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 WOHNUNGSZUWEISUNG / EINSTWEILIGE VERFÜGUNG von Vitalis
Hallo Forum!

Ich brauche dringend ein Tipp und wäre sehr dankbar für jegliche Hilfe.



Wir haben ein 14 Jähriges Kind und waren Seit 16 Jahren glücklich verheiratet, bis meine Noch-Ehefrau vor 3 Monaten Ihre alte liebe neu entdeckt hat.



So erklärte Sie unsere Ehe als gescheitert und zog zu Ihrer Mutter um. Jetzt leben wir getrennt.Vor kurzem hat Sie mich aufgefordert unsere 50/50 % gemeinsame Eigentumswohnung zu verlassen um mit Ihrem Neuen einzuziehen. Als Hauptargument dient „Kindeswohl“. Das Kind muss in gewohnter Umgebung bleiben. Kindeswunsch ist künftig mit der Mutter zu bleiben. Ein Antrag auf eine Einstweilige Verfügung und Wohnungszuweisung hat Sie beim Gericht bereits eingereicht.

Zur Zeit wohnt mein Kind noch mit mir in der Wohnung und wird von mir verpflegt.



Da ich diesen Prozess desto trotz verlieren werde ( Prozesskosten ca. 2500,--€ ), bin ich gezwungen schnellstmöglich eine neue Mietwohnung zu finden.



So habe ich künftig eine doppelte finanzielle Belastung für die Wohnungsfinanzierung samt

Miete neuer Wohnung. Die Frau drängt mich mein Wohnungsanteil an sie gegen eine Darlehensübernahme Ihrerseits zu überschreiben. Ich bin nicht dagegen, möchte aber ein Finanzierungsausgleich. Sie lehnt es ab und versucht meine schwierige Situation auszunuzten.



Wie kann ich sie zum Ausgleich zwingen ein von mir abgetilgten Betrag und ein Bausparvertrag gegen eine Wohnungsübergabe an Sie?



Eine Zwangsteilungsversteigerung der Wohnung möchte ich aus finanziellen Gründen vermeiden.

In der Wohnung darf ich nicht länger bleiben, sonst 2500,--€ Gerichts-und Anwaltskosten.

Zwei Wohnungen kann ich nicht finanzieren. Ein Ausgleich lehnt sie ab. Ich verstehe die Welt nicht mehr….. Was kann ich tun??? Bitte um einen Ratschlag!



Danke im Voraus!


 WOHNUNGSZUWEISUNG / EINSTWEILIGE VERFÜGUNG von summer_69
Hallo Vitalis,



warst Du schon bei einem Fachanwalt für Familienrecht? Wenn nein, kann ich Dir empfehlen, so schnell wie möglich einen aufzusuchen.



Wenn ja, was sagt der Anwalt dazu? Wieso zieht Deine Frau ohne Kind zu Deiner Mutter, wenn Ihr so viel am Wohl des Kindes liegt? Wer hat das Kind denn bisher vorwiegend betreut? Kommt die Aussage von Deiner Frau oder von Eurem Kind, daß sie zur Mutter will?



Gruß

summer_69


 WOHNUNGSZUWEISUNG / EINSTWEILIGE VERFÜGUNG von summer_69
Zitat:
zu Deiner Mutter,




...sorry, sollte natürlich heißen "Ihrer Mutter"


 WOHNUNGSZUWEISUNG / EINSTWEILIGE VERFÜGUNG von Vitalis
Hallo summer_69,

Danke für schlle Antwort!



Das Kind möchte gern mit der Mutter bleiben, obwohl wir gute Beziehung zu einander haben.



Die Frau versucht das Kind an sich zu reissen und zog zu Ihrer Mutter um. Am Anfang nahm sie auch unsere Tochtet mit. Ich blieb in der Wohnung.



In Paar Tagen später kamm das Kind zurück zu mir. Ab und zu übernachtete die Tochter auch bei meiner Schwiegermutter.

Die Frau hat in diesem Jahr schon 3 mal ins Urlaub mit ihrem Neuen gefahren, liss Tochter bei mir zurück.

Und später kommt der Hammer: ich wurde auf Kinderunterhaltsgeld verklagt und zwar für zurückliegende Monate als sie im Urlaub war.

So weit so gut.



Part II:



Der Neuer sitzt auf Koffern und wartet auf mein Rausschmiss aus meiner zu 50% eigener Wohnung.

Mein RA meint, daß ich ein Wohnungszuweisungsprozess wegen Tochterwunsch mit Mutter zu bleiben, verlieren werde.



Kostenpunkt: 2 x 980,--€ Anwaltskosten + 590,--€ Gerichtskosten =ca. 2.500,€



Einzige Möglichkeit diese Kosten umzugehen für mich ist möglichst schnell aus der WG auszuziehen und alte auf sie zu überschreiben. Über ein Ausgleich will sie nur gerichtlich verhandeln. Was für mich weitere Gerichtskosten bedeutet ...

Und bis zum Zeitpunt der Ausgleichsverhandlung werde ich doppelte Finanzierungsbelastung tragen.



Ist eine Ausgleichsklage VOR der Scheindung möglich?

Sonst muß ich warscheinlich sehr bald eine Privatinsolvenz anmelden.

Auch mein Arbeitsverhältniss wird dadurch sinnlos...



So gelingt mann sehr schnell auf schiefe Bahn...Trotz FH-Abschluss, Ingenieurtätigkeit und 16 Jahre treue Ehe...



