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 Zugewinn Vermögen von Christine08
Liebe alle,

wer kann man bei meiner Frage bezüglich der Vermögenaufteilung vor Einrechung des Scheidungsantrags weiterhelfen? Wie genau wird das aufzuteilende Vermögen berechnet?

Wie ist es zB. mit dem Verkaufserlös des Eigenheims, wenn das Geld aufgteeilt wurde und der Expartner seinen Teil ausgegeben hat, wird dann mein Anteil mitveranlagt?

Vielen Dank


 Zugewinn Vermögen von starship
Hallo,



sorry, ich habe erst jetzt (Dezember) Dein Posting gelesen. Ich finde

es aber wichtig, darauf zu antworten, weil es relevant ist und bis dato

wohl noch nicht beantwortet wurde.



>wer kann man bei meiner Frage bezüglich der Vermögenaufteilung vor >Einrechung des Scheidungsantrags weiterhelfen? Wie genau wird das >aufzuteilende Vermögen berechnet?



Grundsätzlich gilt der Ausgleich zwischen Anfangsvermögen (was hat

wer in welcher Höhe zu Ehebeginn besessen) und Endvermögen (was

ist davon noch übrig bzw. wieviel ist bei Zustellung des Scheidungs-

antrags noch exakt vorhanden).



>Wie ist es zB. mit dem Verkaufserlös des Eigenheims, wenn das Geld >aufgteeilt wurde und der Expartner seinen Teil ausgegeben hat, wird >dann mein Anteil mitveranlagt?



Machen wir ein Beispiel: Das Haus wurde noch vor Zustellung des

Scheidungsantrags (also noch im laufenden Zeitraum des Zugewinns)

verkauft. Es wurden 100.000 Euro erzielt und fair hälftig aufgeteilt.

Restschulden bestehen keine mehr. Beide hatten vor der Ehe keinen

Cent, alles Vermögen wurde während der Ehe erwirtschaftet.



Er ballert seine 50.000 Euronen beim US-Crash, weil er Lehmann-

Brothers so toll fand. Du legst sie brav und vorsichtig auf die

Sparkasse und kassierst 3% pro Jahr. Zum Zeitpunkt des Endes

des Zugewinnzeitraums (=Zustellung der Scheidungsantrags durch

das Gericht) hat er keine Kohle mehr, Du aber 55.000 Euro.



Tja, die Antwort wird Dir nicht gefallen, aber das Endvermögen ist

derzeit 55.000 Euro und solange kein Anfangsvermögen vorhanden

ist, geht genau diese Kohle exakt durch zwei und er kriegt von Dir

27.500 Euronen.



Grund: es ist eben nun mal während der Ehe angefallenes Vermögen

und das ist alles Zugewinn. Väterchen Staat ist es pipehagen, ob ein

Ehegatte ein finanzieller Versager ist und der andere rechnen kann.

Haften tun beide voll, sofern keine Gütertrennung besteht. Wenn er

will, kann er die Kohle geltend machen und Du wirst zahlen müssen.



Erwarte nicht, dass ich diese Rechtslage gut finde, denn ich bin durch

jene ebenfalls massiv benachteiligt worden. Aber es ist so, wie es

ist.



MfG, Starhip


 Zugewinn Vermögen von inselhopper
Hallo Christine,



ich kann Dir nur raten, von dem Geld noch möglichst viel auszugeben oder es irgendwie beiseitezuschaffen, wenn es verfügbar ist, ansonsten ist es ausgleichspflichtig.



Ich habe mich kürzlich von einer Anwältin für Familienrecht beraten lassen und sie hat das Geld, das mein Mann auf irgendwelchen Sparkonten für sich angelegt hat, gleich bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs rausgenommen, weil sie davon ausgeht, daß es bis zur Scheidung bzw. dem Antrag ohnehin nicht mehr vorhanden sein wird. Bau es nach und nach ab, wenn Du noch genügend Zeit hast.



VG

inselhopper


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