Morgen,
Hallo hat geschrieben:
1. Mein Mann hat vor der Ehe eine halbe Wohnung geerbt, die andere Hälfte seine Schwester. Kann mein Mann jetzt Miete von mir verlangen? An die Schwester zahlten wir vorher schon die halbe Miete, ca.4 Jahre lang haben wir zusammen in dieser Wohnung gelebt.
Ja, kann er, oder es ist ein Geldwerter Vorteil beim EU.
Zitat:
2. Zählt diese Wohnung irgendwie zum Zugewinn?
Ich würde mal sagen die Hälfte der Wertsteigerung in der Ehe, ja.
Zitat:
Welche Auswirkungen (Vorteile / Nachteile)hat das dann für mich? Wobei ich noch sagen muss, dass im Fall sees Totes auf jeden Fall die Schwester und auch nicht sein eigenes Kind erben würde (wurde im Testament festgelegt).
Ehrlich gesagt würde ich mir eine andere Wohnung suchen.... Was das vererben betrifft steht Euerem Kind trotzdem der gesetzliche Pflichtteil ggf. zu.
hörnchen