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 Ehegattenunterhalt: berücksichtigung Schulden?? von Katy006
Hallo ich habe mich gerade im Forum angemeldet da ich ein paar Sachen nicht ganz verstehe. Kurz zur Erklärung, ich habe jemanden kennen und lieben gelernt, leider ist er verheiratet und er denkt auch schon länger über Trennung und Scheidung nach. Was ich bisher weiß ist das er Unterhalt zahlen müsste für sein Kind (laut Düsseldorfer Tabelle 241 € da das Kind unter 5 Jahre alt ist). Und im Trennungsjahr auch Ehegattenunterhalt. Wenn ichs richtig verstanden habe, werden von seinem Verdienst ca 1700 € netto eben der Kindesunterhalt abgezogen, hälfte vom Kindergeld und das Einkommen der Frau... also 1700 € - 241 € - 92 € - 420 €. Dann bleiben ihm noch 947 €. Dann heißt es das davon der Frau eigentlich 3/7 zustehen, sprich 405 € für sie und er hat noch 542 € zum leben.

Jetzt zu der eigentlichen Frage. Erstens: inwiefern werden Schulden berücksichtigt? Seine Schulden außerhalb der Ehe belaufen sich auf 7.000 € und Schulden die in der Ehe gemacht wurden auf knapp 20.000 €. Monatlich werden diese momentan mit insgesamt 400 € abbezahlt - sprich es bleibt ihm kein Geld zum Leben und das kann ja irgendwie nicht sein?? Zweitens: gibt es nicht sowas wie einen Existenzminimum der bei der Berechnung berücksichtigt wird? Es ist ja klar das er von 542 € im Monat nicht leben kann.

Bin um jeden Tipp, jeden Rat oder jeden Verweis auf ein Link oder sonstiges dankbar.


 Ehegattenunterhalt: berücksichtigung Schulden?? von Steve
Hallo,

Deine Angaben sind nicht richtig.

Die Düsseldorfer Tabelle gibt hier einen deutlichen Einblick. U.a. ist die Hälfte des Kindegeldes bei den Unterhaltsbeträgen schon abgezogen und kann nicht nochmals in Abzug gebracht werden. Evtl. können 5% berufsbedingte Aufwendungen in Abzug gebracht werden. Eine Höhereinstufung aufgrund nur eines Kindes ist wahrscheinlich. Den Eigenbedarf findest Du dort ebenfalls.

Einfach mal ausdrucken und in Ruhe lesen.


 Ehegattenunterhalt: berücksichtigung Schulden?? von Katy006
Okay dann habe ich mich bezüglich des Kindesunterhaltes verlesen (habe gerade auch gesehen das es für 2011 ja logischerweise auch eine neue Tabelle gibt).
Berufsbedingte aufwendungen wird er haben. Er ist immer mit dem Auto zur Arbeit gefahren. Ein Weg 30 km, wenn er bei mir wohnen würde wärens nur6 oder 7 km aber es gibt zb keine Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmittel. Es ist aber eigentlich ihr Auto, wie siehts denn mit dem aus?
Und werden Schulden nun berücksichtigt oder nicht?


 Ehegattenunterhalt: berücksichtigung Schulden?? von Steve
Eheschulden werden berücksichtigt, steht ebenfalls in der DT. Inwieweit es sich um geminsame Eheschulden handelt, sollte man vorher prüfen.

Einen Arbeitsweg hat er ja trotzdem und evtl. auch noch andere berufsbedingte Aufwendungen.


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