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Ob ich in der Situation verreisen würde, weiß ich nicht. Auf jeden Fall würde ich dem Jugendamt Grund und Dauer der Reise mitteilen, damit weiß ein offizielles Amt schonmal Bescheid, was los ist. Mein Statement dazu bezog sich auf eine "ganz normale Situation". Fakt ist dass die Person, die zu dem Zeitpunkt das Umgangsrecht nutzt auch mit dem Kind verreisen kann. Dieses wird ja schon dadurch begründet, dass man eben kein Einverständnis des anderen Sorgeberechtigten benötigt, wenn man verreisen möchte. Ich denke, hier spielt aber auch der Zeitraum der Reise eine Rolle.
Davon ab, würde ich mir niemals mein Kind schnappen und verreisen, bevor eine solche Situation nicht geklärt ist.
Und noch etwas: Was sollen denn die vielen Mütter machen, bei denen die Väter das gemeinsame Sorgerecht zwar haben aber nicht wahrnehmen und untertauchen? Jedes Mal eine Einwilligung vom KV einzuholen ist dann wohl etwas schwierig.
Ansonsten könnte man noch bei der Botschaft des Reiselandes anrufen, ob eine Einverständniserklärung notwendig ist.
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