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 Abholung Kind durch seine Neue -brauche Rat von Leech
Hallo zusammen,



lebe von meinem Mann getrennt, Scheidung läuft. Wir haben einen 5-jährigen Sohn, der bei mir lebt.



Er hat vorübergehend das Kind jedes Wochenende. Am Freitag kam es im Kindergarten dazu, dass der Kleine nicht bleiben wollte, da er nicht von seinem Vater abgeholt werden wollte.



Am Morgen rief dann sein Vater an und meinte, die neue Freundin hole J. ab. Das wollte J. nicht und dem Vater wurde seitens der Kindergartenleitung hinterher telefoniert. Sie sagte, dass der Kleine das nicht wolle und auf Grund der Probleme morgens der Vater das Kind abholen solle.



Er sagte zu und kurz vor Abholung stand plötzilch seine neue Freundin da um den Kleinen abzuholen.



Heute erst habe ich das erfahren.



Erstens, denke ich, dass der Kindergarten ihr den Kleinen hätte gar nicht rausgeben dürfen. Nicht ohne mein Wissen und meine Zustimmung. Auch telefonisch nicht, denn diese Frau ist im Kindergarten nicht bekannt. Hätte ja jede kommen dürfen und zweitens halte ich es für bedenklich, denn gerichtlich wurde entschieden, dass er das Kind abholt und am Montag morgen wieder bringt.



Wie seht ihr das? Und vielleicht hat ja jemand eine Ahnung, wie das rechtlich aussieht.


 Abholung Kind durch seine Neue -brauche Rat von hörnchen
Hallo,



ich würde mir das von der Kindergartenleitung in Schriftform geben lassen und dem Anwalt geben, damit dieser das ggf. bei Gericht vorlegt.



Verwirrend ist wie das mit Freitag früh lief, holt der Vater das Kind morgens vom KiGa? Was sagt das Kind zum letzten Wochenende?



Zitat:

Er sagte zu und kurz vor Abholung stand plötzilch seine neue Freundin da um den Kleinen abzuholen.




Ihr habt gemeinsame Sorge. Hatte die Freundin eine Vollmacht?



Heute erst habe ich das erfahren.



Zitat:

denn gerichtlich wurde entschieden, dass er das Kind abholt und am Montag morgen wieder bringt.




Dann läßt sich das gut fragen bei Gericht.



Rechtlich kann sich der Vater wohl vertreten lassen, bedenklich finde ich dass das Gericht festgelegt hat dass der Vater (persönlich) das Kind holen und bringen muss und eben die Vollmacht.



Wichtig ist auch wie das Kind damit umgeht.



hörnchen


 Abholung Kind durch seine Neue -brauche Rat von Leech
Ich bringe den Kleinen morgens und er holt ihn ab. Ja, der Kleine weiß, dass er am WE zum Vater MUSS -lt. vorläufigem Beschluss. Und dann wollte er nicht bleiben, weil er nicht zu seinem Papa wollte.



Wahrscheinlich bringt das nur wieder nichts, er kann machen was er will und keinen interessiert es -scheint mir zumindest so.



Er sagt immer das Gleiche zum WE. Das es ok war, aber er lieber daheim bei Mama bleiben möchte.



Nein, sie hat keine Vollmacht, er hat nur angerufen. Und der Kindergarten hat gesagt, er solle ihn abholen, was er zugesagt hat und sich dann nicht daran gehalten hat.



Der Vater hat am Besuchs-WE die Abhol- und Bringpflicht. Und dann ist das auch nicht anders, sogar noch "extremer" bei Abholung aus dem Kindergarten.



Dem Kind geht es dabei nicht gut, denn er kommt mit der Situation nicht klar.



Es handelt sich um einen vorläufigen Beschluss (siehe anderes Thema ABR).


 Abholung Kind durch seine Neue -brauche Rat von Martina
Hallo Leech,



Leech hat geschrieben:
Nein, sie hat keine Vollmacht, er hat nur angerufen. Und der Kindergarten hat gesagt, er solle ihn abholen, was er zugesagt hat und sich dann nicht daran gehalten hat.




Ganz klar, der Kindergarten hätte ihr das Kind nicht mitgeben dürfen, der KIGA wäre verpflichtet gewesen dich zu benachrichtigen um das Kind selbst abzuholen, oder zumindest von dir eine telefonische Zustimmung einzuholen.



Wenn der Vater sich nicht an Vereinbarungen hält, kann der Schuß leicht nach hinten für ihn losgehen.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Abholung Kind durch seine Neue -brauche Rat von s_maili
Hallo Leech,



obwohl deine Ratsuche schon ein paar Tage her ist, möchte ich dir schreiben (habe mich heute seit langer Zeit mal wieder eingeloggt).



Ich hatte und habe dasselbe Problem - mit dem Zusatz, dass mein Ex bereits vor Gericht beantragt hat, dass alle Anderen (seiner Familie inkl. neuer (Haus-)Frau) unseren Sohn abholen dürfen, weil er selber keinen Bock dazu hat (okay, das sage ich - er gibt vor, verhindert zu sein) Was soll ich sagen, es gibt keine wirkliche gesetzliche Handhabe, das Kind soll sozusagen mitgegeben werden, egal, ob es möchte oder nicht. Mein Sohn ist mittlerweile 11 und die Abwehr wird immer größer, deshalb auch der Gerichtsprozess - einfach grausam fürs Kind. Wenn er 14 ist, wird es besser, dann wird ihm ENDLICH wirklich Gehör geschenkt. Ich konnte und kann als Mutter, also als nächste Verwandte nichts tun!!! Die neue Frau wird sozusagen über mich gestellt.... Einmal musste ich in einer SMS von ihr lesen, dass sie gerade mit meinem Kind beim HNO ist. Tja, die Schule rief mich nicht an, mein Kind hatte mich nicht gleich auf dem Handy erreicht, also sollte er seinen Vater auf dem Handy anrufen (laut Schule) und wer hatte das Handy? Die neue (Haus-)Frau meines Ex. Sie versuchte es gar nicht bei mir auf Arbeit, sondern rief meinen Ex, also ihren Mann auf Arbeit an, dieser rief auch nicht mich an, sondern in der Schule, dass seine (Haus-)Frau nun seinen Sohn abholt und zum Arzt geht... Tzzzzzzzzzzz..... Meinen kleine Aufstand beim HNO kannst du dir vielleicht ausmalen.

Was ich dir damit sagen will? Du wirst es, egal wie, leider nicht ändern können. Dein Kind muss sich, sobald es alt genug (vor dem Gesetz: 14) ist, selbst entscheiden, was es will. Davor hört ihm eh keiner zu...

Drum Kopf hoch und versuchen, drüber zu stehen.



Viele Grüße!


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