hallo!
wenn ich mich nicht verlesen habe, dann stammt dieses thema aus dem jahr 2009?!
mich würde mal interessieren, wie das ganze ausgegangen ist. ich habe momentan ein ähnliches problemchen...nur umgekehrt.
Die (Ex) Frau meines Freundes hat sich jetzt einen anwalt genommen, nachdem das trennungsjahr mit nicht ganz geringem unterhalt für sie fast beendet ist. nach ihrem argument könne man bei uneinigkeit das trennungsjahr verlängern und sie fordere nur fortlaufend unterhalt, auch über die scheidung hinaus, wann immer diese sein wird.
sie ist abgesehen von chronischer faulheit und arbeitsunwillen völlig gesund, hat aber keine lust zu arbeiten.vor der ehe hat sie gearbeitet und sich selbst ernährt. in der ehe von seinem einkommen gelebt, weil ihr nichts "spass gemacht hat" und "taschengeld" bekommen.
meine frage nun:
da es momentan um zahlungen, summen, einkommen, und lauter solche finanziellen dinge geht...und sie damit droht uns "kalt zu machen" - dass wir die wohunung nicht halten können und ein auto verkaufen müssen.... in wie weit kürz das vorhandensein unsrer neuen beziehung und ihre verweigerung von arbeit ihren unterhaltsanspruch. kinder aus der ersten ehe gibt es keine.Ehedauer vier jahre.
wir leben nun eheähnlich zusammen und erwarten nachwuchs. sollten wir die
schwangerschaft angeben? ändert das irgendwas an der zahlungsauflistung? eigentlich würde ich lieber noch ein wenig schweigen, aus angst, dass noch etwas schief gehen könnte, damit er sich nicht umsonst freut...
würde mich sehr über hilfe und ratschläge freuen
Lexi