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 Ehegattenunterhalt auch wenn STIEFkinder schon größer sind? von diezwote
Hallo,
die Situation ist Folgende: Mein Lebensgefährte ist offiziell seit Dez. 08 von seiner Noch-Ehefrau getrennt (Ich war nicht der Trennungsgrund). Die Noch-Ehefrau hatte 3 Kinder mit in die Ehe gebracht, die nun 17, 15 und 9 Jahre alt sind.
Die Noch-Ehefrau bezieht seit der Trennung Hartz-IV.
Vor Kurzem erhielt mein Lebensgefährte ein Schreiben der zuständigen ARGE mit der Aufforderung, seine Finanzen offenzulegen, da seiner Noch-Frau Ehegattenunterhalt zustünde, der dann direkt an die ARGE gehen würde.

Nun meine Frage: Ist mein Lebengefährte zu Ehegattenunterhalt verpflichtet? Er zahlt momentan über 1000 Euro Schulden ab, die ihm seine Noch-Frau hinterlassen hat und hat nun noch erfahren, dass sie in dem ehemals gemeinsam gemieteten Haus während der Kündigungsfrist keine Miete mehr gezahlt hat. Der Vermieter möchte nun von meinem Lebensgefährten die noch ausstehende Miete, und zwar KOMPLETT.
Dazu kommt, dass das jüngste Kind zur Schule geht und in die Nachmittagsbetreuung und die Noch-Ehefrau dadurch genügend Zeit für wenigstens eine Teilzeitstelle hätte.
Wie gesagt: Die Kinder sind NICHT von meinem Lebensgefährten und er hat sie auch nicht adoptiert!

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

MfG

Die Zwote


 Ehegattenunterhalt auch wenn STIEFkinder schon größer sind? von hörnchen
Hallo,

diezwote hat geschrieben:
Wie gesagt: Die Kinder sind NICHT von meinem Lebensgefährten und er hat sie auch nicht adoptiert!


Das spielt keine Rolle. Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt sind auch bei kinderlosen Ehen ggf. entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu zahlen.

Mfg
hörnchen


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