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 Zahlung einstellen? von flocki2000
Mein Lebensgefährte ist seit 2006 geschieden. Es gibt eine schriftliche Abmachung unter den EX-Eheleuten, daß er monatlich an seine Ex einen Obolus abtritt. (ohne Datum und ohne Zeitangabe wie lange) Im Scheidungsurteil wird davon nichts erwähnt. Nun möchte er die Zahlung nach 5Jahren einstellen,da er der Meinung ist das seine Ex selbst für sich sorgen kann. Was für Folgen kann das haben und ist dies rechtmäßig?
Sie ist Vollzeitbeschäftigt und es sind keine Kinder mehr im Haus...Wäre über jede Antwort dankbar :ja:


 Zahlung einstellen? von hörnchen
Hallo,

zunächst habe ich die Frage, passend, ins Zweitfrauenforum verschoben.

Zahlung einfach einstellen = keine gute Idee, das gibt eine Pfändung wenn keine Befristung vorhanden ist.

Dein Partner sollte einen Fachanwalt bemühen und bei geringem Einkommen den Rechtspfleger des zuständigen Gerichts aufsuchen.

hörnchen


 Zahlung einstellen? von flocki2000
Hallo Hörnchen
Anwalt ist eingeschaltet und der sagt: Gute chancen aber-man kann es zweideutig auslegen dieses schriftstück,da keine zeitangabe vorhanden istNach dem neuen Gesetz im Jahre 2009 ist die Frau dem manne gleichgestellt und muß für ihren Lebensunterhalt selber sorgen- Es liegen keine Behinderungen etc.vor. Ich zweifel noch daran dies einzustellen da evtl höhere Zahlungen auf Ihn zu kommen können. Ist das so????


 Zahlung einstellen? von hörnchen
Na,

es gilt der nacheheliche Schutz bei Langzeitehen....

Wie geschrieben: Zahlung einstellen -No.

Gerichtlich überprüfen lassen: o.k.

Die Vereinbahrung ist rechtskräftig bis es eine Neue gibt, oder, ein Einvernehmen.

hörnchen

Die Anwälte und Gerichte werden sich freuen über die Kostennoten


 Zahlung einstellen? von kika
Hallo eine Frage dazu:
ab wann gilt eine Ehe als Langzeitehe, welche sonstigen Sachen gehören als Merkmale dazu?
Danke Kika


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