Hallo,
habe ein kleines Problem...
Folg. Situation:
Unternehmer in einer GbR, 2ter Gesellschafter ist der Vater, Firma wurde vom Vater gegründet. Ich (Sohn) bin in die Firma eingetreten und per Gesellschaftervereinbarung nur am Gewinn beteiligt, nicht am Vermögen der Firma. Diese Tatsache ist strittig.
Ebenso verhält es sich mit "meiner" Wohnung. Wir (Mutter,Vater,Sohn) haben zum Bau des Hauses eine GbR gegründet, für mich wurde lediglich ein Dauerwohnrecht eingetragen. Das Haus ist im Besitz der GbR (laut Grundbuch alle 3 Eigentümer, ohne Teilungserklärung)
Auch diese Art der Beteiligung ist strittig.
Nun will das Gericht sowohl für die Firma als auch für das Haus Sachverständige bestellen.
D.h. die Eigentums- Situation ist noch gar nicht geklärt und die Sachvertändigen würden in dem Falle ja nicht MEIN Vermögen bewerten sondern überwiegend das Vermögen der anderen Gesellschafter.
Meine Frau wusste während der Ehe nicht über diese Situation bescheid und Ihr Anwalt geht davon aus dass die Firma neu gegründet wurde und das Haus mir gehört.
Ist es üblich auf "Verdacht" hin Sachverständige zu beauftragen und erst später die Eigentumsverhältnisse zu klären???
Immerhin entstehen hier nicht unerhebliche kosten...
Gruß Thomas