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 Reise von DJBaumi
Hallo!

Ich habe ein Problem. Und zwar muss meine Freundin
dringend nach Hause ins Ausland mit ihren Kindern. Sie ist allerdings noch sehr unglücklich verheiratet. Er legt ihr jeden Stein in den Weg, den es nur gibt. Sie lebt zwar noch mit ihm unter einem Dach, aber sind so gut wie getrennt und versorgen die Kinder noch gemeinsam. Meine Frage: sie kann nicht ohne die Kinder wegfahren, da er ihr sonst beim Jugendamt wegen Sorgepflicht Probleme macht. Allerdings hat er bis jetzt auch noch nicht das Einverständnis gegeben, dass sie die Kinder mitnehmen darf. Ist sie verpflichtet sein Einverständnis zu haben? Wenn ja, was ist wenn er dieses nicht gibt? Kann sie dann wegen Kindesentführung ihrer leiblichen Kinder dran kommen und da ich mitfahre ich ebenfalls?

Gruß


 Reise von Steve
Moin,

ich fahre im Sommer auch mit meiner Tochter in den Urlaub und brauche keine Einverständniserklärung der Mutter. Den Kinderreisepass müssen aber natürlich beide Sorgeberechtigten unterschreiben.

Für den Verdacht einer Kindesentführung muss es schon gewisse Hinweise / Merkmale geben (siehe aktuellen Fall in der Presse).


 Reise von DJBaumi
Naja wir wissen, dass es keine Entführung ist. nur wenn er eben so wie er sich verhält zur Polizei geht, hat sie ein Problem. Also Du würdest ohne Probleme gehen?


 Reise von Steve
Ob ich in der Situation verreisen würde, weiß ich nicht. Auf jeden Fall würde ich dem Jugendamt Grund und Dauer der Reise mitteilen, damit weiß ein offizielles Amt schonmal Bescheid, was los ist. Mein Statement dazu bezog sich auf eine "ganz normale Situation". Fakt ist dass die Person, die zu dem Zeitpunkt das Umgangsrecht nutzt auch mit dem Kind verreisen kann. Dieses wird ja schon dadurch begründet, dass man eben kein Einverständnis des anderen Sorgeberechtigten benötigt, wenn man verreisen möchte. Ich denke, hier spielt aber auch der Zeitraum der Reise eine Rolle.

Davon ab, würde ich mir niemals mein Kind schnappen und verreisen, bevor eine solche Situation nicht geklärt ist.

Und noch etwas: Was sollen denn die vielen Mütter machen, bei denen die Väter das gemeinsame Sorgerecht zwar haben aber nicht wahrnehmen und untertauchen? Jedes Mal eine Einwilligung vom KV einzuholen ist dann wohl etwas schwierig.

Ansonsten könnte man noch bei der Botschaft des Reiselandes anrufen, ob eine Einverständniserklärung notwendig ist.


 Reise von DJBaumi
OK. Stimmt auch wieder. Die Rechtslage ist klar. Bleibt nur noch die Frage, ob sie denn es so machen will. In der eh schon angespannten Situatuion noch zu verreisen ist rein ihre Entscheidung.

Danke für die Auskunft.


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