Hallo,
ich würde mir das von der Kindergartenleitung in Schriftform geben lassen und dem Anwalt geben, damit dieser das ggf. bei Gericht vorlegt.
Verwirrend ist wie das mit Freitag früh lief, holt der Vater das Kind morgens vom KiGa? Was sagt das Kind zum letzten Wochenende?
Zitat:
Er sagte zu und kurz vor Abholung stand plötzilch seine neue Freundin da um den Kleinen abzuholen.
Ihr habt gemeinsame Sorge. Hatte die Freundin eine Vollmacht?
Heute erst habe ich das erfahren.
Zitat:
denn gerichtlich wurde entschieden, dass er das Kind abholt und am Montag morgen wieder bringt.
Dann läßt sich das gut fragen bei Gericht.
Rechtlich kann sich der Vater wohl vertreten lassen, bedenklich finde ich dass das Gericht festgelegt hat dass der Vater (persönlich) das Kind holen und bringen muss und eben die Vollmacht.
Wichtig ist auch wie das Kind damit umgeht.
hörnchen