Anzeige

Scheidung

Solar Forum | Navi Forum
  Scheidung | Anmelden |  Registrieren | AGB | Suche |  

Forum Scheidung » Scheidung Unterhalt Sorgerecht Forum » Zweitfrauen/Männer Wohnmobil




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten
 Neue Lebensgefährtin von fast-Ex ist schwanger! von LEXI
hallo!
wenn ich mich nicht verlesen habe, dann stammt dieses thema aus dem jahr 2009?!
mich würde mal interessieren, wie das ganze ausgegangen ist. ich habe momentan ein ähnliches problemchen...nur umgekehrt.
Die (Ex) Frau meines Freundes hat sich jetzt einen anwalt genommen, nachdem das trennungsjahr mit nicht ganz geringem unterhalt für sie fast beendet ist. nach ihrem argument könne man bei uneinigkeit das trennungsjahr verlängern und sie fordere nur fortlaufend unterhalt, auch über die scheidung hinaus, wann immer diese sein wird.

sie ist abgesehen von chronischer faulheit und arbeitsunwillen völlig gesund, hat aber keine lust zu arbeiten.vor der ehe hat sie gearbeitet und sich selbst ernährt. in der ehe von seinem einkommen gelebt, weil ihr nichts "spass gemacht hat" und "taschengeld" bekommen.

meine frage nun:
da es momentan um zahlungen, summen, einkommen, und lauter solche finanziellen dinge geht...und sie damit droht uns "kalt zu machen" - dass wir die wohunung nicht halten können und ein auto verkaufen müssen.... in wie weit kürz das vorhandensein unsrer neuen beziehung und ihre verweigerung von arbeit ihren unterhaltsanspruch. kinder aus der ersten ehe gibt es keine.Ehedauer vier jahre.
wir leben nun eheähnlich zusammen und erwarten nachwuchs. sollten wir die schwangerschaft angeben? ändert das irgendwas an der zahlungsauflistung? eigentlich würde ich lieber noch ein wenig schweigen, aus angst, dass noch etwas schief gehen könnte, damit er sich nicht umsonst freut...

würde mich sehr über hilfe und ratschläge freuen
Lexi


 Neue Lebensgefährtin von fast-Ex ist schwanger! von hörnchen
Hallo,

ich habe deine Frage mal ins passende Unterforum verschoben.

hörnchen


 Neue Lebensgefährtin von fast-Ex ist schwanger! von Steve
Hallo,

wenn Einigkeit besteht, dass die Ehe nicht mehr weitergeführt werden kann, reicht ein Jahr Trennungszeit. Falls einer diesem widerspricht, gilt die Ehe nach drei Jahren als zerrüttet. Allerdings kann durch die neue Situation (Schwangerschaft) eine Scheidung nach einem Jahr evtl. durchgedrückt werden. Hier ist anwaltliche Beratung höchst sinnvoll.

Er ist Dir und dem Kind erst ab Geburt unterhaltsverpflichtet. D.H. vorher kann der Trennungsunterhalt aufgrund dieser Situation nicht gekürzt werden. Auch hier: Anwaltliche Beratung, damit eine entsprechende Veränderung nach Geburt gleich berücksichtigt wird.


 Neue Lebensgefährtin von fast-Ex ist schwanger! von LEXI
ok, danke schon mal...

also verstehe ich das richtig, dass sie, wenn sie jetzt so traurig ist und bereut ihn verlassen zu haben usw. möglicherweise noch zwei weitere Jahre trennungsgeld bekommt und dann erst die scheidung stattfindet (falls unser nachwuchs nicht als dringlichkeit anerkannt wird) ?


 Neue Lebensgefährtin von fast-Ex ist schwanger! von LEXI
Ist er mir auch erst nach der Geburt unterhaltsverpflichtet, wenn ich durch die Schwangerschaft jetzt nach abgeschlossenem Studium keine Arbeit finde?


 Neue Lebensgefährtin von fast-Ex ist schwanger! von Steve
Hi,

also: Wenn Du eine geplante oder bereits ausgeübte Tätigkeit aufgrund der Schwangerschaft nicht ausführen kannst, ist er Dir ggü. vier Monate vor Geburt bereits unterhaltspflichtig, ansonsten 6 Wochen vor der Geburt.

Da Du nicht berufstätig warst, beträgt Dein Unterhaltsbedarf 770 Euro. D.h., von seinem unterhaltsrelevanten Einkommen wird zunächst das Kind versorgt. Dann Unterhaltsberechtigte, die Kinder zu versogen haben und Unterhaltsberechtigte aus Langzeitehen. Erst dann kommen andere Unterhaltsberechtigte. Daher wäre zu prüfen, inwieweit es sich um eine Ehe mit langer Dauer handelt. Falls nicht, müsste er zunächst Deinen Unterhalt decken und falls dann noch etwas übrig bleibt, die Noch-Frau versorgen.

Richtig, es kann durchaus passieren, dass die Scheidung erst später stattfinden kann. Bzgl. des Trennungsunterhaltes: siehe meine Ausführungen oben.


