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 Wohnung vor der Ehe geerbt von Hallo
Hallo,

ich werde wahrscheinlich im März 2008 geschieden werden oder April? Mein Mann ist im März 2007 zu seiner Freundin gezogen.



Das nur kurz zu meinem Fall.



Jetzt die eigentlichen Fragen:



1. Mein Mann hat vor der Ehe eine halbe Wohnung geerbt, die andere Hälfte seine Schwester. Kann mein Mann jetzt Miete von mir verlangen? An die Schwester zahlten wir vorher schon die halbe Miete, ca.4 Jahre lang haben wir zusammen in dieser Wohnung gelebt.



2. Zählt diese Wohnung irgendwie zum Zugewinn? Welche Auswirkungen (Vorteile / Nachteile)hat das dann für mich? Wobei ich noch sagen muss, dass im Fall sees Totes auf jeden Fall die Schwester und auch nicht sein eigenes Kind erben würde (wurde im Testament festgelegt).


 Wohnung vor der Ehe geerbt von hörnchen
Morgen,



Hallo hat geschrieben:

1. Mein Mann hat vor der Ehe eine halbe Wohnung geerbt, die andere Hälfte seine Schwester. Kann mein Mann jetzt Miete von mir verlangen? An die Schwester zahlten wir vorher schon die halbe Miete, ca.4 Jahre lang haben wir zusammen in dieser Wohnung gelebt.




Ja, kann er, oder es ist ein Geldwerter Vorteil beim EU.



Zitat:

2. Zählt diese Wohnung irgendwie zum Zugewinn?




Ich würde mal sagen die Hälfte der Wertsteigerung in der Ehe, ja.



Zitat:
Welche Auswirkungen (Vorteile / Nachteile)hat das dann für mich? Wobei ich noch sagen muss, dass im Fall sees Totes auf jeden Fall die Schwester und auch nicht sein eigenes Kind erben würde (wurde im Testament festgelegt).




Ehrlich gesagt würde ich mir eine andere Wohnung suchen.... Was das vererben betrifft steht Euerem Kind trotzdem der gesetzliche Pflichtteil ggf. zu.



hörnchen


 Wohnung vor der Ehe geerbt von starship
>1. Mein Mann hat vor der Ehe eine halbe Wohnung geerbt, die andere >Hälfte seine Schwester. Kann mein Mann jetzt Miete von mir verlangen? >An die Schwester zahlten wir vorher schon die halbe Miete, ca.4 Jahre >lang haben wir zusammen in dieser Wohnung gelebt.



Du bist Mieter, Dein Ex-Mann und Deine Ex-Schwägerin sind Deine

Vermieter. Natürlich zahlst Du Miete und zwar voll (sofern Du alleine

in der Wohnung wohnst) beide Hälften.





>2. Zählt diese Wohnung irgendwie zum Zugewinn? Welche Auswirkungen >(Vorteile / Nachteile)hat das dann für mich? Wobei ich noch sagen muss, >dass im Fall sees Totes auf jeden Fall die Schwester und auch nicht sein >eigenes Kind erben würde (wurde im Testament festgelegt).



was im Testament steht, spielt hier erstmal überhaupt keine Rolle,

denn tot ist noch keiner und selbst wenn, hat das auf den Zugewinn-

ausgleich jetzt auch keine Wirkung.

a) Die Wohnungshälfte schätze ich mal auf 50.000 Euro aktuellen

Verkaufswert (als Berechnungsgrundlage) und einen Erbschafts-

wert zum Zeitpunkt der Eheschließung von 40.000 Euro (das kann

etwas prickelig hinsichtlich der Erstellung der Wertermittlung im

Nachhinein werden).

b) ich unterstelle, dass keine Restschulden (Hypotheken) auf der

Wohnung liegen

c) dann liegt ein Zugewinn von 10.000 Euro für beide Ehegatten

vor, der 50:50 zu teilen ist. Da Dein Ex Eigentümmer bleiben

möchte (ich unterstelle das mal), muss er an Dich 5.000 Euro

abdrücken. Wenn Du nett bist, dann verrechnest Du das mit

der Hälfte der ortsüblichen Kaltmiete, denn einen Mietvertrag

wirst Du ja mit ihm geschlossen haben oder noch werden.

Wenn z.B. die Kaltmiete 500 Euro beträgt, dann kriegt davon

250 die Ex-Schwägerin und 250 Dein Ex. Der muss Dir aber

5 Riesen abdrücken, ergo könntest Du mit ihm vereinbaren,

dass Du an ihn 20 Monate lang nichts zahlst, sondern nur

über die Zeit die 250 Euro an die Ex-Schwägerin.



Gruß, Starship


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