Wie kann ich mich währen???


 WOHNUNGSZUWEISUNG / EINSTWEILIGE VERFÜGUNG von starship
Hallo,



>Ich brauche dringend ein Tipp und wäre sehr dankbar für jegliche Hilfe.

>Jetzt leben wir getrennt.Vor kurzem hat Sie mich aufgefordert unsere >50/50 % gemeinsame Eigentumswohnung zu verlassen um mit Ihrem >Neuen einzuziehen.





Wenn sie hälftige Mitbesitzerin ist, steht sie auch hälftig im Hypotheken-

vertrag. Es hindert Dich niemand, jederzeit die Zwangsversteigerung

der Wohnung zu beantragen. Das geht zwar nur mit einem Verlust,

aber je nach aktuellem Wohnungswert und Schuldenlage bringt es

die Dame flugs zur Vernunft.



Willst Du keinen ETW-Verkauf (z.B. deshalb, weil es sich nicht

lohnt oder zuviel Restschulden blieben), dann kannst Du von ihr

hälftig Miete verlangen entlang der ortsüblichen Miethöhe. Sie

muss dann mit Dir einen Mietvertrag schließen. Das puffert Dir

gegenüber die Kosten der Mietwohnung. Im übrigen (das ist aber

Tüftelei, die Dein RA machen soll) muss Sie sich den Wohnvorteil

in der ETW hinsichtlich des Ehegattenunterhalts anrechnen lassen

und zwar für die auf sie entfallende ETW-Hälfte.





>Die Frau drängt mich mein Wohnungsanteil an sie gegen eine >Darlehensübernahme Ihrerseits zu überschreiben. Ich bin nicht >dagegen, möchte aber ein Finanzierungsausgleich. Sie lehnt es ab und >versucht meine schwierige Situation auszunuzten.



das habe ich mir schon gedacht. Lass die Dame an die Wand fahren.

Drohe mit sofortiger ETW-Versteigerung. Das Herzerl versucht gerade,

billig an Deine Wohnung zu kommen. Einen Privatvertrag mit der Dame

würde ich keinesfalls schließen. Wenn sie nicht bezahlt, hast Du ein

analoges Problem als wenn Du einen Mietnomaden in der Wohnung

hättest. Sie wäre zwar im Unrecht, würde aber wohl das Kind gegen

Dich als Druckmittel einsetzen. Ergo lass die Wohnung hochgehen.

Wenn Sie die Wohnung übernehmen will, muss sie selbst einen Finanzie-

rungsplan vorlegen und mit der Bank verhandeln. Wenn Sie lediglich

mit Dir ausmacht, das Darlehen zu überschreiben, ist das Wunsch-

denken, denn die Bank muss Dich überhaupt nicht aus dem Vertrag

entlassen. Nachher ist die ETW-Hälfte für Dich weg und Du bist weiter-

hin Mithaftender im Schuldenturm. Würde ich nicht machen.



>Eine Zwangsteilungsversteigerung der Wohnung möchte ich aus >finanziellen Gründen vermeiden.



tja, wenn Du Finanzprobleme hast, dürfte Sie es auch haben. Ergo

lass die Bombe platzen oder drohe damit, sie zu werfen. Denn dann

geht sie ggf. in Privatinsolvenz oder in Hartz IV und ob sie das

möchte, wird man sehen.



Lass Dich nicht blöffen, die Dame kann offenbar nicht rechnen,

sondern nur blöffen.



Gruß, Starship


 WOHNUNGSZUWEISUNG / EINSTWEILIGE VERFÜGUNG von Vitalis
[b]So weit so gut...



Unsere Wohnung musste ich verlassen....Jetz habe ich 4 leere Wände, ein Kleidungskoffer und eine Luftmatratze auf dem Boden.



Hauptsache-FREI vom Ärger, und innere Ruhe. So dachte ich..



Da meine noch-Ehefrau trotzdem eine Klage auf Einstweilige Wohnungsverfügung und Wohnungszuweisung gegen mich beim Gericht erwirken will, kriege `ne Menge Rechnungen vom meinen Rechtsanwalt.



Dem Ärger gibt es keine Ende..



Der o.g. RA konnte nichts erwirken...kann nur sein leiches Gelg schnellstmöglich bei mir aufzutreiben.



So stehe ich, ein beruflich tätiger Diplomnigenieur kurz vor Privatinsolvenz...Kann mir zur Zeit nicht mal ein Kühlschrank leisten...



Dann kann ich wenigstens eine Teilungsversteigerung mir leisten, weil so wie so alles verloren...



Heiraten noch ein mal ??? Nie wieder !!!

[/b]


 WOHNUNGSZUWEISUNG / EINSTWEILIGE VERFÜGUNG von hörnchen
Hallo,



Vitalis hat geschrieben:

Da meine noch-Ehefrau trotzdem eine Klage auf Einstweilige Wohnungsverfügung und Wohnungszuweisung gegen mich beim Gericht erwirken will, kriege `ne Menge Rechnungen vom meinen Rechtsanwalt.





Dem hättest Du ohne Rechtsanwalt entgegnen können dass Du eh ausgezogen bist und die Klage dmit abzuweisen ist...



Zitat:
Dann kann ich wenigstens eine Teilungsversteigerung mir leisten, weil so wie so alles verloren...




Au ja, mach das. Deine Frau kann ja ggf. ersteigern.



:rolleyes:



hörnchen


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