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 Trennungsjahr verkürzbar in "anderen Umständen" ? von Ninold
Hallo zusammen!

Ich habe einen Freund, der gerade im Trennungsjahr lebt. Wir sind seit 6 Monaten zusammen und seine Noch-Frau weiß nichts davon, weil sie noch nicht über ihn hinweg ist. Wir haben Angst, dass sie ihm "die Hosen" auszieht, wenn sie davon erfährt. Aber jetzt bin ich "in anderen Umständen" von ihm und möchte deshalb zu ihm ziehen, aber dann würde alles rauskommen. Kann man in diesem Fall nicht die Zeit bis zur Scheidung verkürzen?

Bin für jeden Ratschlag und Tipp dankbar!


 Trennungsjahr verkürzbar in "anderen Umständen" ? von OnkelGis
Moin, moin,

ich würde sagen erstmal Anwalt aufsuchen und die wichtigsten Schritte einleiten.
Mit verkürzen klappt glaube ich nicht.
Und wo kann sie ihn "ausziehen"? Bei mir wars der Hausrat,
d.h. das sollte sowieso einvernämlich geklärt werden; also am besten sofort.
Und in Unterhaltsfragen hat der Kindesunterhalt Vorrang und
d.h. für dich ist es besser, wenn die Unterhaltsfrage geklärt wird,
wenn eurer Kind da ist.
Wenn seine Frau nicht arbeitet, hat sie ein Jahr "Schonfrist"
ab der offiziellen Einreichung der Trennung bis sie arbeiten gehen muss.

Und sonst fehlen noch ein paar Infos: Kinder, ...?

LG


 Trennungsjahr verkürzbar in "anderen Umständen" ? von Ninold
Er hat sich mit ihr außergerichtlich geeinigt in Sachen Unterhalt und so. Er übernimmt ihre Schulden (Auto) und dafür zahlt er weniger Unterhalt monatlich. Wenn sie zum Anwalt geht, kann sie 500€ im Monat mehr verlangen. Da er aber auch noch eine Eigentumswohnung hat, die er abbezahlen muss, kann er sich das nicht leisten, wenn er noch ein Kind durchbringen will!
Das muss doch irgendwie berücksichtigt werden, oder?


 Trennungsjahr verkürzbar in "anderen Umständen" ? von hörnchen
Hallo,

die Hosen kann sie ihm nicht ausziehen, lediglich das einklagen was ihr zusteht.

Hier fehlen viel zu viele Infos um im Ansatz etwas zu sagen, aber, dein Freund sollte das mit seinem Rechtsbeistand klären.

Es macht keinerlei Sinn wenn du in Foren mit Minimalstangaben Fragen stellst, da kommt nix gscheites bei raus.

hörnchen


 Trennungsjahr verkürzbar in "anderen Umständen" ? von OnkelGis
Ninold hat geschrieben:
...wenn er noch ein Kind durchbringen will!
Das muss doch irgendwie berücksichtigt werden, oder?


Der Kindesunterhalt für euer Kind (ich geh mal davon aus, das er keine weiteren Kinder hat) hat Vorrang.
d.h. fürs Kind stehen ca. 500 € zur Verfügung (Kindergeld und KU nach der Düsseldorfer Tabelle)

für die Bewertung der Eigentumswohnung und der Schulden braucht man, wie hörnchen schon sagt ein paar Angaben...


 Trennungsjahr verkürzbar in "anderen Umständen" ? von Ninold
Nein, er hat keine "weiteren" Kinder. Und ich weiß, dass er sich natürlich darüber beim Anwalt informieren muss. Er weiß nur noch nicht, dass er Vater wird, es war nicht geplant! Ich dachte nur, dass wenn ich mich vorher mit Leuten austauschen kann, die das vielleicht kennen oder Ahnung davon haben, fällt es mir leichter ihm davon zu erzählen. Ich möchte nicht, dass er sich noch mehr Sorgen machen muss. So ne Scheidung ist ja so schon schwer genug. Ich dachte, wenn ich schon leichtes Hintergrundwissen hab, kann ich ihn erstmal beruhigen, bis er einen Termin beim Anwalt bekommt.

