Anzeige

Scheidung

Solar Forum | Navi Forum
  Scheidung | Anmelden |  Registrieren | AGB | Suche |  

Forum Scheidung » Scheidung Unterhalt Sorgerecht Forum » Zugewinn / Vermögen Wohnmobil




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten
 Zugewinn oder Anfangsvermögen bei Schenkung ??? von jens
Hallo,



hätte mal eine Frage betr. Zugewinn, wie seht ihr das????:



Sachverhalt:



Meine damalige Frau und ich haben vor ca. 10 Jahren von den Eltern meine Frau zum Erweb einer Eigentumswohnung zusammen einen Bausparvertrag geschenkt bekommen (20 TDM).



Nun sind wir mittlerweile geschieden - uns gehört die ETW immer noch je zur Hälfte. Meine Ex die noch darin wohnt, möchte die ETW nun verkaufen und vom Verkaufserlös die 20TDM von mir zurück haben.

Nun behauptet Sie, dass dies damals überhaupt keine Schenkung gewesen wäre, sondern eine

Vorauszahlung auf Ihre Erbschaft und daher dieser Betrag in das Anfangsvermögen mit einfliesen würde.



>>> Ist das rechtens ???? Fühle mich mit Verlaub gesagt etwas „verarscht“….







Habe einmal vom Oberlandesgericht Koblenz nachstehendes gefunden:



OLG Koblenz - Urteil vom 10.08.2006 - 7 U 850/05:

Oftmals kommt es im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich zu Streit zwischen den Ehegatten, wie Schenkungen der Eltern eines der Ehegatten - insbesondere von Geld - während bestehender Ehe zu bewerten sind, insbesondere ob und in welchem Umfang diese dem Anfangsvermögen zuzurechnen sind. Hierzu hat das OLG Koblenz nun in einer ausführlichen Entscheidung Stellung genommen.

Leitsätze des OLG Koblenz:



Geldzuwendungen naher Angehöriger sind nur dann nach § 1374 Abs. 2 BGB in das Anfangsvermögen einzustellen, wenn sie die Vermögensbildung fördern sollten (wie z.B. Zuschüsse zum Hausbau). Davon zu unterscheiden sind Zuwendungen, die der Deckung des laufenden Lebensbedarfs dienen (wie z.B. Haushaltszuschüsse, Zahlungen zur Finanzierung eines Urlaubs, eines Führerscheins); diese sind i.S.d. § 1374 Abs. 2 BGB „den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen” und erhöhen daher nicht das Anfangsvermögen.



Dienen die Zuwendungen dem Erwerb von Gegenständen des Hausrats, unterfallen sie ebenfalls nicht der Vorschrift des § 1374 Abs. 2 BGB, weil insoweit die HausratsVO eine spezielle Regelung bietet.



Soweit die Eltern/Schwiegereltern Zuwendungen leisten zur Finanzierung eines im hälftigen Miteigentum der Eheleute stehenden Wohnhausbaus, sind diese hälftig in das Anfangsvermögen des Kindes einzustellen; die dem Schwiegerkind zufließende Vermögensmehrung ist wie eine unbenannte Zuwendung unter Eheleuten zu behandeln und fällt demgemäß in den Zugewinn. Das gilt unabhängig davon, ob die dem Hausbau dienende Zuwendung an beide Eheleuten gemeinsam erfolgt oder an einen von ihnen – Kind oder Schwiegerkind – allein.









Gruß Jens


 Zugewinn oder Anfangsvermögen bei Schenkung ??? von jens
.. sieht so aus, als ob sich keiner mit den Thema auskennt.....

schade :/


 Zugewinn oder Anfangsvermögen bei Schenkung ??? von hörnchen
Hallo,



Zitat:
Nun behauptet Sie, dass dies damals überhaupt keine Schenkung gewesen wäre, sondern eine

Vorauszahlung auf Ihre Erbschaft und daher dieser Betrag in das Anfangsvermögen mit einfliesen würde.





Jupp, so machen das Eltern meistens.



Zitat:

>>> Ist das rechtens ???? Fühle mich mit Verlaub gesagt etwas „verarscht“….




Warum? Weil die Eltern der Tochter mit Startkapital geholfen haben? Also ich würde auch meinem Kind etwas schenken, das kann dann auch gemeinsam genutzt werden, nur, wie käme ich dazu dem jeweiligen Partner solche Summen zu schenken?



