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 Kinder im Ausland von DJBaumi
Hi,

hab mal ne Frage. Meine Freundin ist noch verheiratet und er macht Stress ohne Ende und hat ihr die Reise mit ihren Kindern und mir in ihre Heimat im Ausland verwährt. In mehreren Gesprächen kam raus, dass die Mutter von ihr nach einem Kindergartenplatz dort schaut. Frage ist, wenn sie nach Deutschland zurückkommt und die Kinder dort lässt was für ein Rechtsverstoss das gegenüber ihm wäre. Sie ist nämlich mit ihm dahingefahren, und er muss beruflich wieder weg.

Gruß


 Kinder im Ausland von hörnchen
Hallo,

ist doch nicht dein Ernst?

Sie will die Kinder dort lassen und selbst wiederkommen? Damit wären die Kinder in fremden Händen und der Vater hat gute Chancen das ABR zu bekommen und deine Freundin Ärger wegen Kindesentzug.....

Wer denkt sich so einen Mist aus? Und: Wenn deine Freundin bereit ist ihre Kinder alleine in der Fremde zu lassen wird klar ihre Bindung angezweifelt werden.

hörnchen


 Kinder im Ausland von Sternchen67
Hallo,

Da kann ich mich Hörnchen nur anschließen! Dies ist ein typischer Fall von Kindesentzug der schlimmsten Art. Nur um dem Vater den Umgang zu verwehren werden die Kinder in die Fremde verschickt.

Wenn deine Freundin ihre Kinder nicht haben möchte oder kann, soll sie dem Vater das ABR geben. So haben die Kinder wenigstens die Möglichkeit BEIDE Eltern zu haben. Es braucht ja nicht nur alle 2 Wochen sein - sie können ja übereinstimmend eine großzügige Umgangsregelung vereinbaren.

Bitte denkt darüber nach! Kinder brauchen beide Eltern und es ist schon schlimm genug, dass manche Elternteile sich nicht kümmern wollen!!!

LG
Sternchen


 Kinder im Ausland von Sternchen67
Hallo nochmal,

gerade habe ich mehr über eure Situation in "Tips" gelesen. Kennst du die Situation nur vom Hörensagen? Deine Freundin kann ohne Probleme sofort ausziehen. Ihr steht Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt zu. Am Amtsgericht kann sie einen Gutschein für eine Rechtsberatung erhalten. Der Anwalt würde direkt einen Antrag auf PKH stellen.

Sie muss sich rechtlich korrekt verhalten. Der Kindesentzug würde ihren Anspruch auf Ehegattenunterhalt mit Sicherheit verwirken. Ehegattenunterhalt erhält sie dann sowieso nur begrenzte Zeit, wenn ihr beide längere Zeit zusammenlebt!

Gruß,
Sternchen


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