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Hallo! Ich habe meinen Mann mit Hilfe der Anwältin aufgefordert den Zugewinnausgleich offenzulegen. Er hat anscheinend die erfoderlichen Unterlagen über sein Anfangsvermögen nicht nachweisen können, so dass mir etwa 3000 Euro zustehen. Nun würde mich interessieren wie ich nun an mein Geld komme. Ich weiss von der Anwältin bisher nur dass es am kostengünstigsten ist dies mit der Scheidung zu machen. Nun meine Fragen: Muss man dies vorher gerichtlich einklagen oder aber am Tag der Scheidung machen? Wie geht dass vor sich, weiss dies jemand ich wäre für alle Antworten dankbar.
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