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 Gemeinsames Sorgerecht Rechtskräftig... von EarlHickey
Hallo Gemeinde,
da ich neu bin begrüße ich euch erst einmal.

Und jetzt stürze ich auch schon direkt mit meiner frage zu euch :)
Hoffe das mir jemand weiter helfen kann.

Meine Freundin ist von ihrem EX Mann Geschieden.
Er wollte aber das alleinige Sorgerecht für die beiden Kinder.
Dies wurde auch vor kurzem vor Gericht Verhandelt.
Es kam soweit das beide es Sorgerecht behalten.Da er nicht in der Lage ist es alleine zu führen etc...

Jetzt zu meiner eigentlichen frage.
Er meinte das er es jetzt wieder beantragen wolle.Trotz das es erst vor ca. 1 Woche Rechtskräftig geworden ist.Und er auch mit einverstanden war das es bei beiden bleibt.
Kann er dann jetzt trotzdem wieder hin gehen und es wieder beantragen?
Also ich glaube mich zu entsinnen das dies erst wieder nach einer Gewissen zeit geht?
Aussehr es wären neue wichtige Gründe aufgetreten?


Schon mal danke. ;)


 Gemeinsames Sorgerecht Rechtskräftig... von hörnchen
Hallo,

ich werde dich dann mal in Zweitfrauen/männer verschieben.

Du beantwortest dir deine Frage schon selbst. Wenn ein neuer Sachverhalt vorgelegt wird kann ein neuer Prozess angestrengt werden.

Ob das Gericht dadurch wohlgestimmt wird wage ich zu bezweifeln. Derzeit ist es Standart dass das GSR bestehen bleiben soll.

Wenn also in dem Fall z.B. die Mutter ihre Zustimmung zu etwas verweigert kann das Gericht angerufen werden um diese Zustimmung zu ersetzen und hilfsweise für diesen Teil des Sorgerechts dieses einem alleine übertragen.

hörnchen

warum schreibt deine Freundin nicht selbst?


 Gemeinsames Sorgerecht Rechtskräftig... von EarlHickey
Sorry für die falsche Rubrik.

Na ja betrifft mich ja auch.Sind wie meine eigenen Kinder.

Also er hat ja schon vom Richter eine Vollmacht erhalten das er wichtige Entscheidungen alleine treffen kann.Aber es Sorgerecht trotzdem bei beiden bleibt.
Es gibt auch keine neuen Sachen die er vorbringen kann.Es geht ihm nur darum das er seinen Kopf durch bekommt.Der Richter so wie sein Anwältin mussten es ihm klar machen das er froh sein kann das es so ausgegangen ist.
Ihm passt einfach nicht das was gegen ihn Negativ vorliegt.Und dagegen will er angehen um z.B. es alleinige Sorgerecht nochmals anzufechten.
Der Mensch ist einfach nur dumm.Er ist auf dem tripp.Er darf alles aber andere nicht.


 Gemeinsames Sorgerecht Rechtskräftig... von hörnchen
Hallo,

EarlHickey hat geschrieben:
Der Richter so wie sein Anwältin mussten es ihm klar machen das er froh sein kann das es so ausgegangen ist.


Dann stellt sich doch die Frage ob seine Anwältin einen erneuten Prozess mitmacht und meist landet man beim gleichen Richter = keine Aussicht auf Erfolg.

Wie alt sind denn die Kinder und wo leben sie?

hörnchen


 Gemeinsames Sorgerecht Rechtskräftig... von EarlHickey
Die Kinder sind 10 & 7 Jahre und leben noch beim Vater.Sie hätten auch vor Gericht aussagen sollen falls er sich Quer gestellt hätte und die hätten dann ausgesagt das ihr Vater ein Spinner ist etc.
Ich wäre auch als Zeuge ran geholt worden.Da ich sagen sollte wie Aggressiv etc.er ist.


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