Durch ein Kind in deiner zweiten Ehe steigt die Zahl deiner Unterhaltsverpflichtungen von 3 auf 4, damit rutschst du in der Düsseldorfer Tabelle um eine Unterhaltsstufe nach unten.
Und was meinst du mit "Selbstbehalt - was ist das"? Es gibt den notwendigen und den angemessenen Selbstbehalt. Wenn dir der angemessene Selbstbehalt nach Abzug des Kindesunterhalts nicht bleibt (Miete, berufsbedingte Aufwendungen etc schon rausgerechnet), dann solltest du die Höhe deiner Unterhaltszahlungen nochmals überprüfen lassen (Jugendamt macht das kostenfrei).
Das Einkommen deines Mannes hat mit der Höhe deiner Unterhaltszahlungen nichts zu tun.
Im Gegenteil, wenn du noch ein Kind bekommst und dafür Erziehungsurlaub nimmst, wird deine Unterhaltsverpflichtung entsprechend deinem geringeren Einkommen sinken. Überlege dir das aber gut, denn auch deine Kinder aus erster Ehe sind unter Umständen auf deine Unterhaltszahlungen angewiesen!
Noch ein Gedanke: wenn dein Exmann deutlich mehr verdient als du, kann es sogar sein, daß du deutlich weniger bis gar keinen Unterhalt bezahlen mußt.
Zitat:
Die Rechtsprechung zieht denjenigen Elternteil, bei dem das Kind lebt, dann teilweise zur Barunterhaltspflicht mit heran, wenn
1. das Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils nach Abzug von Kinderbetreuungskosten mindestens doppelt so hoch ist wie das Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und
2. der barunterhaltspflichtige Elternteil so wenig verdient, dass er bei Zahlung des vollen Kindesunterhalt weniger als seinen angemessenen Selbstbehalt von 1.000,- Euro für sich selbst übrig behalten würde.
http://www.scheidung-online.de/mehreinkommen.html
Gruß
K.