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 Umgangsrecht mit 3 jährigem Sohn von Katy006
Hallo,

folgende Situation spielt sich gerade bei mir ab. Ich bin mit einem Mann zusammen der momentan noch verheiratet ist und mit seiner Frau und seinem Sohn in einer gemeinsamen Wohnung lebt. In den nächsten Tagen wird er zu mir ziehen, im Juli steht das der Umzug in eine größere Wohnung an. Seine Frau ist natürlich nicht begeistert da sich unsere Beziehung während der Ehe abgespielt hat.
Wir haben jetzt gehört, das seine Frau verbieten kann das der Sohn am Wochenende zu uns in die Wohnung kommt, wenn ich da bin - also praktisch verbieten das der kleine mich kennen lernt. Geht das wirklich?

Danke für jeden Tipp und jeden Rat.


 Umgangsrecht mit 3 jährigem Sohn von hörnchen
Hallo,

das ist Sache der Eltern das unter sich, ggf. mit Hilfe einer Beratungsstelle oder dem Jugendamt zu klären.

hörnchen


 Umgangsrecht mit 3 jährigem Sohn von Katy006
Hallo erstmal danke für die schnelle antwort.

Also verstehe ich das richtig das die beiden sich einig werden müssen. (Weil es haben ja auch beide das halbige Sorgerecht) ?

Sprich sie kann es nicht verbieten das ich mich auch in der Wohnung aufhalten und den kleinen auch zu Gesicht bekomme?


 Umgangsrecht mit 3 jährigem Sohn von hörnchen
Nochmal:

Halt dich da doch erstmal raus?

Das Umgangsrecht dient dazu dem gegenseiten Bedürfnis nach Zuneigung Rechnung zu tragen.... Deeskalation scheint nicht deine Stärke zu sein?

Es gibt auch kein halbiges Sorgerecht, sondern ein geteiltes.

Schick deinen Freund am besten in eine Familienberatungsstelle.

hörnchen

Achja, schau dir genau an wie dein Freund mit der Situation umgeht denn: Das gleiche kann dir dann mal blühen.


 Umgangsrecht mit 3 jährigem Sohn von Steve
Hallo,

zur Ergänzung noch: Auch ein dreijähriges Kind muss sich erstmal auf die neue Situation einstellen. Vielleicht ist es besser, wenn Dein Freund zunächst einmal die Woe mit dem Kleinen alleine verbringt und Du dann nach und nach etwas Zeit mit beiden verbringst. Zum Beispiel gemeinsamer Spielplatzbesuch etc. Überfordert das Kind nicht!

Das Kindeswohl liegt in den Händen der Eltern, diese müssen gemeinsam entscheiden, was das Beste für Ihr Kind ist. Du hast da erstmal gar nichts zu melden, so hart das auch für Dich ist. Aber Du hast Dich ja sicherlich mit all dem beschäftigt und weißt was in Zukunft auf Dich zukommt mit Deinem "Second-Hand" Mann (das ist nicht böse gemeint, bin ja selber einer ;-) )


 Umgangsrecht mit 3 jährigem Sohn von Katy006
Es geht mir auch nicht so sehr darum das ich mich da einmischen möchte wenn sein Sohn am Wochenende da ist. Das ist mir schon klar das das Kindeswohl an erster Stelle steht. Für den kleinen ist das ganze ja dann auch erst mal ungewohnt und alles - da lass ich ihm natürlich erstmal die Zeit mit seine Sohn alleine. Damit hab ich auch garkeine Probleme - nur damit mich keiner Falsch versteht.

Mit ging es lediglich um die Wohnsituation, ob wir wirklich gezwungen wären jeder eine eigene Wohnung zu nehmen. Das war eigentlich alles was ich wissen wollte :-)


 Umgangsrecht mit 3 jährigem Sohn von Katy006
@ hörnchen

hörnchen hat geschrieben:
Achja, schau dir genau an wie dein Freund mit der Situation umgeht denn: Das gleiche kann dir dann mal blühen.


wie meinst du das genau, das mit das auch blühen könnte?


 Umgangsrecht mit 3 jährigem Sohn von Steve
Ich glaube, hörnchen meinte damit, dass Du eines Tages auch die "Sitzengelassene" sein kannst und daher schauen sollst, wie er sich ggü. seiner Familie verhält, weil er Dich dann evtl. genauso behandeln wird.

Euch ist es doch freigestellt, zusammenzuziehen. Ob es gut ist für den Sohn bzw. für die Vater-Sohn Beziehung steht auf einem anderen Blatt. Hängt ja auch vieles davon ab wie der KV den Umgang gestaltet.


 Umgangsrecht mit 3 jährigem Sohn von Aronella
Hi,

zusammenziehen kann Euch keiner verbieten, auch nicht die Kindsmutter ! Hat mein Ex Mann auch versucht, und das J.-Amt hier hat ihm sehr schnell klar und deutlich gesagt, dass ich zwar Mutter aber auch noch Frau bin und mein Leben leben darf !

Im Bezug auf das Kind gebe ich meinen Vorrednern recht, in erster Linie solltest Du Dich nicht einmischen , aber Deinen Partner den Rücken stärken bei seiner Entscheidung ! Und den Umgang zwischen Dir und den Kleinen Langsam und am besten erst mal auf neutralen Boden herstellen damit er sich an die Situation und an Dich nach und nach gewöhnen kann ! Schwierig ist diese umsetzung natürlich wenn der kleine auch über Nacht bleibt, Du kannst ja schlecht alle 14 Tage in ein Hotel gehen !

Wünsche Euch alles Gute :)


 Umgangsrecht mit 3 jährigem Sohn von hörnchen
Hallo,

das:

Aronella hat geschrieben:
Im Bezug auf das Kind gebe ich meinen Vorrednern recht, in erster Linie solltest Du Dich nicht einmischen


ist doch genau der Punkt. Die Beziehung hat erstmal gar nix mit der Familie und der Trennungsarbeit zu tun.

Wer ein Minimum an Character hat hält sich da tunlichst zurück und es bleibt zu hoffen dass hier der Vater es schafft seine Verantwortung als Vater wahrzunehmen im Sinne des Kindes und wenn er verantwortlich ist schiebt er nicht die neue LG oder Umgangsprobleme vor sondern setzt klare Prioritäten.

hörnchen


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