Just my two pence



hörnchen


 Zugewinn oder Anfangsvermögen bei Schenkung ??? von jens
Hallo Hörnchen,



nicht für ungut, aber Du hast mal wieder überhaupt nichts kapiert !!!!



Sie hat das Geld nicht meinen Schwiegereltern allein geschenkt bekommen, sondern wie BEIDE, nachdem wir schon bereits 8 Jahre lang verheiratet waren. Die Darlehensschulden der Immobilie, habe dann ich dann jeden Monat ALLEINE getilgt. D.h wiederum, ich habe 10 Jahre alleine das Haus abbezahlt und nun will Sie die Kohle der Schenkung zurück.

Ich sage doch auch nicht, dass ich das Geld der Tilung zurück möchte !!!!!



Gruß Jens


 Zugewinn oder Anfangsvermögen bei Schenkung ??? von hörnchen
Hallo Jens,



Zitat:

nicht für ungut, aber Du hast mal wieder überhaupt nichts kapiert !!!!




Nun, Du scheinst mich ja sehr gut zu kennen :juggle: oder ist das Deine Art Dich in einem neuen Raum zu bnehmen?



Zitat:
Sie hat das Geld nicht meinen Schwiegereltern allein geschenkt bekommen, sondern wie BEIDE




Hast Du das schriftlich?



Zitat:

Ich sage doch auch nicht, dass ich das Geld der Tilung zurück möchte !!!!!




Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Eine zweckgebundene Schenkung als Starthilfe wird oft gemacht, das hat aber wiederum nix mit dem Zugewinn zu tun denn normal wird man da von der Bank usw.. schon dahingend beraten.



Trotzdem einen schönen sonnigen Tag.



hörnchen



*plonde Perücke wieder absetz*



Gruß Jens[/quote] :juggle:


 Zugewinn oder Anfangsvermögen bei Schenkung ??? von starship
Hallo,



>Meine damalige Frau und ich haben vor ca. 10 Jahren von den Eltern >meine Frau zum Erweb einer Eigentumswohnung zusammen einen >Bausparvertrag geschenkt bekommen (20 TDM).



verstehe ich das korrekt, dass Deine Schwiegereltern DIR UND der

EX-FRAU GEMEINSAM den Vertrag über 20.000 DM (10.000 Euro)

geschenkt haben? Steht ihr beide auf dem Vertrag? Gibt es ggf.

eine notarielle Schenkungsurkunde, auf der beide genannt sind?



Ich unterstelle, dass dem so ist:

>Nun sind wir mittlerweile geschieden - uns gehört die ETW immer noch >je zur Hälfte. Meine Ex die noch darin wohnt, möchte die ETW nun >verkaufen und vom Verkaufserlös die 20TDM von mir zurück haben.

>Nun behauptet Sie, dass dies damals überhaupt keine Schenkung >gewesen wäre, sondern eine Vorauszahlung auf Ihre Erbschaft und >daher dieser Betrag in das Anfangsvermögen mit einfliesen würde.



Tja, wenn Du nicht beweisen kannst (deshalb mein Insistieren, ob

beide im Bausparvertrag stehen), kann sie sich die 10.000 Euro

in der Tat als Schenkung zurechnen lassen. Wenn dem nicht so ist,

sind es bei Dir und ihr jeweils 5.000.

Unterstellt, die ETW hat einen Wert von 50.000 Euro und gehört beiden,

dann wird IMHO wie folgt geteilt.

Verkaufserlös 50.000 Euro (keine Restschulden)

Du erhälst 5.000 vorab, sie erhält 5.000 vorab, danach geht der

Rest durch 2, also erhält jeder 25.000 Euro.

Ist sie allein beschenkte, dann wird anders geteilt.

Verkaufserlös 50.000

Sie erhält vorab 10.000 Euro, der Rest geht durch zwei.

Ergo erhält Sie 30.000 Euro, Du 20.000 Euro.





Gruß, Starship


Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten

 Zugewinn / Unterhalt  Zweitfrauen/Männer
 Zugewinn,Nachehel Unterhalt,Trennungsunterhalt und kein Ende  Zugewinn / Vermögen
 Zugewinn  Zugewinn / Vermögen
 Zugewinn  Zugewinn / Vermögen
Impressum

transporterforum  aussenborderteile