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 Zuviel Geld auf Konto-wohin damit bis zu Scheidungseinreichu von monalisa
Hallo, brauche dringend Rat :mein Mann wird in nächster Zeit die Scheidung einreichen.Ich habe in der Trennungszeit Geld angespart f. dringend benötigtes neues Auto. Das Geld liegt auf dem Girokonto. Ein neues Auto jetzt kaufen wäre taktisch nicht gut, weil es den Zugewinnausgleich f.mich vermindern würde. Ebenso der Verbleib der hohen Geldsumme auf dem Konto. Was tun ? Geld der Schwester " schenken" und nach Scheidungseinreichung Geld zurückholen und dann Auto kaufen ?
Bin dankbar für jeden Tipp.

monalisa


 Zuviel Geld auf Konto-wohin damit bis zu Scheidungseinreichu von hörnchen
Hallo,

sagmal, weißt du wie eine eheliche Zugewinngemeinschaft funktioniert?

Wenn ihr eine gesetzliche Ehe führt ist diese anzuwenden und dann ist das nicht dein Geld sondern euer und auch dieses Geld gehört ordentlich im Zugewinn geteilt.

hörnchen


 Zuviel Geld auf Konto-wohin damit bis zu Scheidungseinreichu von strubel
mir steht dass auch bevor. Der Zugewinnausgleich
was ich weiss:
was in der Ehe da war und bis zum Datum der Einreichung der Scheidung an geld und Vermögen da ist, muss offen gelegt werden und geteilt.
Wennn Du dass also verschweigst und er weiss davon wirds denk ich kriminell


 Zuviel Geld auf Konto-wohin damit bis zu Scheidungseinreichu von TomFred
monalisa hat geschrieben:
Was tun ?


Vielleicht so wie meine Frau, die immer regelmäßig kleinere oder mittelgroße Summen am Automaten abgehoben hat und diese angeblich verbraucht hat. So kommt über Monate auch ein gewisser Betrag zusammen. Und das Beste daran: Ich kann es ihr nicht nachweisen, da ich nicht weiß, wo sie das Geld hat. Sicher nicht auf einem anderen Konto, sondern eher in einer gut versteckten Schachtel. Und Ihre Erklärung ist ja der laufende Verbrauch (Einkäufe, Essen etc.), nur komisch wenn parallel so gut wie alle EInkäufe mit EC-Karte bezahlt worden sind....

Da Du diese Zeit, das Geld über elegant verteilte Einzelabhebungen zu "verstecken", nicht mehr zu haben scheinst und sicher auch nicht so eine miese Nummer abziehen willst, rate ich Dir einfach dazu, ehrlich zu bleiben.

Trotzdem noch ein ernstgemeinter Tipp: Kauf "Dir" vielleicht doch jetzt schon ein Auto. Zum Zeitpunkt der Scheidung ist dieses ggf. bzw. ziemlich sicher weniger wert. Dann geht der Wert des Fahrzeuges in den Zugewinnausgleich ein, was vermutlich vom Betrag her eben weniger ist als der nominelle Wert auf dem Girokonto.

Letztlich stellt sich natürlich noch die Frage, wo dieser Geldbetrag herkommt. Vielleicht gibt es da noch eine Möglichkeit...


 Zuviel Geld auf Konto-wohin damit bis zu Scheidungseinreichu von Volldeppin
Moment mal....(Frage)....Monalisa schreibt, dass sie das Geld während der Trennungszeit gespart hat. In dieser Zeit kann sie doch mit ihrem Geld machen was sie will, oder?
Und wenn sie sich z.B. Klamotten verkneift und abends nur Butterbrot isst und jeden Cent weglegt für ein notwendiges Auto (oder notwendige Möbel oder Kaution für ne andere Wohnung) ... warum gehört dann das zum Zugewinn?

Klärt mich auf, bitte :-)


 Zuviel Geld auf Konto-wohin damit bis zu Scheidungseinreichu von kika
Hallo,
auch wenn es Trennungszeit ist, zählt erst das "Vermögen" zum Zeitpunkt wenn die Scheidung eingereicht wird (den genauen Termin erfährt man von dem Gericht). Also, alles was in der Trennungszeit dazukommt -wie z.B. gespart wird- kommt in den Zugewinnausgleich hinein, ebenso kann das Geld in der Zwischenzeot weniger werden. Deswegen sollte man -sobald der Trennungstermin feststeht- schon eine Vermögensauflsitung von dem anderen fordern. denn dann kann man sehen, was an Geld in der Zeit so alles verschwindet -wie mein meinem zukünftigen Ex. Ohne die erste Auflistung hätte ich gar nicht mitbekommne, dass sein Vermögen sich stark reduziert hat, dann kann man auch nachhaken. Auf der anderen Seite zählt eben auch das Geld, was dazugekommen ist. Man is tja noch nicht geschieden. Dieser Fall kommt aber seltener vor!
Grüße Kika


 Zuviel Geld auf Konto-wohin damit bis zu Scheidungseinreichu von minroc
soweit ich weis, hat sich da zum Jahresbeginn etwas bei dem Termin geändert, der als Stichtag genommen wird.
Evtl. gilt der Tag der Trennung. Da ich es aber nicht genau weis, mach dich lieber beim Anwalt schlau.
minroc


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