu sagen: ja, Dir und Deiner Ex drohen

heftige Restschulden und zwar so oder so. Ob Du sie auf die lange

Bank zu schieben versuchst (was jedes Jahr Zinsen kostet) oder

ob Du nicht lieber in die Privatinsolvenz gehst, solltest Du mit einem

Schuldenberater klären. Die haben lange Wartezeiten, ergo spute

Dich mal in Deiner Gemeinde nach einem solchen.



Gruß, Starship


Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

 Wohnung + Unterhalt  Zugewinn / Vermögen
 Gemeinsame Wohnung und bald Trennung mit Kind. was ist machb  Tips
 Darf mein Mann mich aus der Ehe Wohnung rauswerfen ???  Umgangsrecht / Umgang / Besuchsrecht
 gemeinsame Wohnung, Miete im Trennungsjahr  Scheidung
 Zutritt Wohnung / persönliche Abholung Hausrat  Scheidung
Impressum

transporterforum  aussenborderteile