Und zu:
hörnchen hat geschrieben:
die Hosen kann sie ihm nicht ausziehen, lediglich das einklagen was ihr zusteht.


Im eigentlichen bekommt sie viel mehr als ihr zusteht, nur eben nicht in Form von Unterhalt, da er ihre Schulden alle übernommen hat. Nur zählt das vor Gericht nicht. Wenn sie jetzt austickt und zum Anwalt geht, muss er nicht nur monatlich mehr zahlen, sondern auch noch rückwirkend für die ganzen Monate die Referenz zahlen. Und die Schulden hat er dann trotzdem noch am Hintern!


 Trennungsjahr verkürzbar in "anderen Umständen" ? von OnkelGis
Also ganz einfach: die Schulden, die während der Ehe gemacht wurden, sind gemeinsame Schulden und jeder hat die Hälfe davon zu tragen. Das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen ist der Zugewinn und geht durch zwei.
(bei der Eigentumswohnung muss man das genauer untersuchen)

Wenn sie den TU beantragt ist das rückwirkend für den Monat in dem der Antrag gestellt wurde,
es ist unabhängig von der Trennungszeit. Also solltet ihres nicht zum Thema machen,
sondern nur das Vermögen klären.


 Trennungsjahr verkürzbar in "anderen Umständen" ? von alberich
Hallo du,
herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs erst einmal.
Wichtig ist, dass du jetzt an dein Kind und dich denkst, sonst bist du und der kleine Wurm im Zweifelsfalle ganz arm dran!
Die Ex wird spätestens dann ausflippen, wenn sie merkt, dass es kein "Zurück" mehr gibt, also besser gewappnet sein.
Was zu tun ist:
1. Mit deinem Lebensgefährten eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung bei euerm zuständigen Jugendamt vornehmen (ganz einfach Termin beim Jugendamt machen). Dann zieht das Argument, das Kind wäre nicht von ihm, nämlich nicht mehr, mit dem die Ex (Unterhalts-)Zeit schinden wird.

2. Mit der Vaterschaftsanerkennung sofort zum Anwalt und Ex auffordern sich um Arbeit zu bemühen, falls sie keine hat. Sonst schindet sie Zeit bis zur Geburt eures Kindes (sonst kommt die Unterhaltszeitschindetaktik:kam ja so plötzlich und ich brauche mindestens ein halbes Jahr um mich auf Arbeit einzustellen)

3. Mit Beginn des Mutterschutzes!!! Unterhalt für dich fordern (je nach Höhe des Mutterschaftsgeldes. Dein Unterhaltsanspruch liegt bei knapp unter 800,- Euro, wenn du also beispielsweise 500,- Euro Mutterschaftsgeld bekommst, stehen dir noch knapp 300,- Euro Unterhalt zu)
Dein Unterhalt hat Vorrang vor der Noch- Ehefrau, wenn bei ihr kein Kind unter 3 Jahren lebt. Sonst seid ihr nach den Kindern gleichberechtigt.

Unterhalt kann die Noch-Ehefrau übrigens nie rückwirkend bekommen, sondern immer erst ab dem Monat wo sie ihn geltend macht. Gemeinsame Schulden, die er zahlt vermindern ihren Unterhaltsanspruch!
4. Mit Geburt des Kindes Unterhalt für Kind und dich geltend machen!! Auch Sonderbedarf für Säuglingserstausstattung! Was dazu gehört mußt du googeln.
Betrag liegt bei 1000,- Euro (Urteil OLG Koblenz). Es gilt aber nur, was du auch wirklich nachweislich gekauft hast, also Quittungen aufheben!!4

Noch Fragen?
Liebe Grüße
Alberich


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