 Neue Lebensgefährtin von fast-Ex ist schwanger! von LEXI
die ehe hat etwas über vier jahre gedauert. weisst du zufällig, wo die grenze zur langezeitehe bemessen ist?


 Neue Lebensgefährtin von fast-Ex ist schwanger! von LEXI
wieviel unterhalt steht denn unsrem nachwuchs dann nach der geburt rechnerisch zu? gibt es da tabellen, in welchen ich das nachlesen kann? oder festsätze?


 Neue Lebensgefährtin von fast-Ex ist schwanger! von Steve
Das würde ich jetzt nicht als Langzeitehe betrachten.

Die Unterhaltssätze findest Du in der Düsseldorfer Tabelle, schaue Dir bitte auch die Leitsätze Deines OLG-Bezirkes an (Hörnchens Lieblingssatz :-))

Beachte auch, dass die Zahlbeträge ganz unten stehen, da das hälftige Kindergeld noch abgezogen wird. Eine Höherstufung um eine Gruppe könnte möglich sein, da nur ein Kind zu versorgen ist.

Wenn Du möchtest, kannst Du hier auch mal schreiben, was er so verdient, dann schaue ich mal grob, was rauskommen würde (natürlich nur geschätzt, wie gesagt hier kann keiner eine anwaltliche Beratung ersetzen!!!).


 Neue Lebensgefährtin von fast-Ex ist schwanger! von LEXI
natürlich ist es kein ersatz für einen anwalt. Ich bin dir /euch aber für alle ratschläge und hinweise zum selbstbelesen superdankbar!!!!

mit seinem anwalt hab ich als freundin keinen direkten kontakt und wenn ich ebenfalls ein wenig informiert bin, kann ich ihm so wenigstens gut zur seite stehen und selbst mitdenken...das hat uns schon das ein oder andere mal gehofen... auch als es um die anzahlung für ihre autoreperatur ging, die er ihr trotz trennung gezahlt hat...

sie fordert rückwirkend für die letzten drei monate (nov war die geplant letzte rate, da dann das trennungsjar vorbei wäre) 2000 €...also der differenzbetrag aus 2000 und dessen, was sie bisher erhalten hat.
möglicherweise dann für weitere zwei jahre trennungszeit ebenfalls diese 2000€ im monat. welcher nacheheliche unterhalt steht ihr denn dann zu? ich hab mal was von 1100 euro max. gelesen...aber andere quellen sagen dann bis zu dreihundert... ziemlich verwirrend...


 Neue Lebensgefährtin von fast-Ex ist schwanger! von Steve
Ich sehe momentan keinen Grund, warum ihr überhaupt nachehelicher Unterhalt zustehen sollte.

Es gibt keine Maximalgrenze. Grundsätzlich max. die Hälfte des Einkommens des Unterhaltsverpflichteten. Aber wie gesagt, da Du ja jetzt ein Kind erwartest, ändert sich eh alles.

Hier noch ergänzend: Die Noch-Frau trifft eigentlich eine Erwerbsobliegenheit, inwieweit nach dem ersten Trennungsjahr überhaupt noch Unterhalt gezahlt werden muss, ist fraglich.


 Neue Lebensgefährtin von fast-Ex ist schwanger! von LEXI
stimmt...
zwei gesunde hände, die unangemeldet ja auch einer teilzeitbeschäftigung nachgehen können, die ihr schwarz 1000€ bringt , hat sie ja...
ich fürchte , dass nach ihren ankündigungen jetzt zwei weitere trennungsjahre auf uns zukommen...
mein (unser) kind dann unehelich zur welt kommt (was so natürlich alles nicht geplant war)... wofür mich meine großeltern dann verabscheuen werden und die streiterei hier weiter geht...
nachehelich hoffe ich wirklich, dass es einen richter gibt, der das ähnlich sieht und ihr dann in zwei jahren sagt, dass sie gerne selbst ihren lebensunterhalt bestreiten darf...
wenn sie dann auf psycho und nicht erwerbsfähig macht, haben wir dann künftig zwei "kinder" zu unterhalten...

vermutlich bekommt sie nach meiner elternzeit dann auch wieder mehr geld, da ich dann wieder arbeitsfähig bin?!


 Neue Lebensgefährtin von fast-Ex ist schwanger! von Steve
Wie gesagt, ich sehe hier einen absoluten Grund für eine Scheidung nach einem Jahr. Ob die Gerichte es ähnlich sehen, weiß ich nicht.

Er bleibt Dir ggü. ja unterhaltsverpflichtet, auch wenn Du wieder arbeitest.


 Neue Lebensgefährtin von fast-Ex ist schwanger! von LEXI
oh, ok... das haette ich jetzt nicht erwartet...

vielen vielen dank für die hilfe!!!
du hast mir schon mal echt weiter geholfen


Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten

 Neue Partnerin und Kinder  Tips
 Darf meine neue Freundin auf unser Kind aufpassen?  Umgangsrecht / Umgang / Besuchsrecht
 Nachehelicher Unterhalt und neue Ehe  Unterhalt
 ex und seine neue  Umgangsrecht / Umgang / Besuchsrecht
 gemeinsames Haus, neue Wohnung  Zugewinn / Vermögen
Impressum

transporterforum  aussenborderteile